russini
Well-Known Member
AW: familienzusammenführung
Danke für die Übersetzung.
@Yurtseven: Dein Mann bekommt Arbeitserlaubnis, sobald die Aufenthaltserlaubnis (AE) erteilt wird. Also keine Panik, er darf wenn er kommt auch arbeiten.
Vielleicht schon mal bei der Ausländerbehörde erkundigen was man dafür an Unterlagen benötigt und wie lange so es ca. dauert bis zur Erteilung der AE.
Nur um Missverständnisse zu vermeiden, der türkische Text in Deutsch:
"Gott hüte, Mensch, schaut her, was er/sie sagt. Ich bin kein Mensch, der sich von Staatskosten ernährt, habe bis dato mein Geld im Angesichts meines Schweißes verdient und werde mein Bestes geben, damit dies weiterhin so bleibt! Was sollt ich schon machen, wenn der Staat meinem Mann keine Arbeitsgenehmigung erteilt...."
Danke für die Übersetzung.
@Sabareeshan: ich habe dein Text etwas getrennt um leserlicher zu machen, sorry.das einreisevisum was dein mann mit bestandener a1 prüfung beantragen kann ist 2 monate gültig.
Damit darf er nicht arbeiten, innerhalb dieser zeit muß er bzw. ihr bei der ausländerbehörde vorstellig werden.
Da bekommt er dann eine aufenthaltserlaubnis von 1 bis 3 jahren je nachdem. mit der darf er arbeiten .
wenn eure einfkünfte unter dem hartz 4 satz liegen und nur dann bekommt ihr den deutschkurs bezahlt!!
@Yurtseven: Dein Mann bekommt Arbeitserlaubnis, sobald die Aufenthaltserlaubnis (AE) erteilt wird. Also keine Panik, er darf wenn er kommt auch arbeiten.
Vielleicht schon mal bei der Ausländerbehörde erkundigen was man dafür an Unterlagen benötigt und wie lange so es ca. dauert bis zur Erteilung der AE.