“Ausländer raus” ist keine Volksverhetzung

Asyali

Well-Known Member
„Ausländer raus“ erfüllt nicht zwingend den Tatbestand der Volksverhetzung. Das entschied am Freitag das Bundesverfassungsgericht. Monika Lazar und Memet Kilic (beide Grüne) fordern gesonderten Straftatbestand für rassistische Gruppenbeleidigungen.

Ausländer raus“ erfüllt nach Meinung des Bundesverfassungsgerichts nicht zwingend den Tatbestand der Volksverhetzung. Mit seinem am 5. März 2010 veröffentlichten Beschluss hob das Gericht die Verurteilung dreier Neonazis auf.

Zuvor hatten Amts- und Landgericht den Tatbestand der Volksverhetzung als erfüllt angesehen. Die Angeklagten waren wegen des öffentlichen Anschlagens volksverhetzender Schriften in Form des Angriffs auf die Menschenwürde durch böswilliges Verächtlichmachen eines Teils der Bevölkerung zu Geldstrafen verurteilt worden, weil sie als Mitglieder des Vereins „Augsburger Bündnis – Nationale Opposition“ für eine im Juni 2002 durchgeführte Aktionswoche großformatige Plakate mit der Aufschrift „Aktion Ausländerrückführung – Für ein lebenswertes deutsches Augsburg“ entworfen und gestaltet hatten.

http://www.migazin.de/2010/03/09/auslander-raus-ist-keine-volksverhetzung/
 

Brunhilde82

Forumskönigin
AW: “Ausländer raus” ist keine Volksverhetzung

einatmen.. ausatmen...

neee ich schreib dazu nix.....
dann zeig ich den leuten mal wie assi ein ausländer sein kann....
hammer......!
 
S

sommersonne

Guest
AW: “Ausländer raus” ist keine Volksverhetzung

Manchmal kann man glauben man hat es bei der deutschen Justiz mit Schildbürgern zu tun. Ausländer raus, darf man also sagen weil es eine Meinung ist und hier Meinungsfreiheit herrscht, vereinfacht gesagt. Da müßte man ja dann auch noch ganz andere Sachen sagen oder auf Plakate drucken lassen können. Das wäre dann auch nur eine Meinung.
Ein Schelm wer böses dabei denkt.
 

Asyali

Well-Known Member
AW: “Ausländer raus” ist keine Volksverhetzung

am schlimmsten finde ich den teil , der besagt das es erst dan eine Beleidigung ist wen man als "unterwetiges Wessen" behandelt wird.

wenn ich aber schon lese
Aktion Ausländerrückführung – Für ein lebenswertes deutsches Augsburg“ entworfen und gestaltet hatten.
frage ich mich wie man als nicht- deutscher darauf reagieren soll, das ein augsburg mit uns nicht "lebenswert" ist:evil:
 

wasfuereinnarr

Active Member
AW: “Ausländer raus” ist keine Volksverhetzung

upps

hatte ich nicht irgendwo gerade von Werten und Normen geschrieben, die eigentlich unseren Jugendlichen fehlen ??

Stattdessen brauche man ein Klima der Toleranz und des gegenseitigen Respekts. Eine starke Zivilgesellschaft sei der Schlüssel zur wirksamen Bekämpfung von Rechtsextremismus.

Toleranz und Respekt ist für mich selbstverständlich !!
 
S

sommersonne

Guest
AW: “Ausländer raus” ist keine Volksverhetzung

upps

hatte ich nicht irgendwo gerade von Werten und Normen geschrieben, die eigentlich unseren Jugendlichen fehlen ??



Toleranz und Respekt ist für mich selbstverständlich !!

Ja, für Dich. Aber es herrscht ja in Deutschland nicht immer und überall Toleranz. Deshalb hätte ich schon angenommen dass Gerichte dafür da sind die Demokratie nicht durch Auswüchse Rechter beschädigen zu lassen.
Leider falsch gedacht. Die werden noch bestätigt und ihnen wird gezeigt was für Winkelzüge man anwenden muss um mit ihren Parolen durchzukommen.
 
S

sommersonne

Guest
AW: “Ausländer raus” ist keine Volksverhetzung

Und noch was fällt mir bei so einem Urteil ein. Das Urteil ist ein Schlag in das Gesicht all jener die sich an Gegendemonstrationen in den Städten beteiligen wenn Naziaufmärsche sind. Die demonstrieren und zeigen dass sie gegen die Rechten sind und das Gericht macht eigentlich das Gegenteil und bestätigt diese noch.
 

alterali

Well-Known Member
AW: “Ausländer raus” ist keine Volksverhetzung

Ich will es mal so sagen:

Das Urteil geht in Ordnung!

Die Sache ist ja auch begründet worden.

Was hat das sich Wegwünschen von Ausländern mit der Menschenwürde zu tun.

Man könnte genau sogut sagen: Inländer raus!

Was mich bei der Sache am meisten stört:
Eigentlich hätte jeder Jurist und schon gar jeder Richter erkennen müssen, dass so ein Spruch als Volksverhetzung nicht ausreicht!

Ansonsten: ich persönlich finde einen solchen Spruch auch völlig daneben und glaube auch, dass er ein Klima anheitzt, was mir nicht gefällt. Dem Sinne nach wird er leider nicht nur von Rechtsradikalen getragen.
 

feshak

Moderator
AW: “Ausländer raus” ist keine Volksverhetzung

Hier die quasi entscheidende Passage aus der Urteilsbegründung:
Das Landgericht folgert aus dem Zusammenspiel von Überschrift („Ausländer-Rück-Führung“) und Slogan („Für ein lebenswertes deutsches Augsburg“) im Umkehrschluss, dass die Stadt mit Ausländern als nicht lebenswert dargestellt werde und folgert hieraus zugleich ein böswilliges Verächtlichmachen sowie mithin eine Menschenwürdeverletzung der ausländischen Mitbürger. Schon die Annahme, dass der Plakattext alleine so verstanden werden könne, dass eine Stadt, in der Ausländer lebten, als nicht lebenswert anzusehen sei, ist Bedenken ausgesetzt. Das Plakat kann vielmehr auch so gedeutet werden, dass ein Rückführungsprogramm gegenüber Ausländern lediglich als Beitrag zu einem breiter und allgemeiner verfolgten Ziel, nämlich der Schaffung einer „lebenswerten deutschen Stadt“ verstanden wird, wobei Ausländer zwar als Problem, nicht aber notwenig als verächtlich hingestellt werden. Zutreffend hat das Landgericht diesbezüglich zwar eine ausländerfeindliche Stoßrichtung des von den Beschwerdeführern verantworteten Plakattextes herausgearbeitet. Diese widerspricht auch ohne Zweifel der für die freiheitliche demokratische Grundordnung grundlegenden Erwartung einer Toleranz der deutschen Bevölkerung gegenüber Ausländern. Das Strafgesetzbuch stellt aber nicht schon ausländerfeindliche Äußerungen als solche unter Strafe (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2001 - 1 BvQ 17/01 -, NJW 2001, S. 2072 <2073>). Jedoch ist die angegriffene Entscheidung in Bezug auf die verfassungsrechtlichen Anforderungen zur Deutung von Meinungsäußerungen nicht tragfähig, wenn aus dem Plakattext gefolgert wird, dass Ausländer unter Missachtung des Gleichheitssatzes als unterwertig dargestellt würden und ihnen das Lebensrecht in der Gemeinschaft bestritten werde. Diese Auslegung lässt sich jedenfalls nicht auf den bloßen Wortlaut des Plakates stützen. In dem von den Beschwerdeführern entworfenen Plakat wird nicht die Minderwertigkeit von Ausländern ausgesprochen wie zum Beispiel durch die pauschale Zuschreibung sozial unerträglicher Verhaltensweisen oder Eigenschaften. Eine solche Zuschreibung ergibt sich auch nicht aus der Bezeichnung „Ausländer“ in dem Wort „Ausländer-Rück-Führung“, das dem Begriffspaar „deutsches Augsburg“ und „lebenswert“ gegenübergestellt wird. Die Worte „Aktion Ausländerrückführung“ sagen dies ebenfalls nicht aus. Zwar macht das Plakat unmissverständlich deutlich, dass die Initiative der Beschwerdeführer Ausländer „rückführen“ will. Der Umfang und die Mittel, ob nun beispielsweise durch Anreiz oder Zwang, werden jedoch nicht benannt. Der Wortkombination ist daher nicht ohne weiteres zu entnehmen, dass Ausländer entrechtet oder zum Objekt gemacht werden sollen beziehungsweise als rechtlos oder Objekt angesehen werden.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100204_1bvr036904.html

Ich denke, dass man da einiges auch anders sehen kann. Ich bin gespannt, was das noch für v.a. praktische Auswirkungen haben wird. Nun ja...
 

fritztotila

Active Member
AW: “Ausländer raus” ist keine Volksverhetzung

„Ausländer raus“ erfüllt nicht zwingend den Tatbestand der Volksverhetzung. Das entschied am Freitag das Bundesverfassungsgericht. Monika Lazar und Memet Kilic (beide Grüne) fordern gesonderten Straftatbestand für rassistische Gruppenbeleidigungen.

Ausländer raus“ erfüllt nach Meinung des Bundesverfassungsgerichts nicht zwingend den Tatbestand der Volksverhetzung. Mit seinem am 5. März 2010 veröffentlichten Beschluss hob das Gericht die Verurteilung dreier Neonazis auf.

Zuvor hatten Amts- und Landgericht den Tatbestand der Volksverhetzung als erfüllt angesehen. Die Angeklagten waren wegen des öffentlichen Anschlagens volksverhetzender Schriften in Form des Angriffs auf die Menschenwürde durch böswilliges Verächtlichmachen eines Teils der Bevölkerung zu Geldstrafen verurteilt worden, weil sie als Mitglieder des Vereins „Augsburger Bündnis – Nationale Opposition“ für eine im Juni 2002 durchgeführte Aktionswoche großformatige Plakate mit der Aufschrift „Aktion Ausländerrückführung – Für ein lebenswertes deutsches Augsburg“ entworfen und gestaltet hatten.

http://www.migazin.de/2010/03/09/auslander-raus-ist-keine-volksverhetzung/

Meinungsfreiheit , oder??
Dann ist "Deutschland den Türken " oder " Todesstrafe für Nazis" auch ok, oder?
Grobes Fehlurteil !!!
 
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