Zollbestimmungen

klassen

Gelbe Karte
Liste der zollfrei einführbaren Gegenstaende
- Persönliche Sachen der Touristen
- TV, tragbares Farbfernsehen (maximale Bildschirmgrösse 16 cm), Stereoanlage, Camcorder und 5 leere Kassetten, 5 Platten, 5 Kassetten oder 5 CD.
- Videorecorder, Filmprojektor (8mm) und 10 unbelichtete Filme.
- Taschencomputer (Max. Speicher 128 Ram), elektronische Spielgeraete (ohne Kassette mit Tastatur).
- Tragbares Radio, tragbarer Radio und Kassettenrecorder (diesbezügliche Spezifikation ist vom Finanzministerium zu bestimmen), Walkman und Discman.
- Fernglas (ausser Nachtglaesern).
- Mundharmonika, Mandoline, Blockflöte, Flöte, Gitarre, Akkordeon (von jedem ein einziges und insgesamt höchstens 3 Instrumente).
- Persönliche Sportausrüstung.
- Medizinische Artikel.
- Fahrrad, Kinderwagen, Spielzeuge.
- 200 Zigaretten und 50 Zigarren.
- 200g Tabak und 200 Zigarettenpapiere oder 50g Kautabak oder 200g Pfeifentabak oder 200g Schnupftabak (zusaetzlich zu dieser Konzession ist es möglich, 400 Zigaretten, 100 Zigarren und 500g Pfeifentabak im türkischen Duty-Free bei der Einreise zu kaufen).
- 1,5 kg Kaffee, 1,5 kg Pulverkaffee, 500g Tee.
- 1 kg Schokolade und 1 kg Süssigkeiten.
- 5 (100cc) oder 7 (70cc) Flaschen Wein oder Alkohol.
- 5 Flakons Parfum (je Max. 120 ml).
- Reiseschreibmaschine.
- Kamera und 5 Filme.
- Erste Hilfe Kaestchen und Autoersatzteile.
- Andere notwendige Gegenstaende für den Aufenthalt.
- Die Wertsachen und alle Gegenstaende über einem Gesamtwert von USD 15 000 sollen bei der Ankunft in der Türkei in dem Pass registriert werden, um bei der Ausreise kontrolliert zu werden.
- Die eingeführten Antiquitaeten sollen in dem Pass registriert werden, um mögliche Probleme bei der Ausreise zu vermeiden.
- Die spitzen Werkzeuge (einschliesslich Campingmesser) und die Waffen dürfen ohne eine Sondergenehmigung nicht eingeführt werden.
- Die Einführung, der Handel, der Verbrauch von Marihuana und anderen Drogen sind streng verboten und werden schwer bestraft.
- Die Geschenke, deren Wert unter DM 500 liegt und die keinen kommerziellen Wert haben, können ohne weiteres eingeführt werden. Ausserdem, können Geschenke von einem Gesamtwert von DM 500 ein Monat vor oder nach folgenden Festtagen per Post in die Türkei gesandt werden: Zuckerfest (Şeker Bayrami), Opferfest (Kurban Bayrami), Weihnachten und Neujahr.
Anmerkung: Das Mobiltelefon soll mit einem Besitztumsdokument eingeführt werden. Es muss in dem Pass seines Eigentümers registriert werden und wird bei der Ein-, und Ausreise geprüft. Für mehr Information kontaktieren Sie:
Ulaştirma Bakanliği (Transportministerium)
Tel: (0312) 212 35 72 - (0212) 60 10 (10 Lines)
Fax: (0312) 221 32 26
Oder schreiben Sie an:
Ulaştirma Bakanliği Telsiz Genel Müdürlüğü
Emek, Ankara
Liste der zollfrei ausführbaren Gegenstaende
- Geschenke und Souvenirs. Für einen neuen Teppich ist ein Kaufschein erforderlich. Für alte Objekte ist ein Zeugnis von einer Museumsverwaltung erforderlich.
- Die Ausfuhr von Antiquitaeten aus der Türkei ist streng verboten.
- Die persönlichen Wertgegenstaende können ausgeführt werden allerdings unter der Bedingung, dass sie bei der Einreise in dem Pass registriert worden waren oder wenn bewiesen ist, dass sie mit gesetzlich getauschten Devisen erworben sind.
- Minerale können vom Land mit einem Sonderdokument ausgeführt werden, das von der Generaldirektion der Nutzung und Forschungen des Bergbaus ausgestellt wird.
MTA Etüdler Dairesi
06520 Ankara
Tel: (0312) 287 34 30 – 287 16 22
Fax: (0312) 285 42 71
Bei der Einreise mit Ihrem Haustier
Sie sollten folgenden Dokumente beim Türkischen Konsulat Ihres Landes bestaetigen lassen;
- Aerztliches Attest, sowie Impfschein, der bei dem Landwirtschaftsministerium spaetestens 15 Tage vor der Einreise in die Türkei abgegeben und von dem Landwirtschaftsministerium (oder dem gleichwertigen Ministerium Ihres Landes) bestaetigt ist.
- Von dem Landwirtschaftsministerium oder gleichwertigen Ministerium Ihres Landes ausgestellter Ausreiseschein.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die naechstetürkische Vertretung.
Bei der Ausreise mit Ihrem Haustier
Informieren Sie sich bitte bezüglich gesetzlicher Regelungen der Transitlaender, sowie des Ziellandes. Das in der Türkei geltende Rechtsverfahren ist wie folgt;
- Wenden Sie sich an den Gemeindevorsteher (Muhtar) Ihres Bezirks und verlangen Sie eine Abstammungsurkunde (Menşe Belgesi). Dieses Dokument bezeugt, dass in Ihrem Viertel keine Tollwut oder andere epidemische Krankheiten herrschen.
- Kaufen Sie eine Stempelmarke zu TL 1 900 000 (Stempelmarken sind in manchen Papierwarengeschaeften zu finden)
- Wenden Sie sich zwei Tage vor Ihrer Ausreise an das Zollamt des Veterinaerdienstes (Gümrük Veteriner Müdürlüğü) mit folgenden Dokumenten: Abstammungsurkunde, Stempelmarke und Impfungsschein Ihres Haustieres.
Gümrük Veteriner MüdürlüğüFlorya (Tieraerztliche Zollverwaltung)
Tel: (0212) 663 60 38
Für die Eigentümer von Privatflugzeugen zu erfülende Formalitaeten
Privatflugzeuge dürfen zu touristischen Zwecken bis zu drei Monaten in der Türkei bleiben. Für laengere Perioden ist eine Genehmigung bei folgender Behörde zu erhalten:
Gümrükler Genel Müdürlüğü(Generaldirektion für Zoll)
Ulus, Ankara
Tel: (0312) 310 38 80 – 310 38 81, Fax: (0312) 311 13 46
Auf den Flughaefen von Ankara, Adana, İstanbul, İzmir, Antalya, Trabzon und Dalaman können Privatflugzeuge landen. Es ist ausserdem möglich, Flugzeuge und Hubschrauber in der Türkei zu mieten.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an:
Ulaştirma Bakanliği, Havacilik Genel Müdürlüğü
(Abteilung der Zivilluftfahrt des Transportministeriums)
Bosna-Hersek Cad. No. 5
Emek, 06338 Ankara
Tel: (0312) 212 67 30
Fax: (0312) 212 46 84
Formalitaeten für die Besitzer von Privatjachten
Die Jachten und die privaten Vergnügungsboote brauchen einen Transitschein. Sie können in türkischen Hoheitsgewaessern bis zu zwei Jahren zwecks Wartung oder Überwintern bleiben. Gewisse Haefen verfügen über die vom Tourismusministerium gewaehrte Genehmigung, Jachten für eine laengere Periode von 2 bis 5 Jahre zu beherbergen.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie den betreffenden Hafen.
Sobald Sie in türkischen Hoheitsgewaessern sind, müssen sich die Jachten unverzüglich in einen der folgenden Haefen anmelden: İskenderum, Botaş (Adana), Mersin, Taşucu, Anamur, Alanya, Antalya, Kemer, Finike, Kaş, Fethiye, Marmaris, Datça, Bodrum, Gülük, Didim, Kuşadasi, Çeşme, İzmir, Dikili, Ayvalik, Akçay, Çanakkale, Bandirma, Tekirdağ, İstanbul, Zonguldak, Sinop, Samsun, Ordu, Giresun, Trabzon, Rize, Hopa.
Hafenformalitaeten: Alle Informationen bezüglich des Schiffs, der Eigentümer und Passagiere, der vorgesehenen Strecke, der Paesse, der medizinischen Zollerklaerung, des Zeugnisses, aller Verpflichtungen müssen auf dem Transitschein registriert sein. Dieser soll vom Kapitaen des Schiffes bei der Einfahrt in den ersten türkischen Hafens ausgefült werden. Es ist erforderlich, die zustaendigen Behörden des betreffenden Hafens vor der Ausreise zu benachrichtigen. Für Informationen bezüglich steuerfreien Kraftstoffes, wenden Sie sich an die Hafenverwaltung.
Anmerkung: Mit einem Zeugnis des Tourismusministeriums können Sie, wenn Sie eine Lizenz des offiziellen Segelhafens haben, kostenfreien Kraftstoff bekommen.
Formalitaeten für Autofahrer
Generell: Diejenigen, die in die Türkei mit eigenem Pkws, Bussen, Minibussen, Fahrraedern, Motorraedern, Wohnwagen usw. einreisen möchten, sind verpflichtet folgende Dokumente mitzuhaben.
- Reisepass
- Internationaler Führerschein
- Fahrzeuglizenz (Dokument mit allen Einzelheiten des Fahrzeuges). Falls das Fahrzeug nicht dem Fahrer gehört, soll eine notariell bestaetigte Urkunde des Besitzers vorhanden sein.
- Internationale Versicherungsdokumente
- Transitschein (Carnet de Passage). Für diejenigen, die durch die Türkei nach Mittelosten fahren möchten.
Frist: Die Aufenthaltsdauer eines Fahrzeuges in der Türkei betraegt Max. 6 Monate. In Ausnahmefaellen soll der Fahrer bei der Einreise das Ausreisedatum der Grenzpolizei angeben und an dem deklarierten Tag unbedingt die Türkei verlassen. Falls aus bestimmten Gründen eher ausgereist werden soll, soll man sich an die folgenden Behörden wenden:
- Türkiye Turing ve Otomobil Klübü
(Türkischer Turing und Automobil Klub)
1.Sanayi Sitesi Yani, 4.Levent, İstanbul
Tel : (0212) 282 81 40-47 Fax : (0212) 282 80 42
- Gümrükler Genel Müdürlüğü
(Generaldirektion für Zoll)
Ulus, Ankara
Tel: (0312) 310 38 80, 310 38 18 Fax: (0312) 311 13 46
Im Falle eines Verkehrsunfalls: Der Verkehrsunfall ist sofort bei der Polizei oder dem Gendarm zu melden. Der Unfallbericht der Polizei ist bei den naechstliegenden lokalen Behörden zu bestaetigen. Der Fahrzeuginhaber soll sich mit seinem Reisepass und dem Polizeibericht an die Zollbehörde anwenden.
Falls das Fahrzeug nicht repariert werden kann und der Fahrer die Türkei ohne Fahrzeug verlassen möchte oder soll, soll er den Wagen der naechsten Zollbehörde übergeben und die Eintragung in seinem Pass annullieren lassen. Erst nach der Annullierung darf der Fahrer das Land verlassen.
Folgende Telefonnummern sind wichtig zu wissen:
- Verkehrspolizei, Tel: 154
- Gendarm, Tel: 156
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an den Türkischen Turing und Automobil Klub an.
 
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