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Nee, das ist schon richtig. Das 'wodurch' leitet nur den Kausalsatz ein. Man könnte den Satz auch aufteilen: Es sind Gesamtfreiheitsstrafen in Höhe von mehr als x Jahren zu erwarten. Dadurch [oder deswegen] ist das Landgericht zuständig.
Zum besseren Verständnis des Hintergrunds: Wenn im Einzelfall eine Gesamtfreiheitsstrafe von mehr als vier Jahren zu erwarten ist, ist regelmäßig nicht mehr das Amtsgericht, sondern das Landgericht zuständig.
Das ist im Gerichtsverfassungsgesetz (abgekürzt GVG) so geregelt.