N
nordish
Guest
Hier kann es dann vielleicht weiter gehen.
Körperverletzung mit Todesfolge ist richtig, unbenommen.Einen Vorsatz sehe ich da schon, war ja nicht zu bändigen das Jungchen. Wenn man zuschlägt, muss man auch damit rechnen das es fatale Folgen hat. Zumal er ja was diese Delikte angeht, kein unbeschriebenes Blatt ist.
Man kann eigentlich davon ausgehen das die Verhandlung vor der Jugendkammer stattfindet. Eine Anklage nach § 227 StGB Körperverletzung mit Todesfolge, ist da eigentlich unumgänglich und die hat dann zumindest eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung zur Folge., da hier nicht von einem minder schweren Fall ausgegangen werden kann.
Das Video öffentlich zu machen, hat die Staatsanwaltschaft übrigens auch bemängelt.
Was haben diese beiden Mädchen getan, dass sie es nciht wert gewesen wären, sich für sie einzusetzen?Tuğçe hat viel Mut bewiesen und ihr Leben dabei gelassen. Sie war uns allen ein Vorbild. Doch das Traurige ist, dass es sich erstens nicht gelohnt hat - Tuğçe, diese zwei Mädchen sind es nicht Wert gewesen, dass du dich für sie eingesetzt hast, das haben sie mehr als bewiesen - zweitens wird sich überhaupt nichts ändern.
Nach diesem tragischen Ereignis werden die Menschen noch viel öfter wegschauen...
EDIT:
Hätter der Täter gewusst, was dieser Schlag auslöst, nämlich den Tod Tugces, hätte er ihn höchstwahrscheinlich nicht ausgeführt.
Auch hätte Tugce höchstwahrscheinlich nicht eingegriffen, hätte sie gewusst was die Folge ihres Eingreifens sein wird.
Von diesen beiden Tatsachen bin cih fest überzeugt.
Ach Sommersonne....Wie kannst du davon überzeugt sein?
Außerdem, macht das die Tat irgendwie besser, weniger schlimm?
Er hat sie auf/an den Kopf geschlagen, so das sie ohnmächtig wurde. Woher willst du wissen das es nicht schon dieser Schlag war, der in ihrem Gehirn etwas auslöste was letztlich zum Tode geführt hat?
Nein, nein das ist mir zu einfach.