Asyali
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„Ausländer raus“ erfüllt nicht zwingend den Tatbestand der Volksverhetzung. Das entschied am Freitag das Bundesverfassungsgericht. Monika Lazar und Memet Kilic (beide Grüne) fordern gesonderten Straftatbestand für rassistische Gruppenbeleidigungen.
Ausländer raus“ erfüllt nach Meinung des Bundesverfassungsgerichts nicht zwingend den Tatbestand der Volksverhetzung. Mit seinem am 5. März 2010 veröffentlichten Beschluss hob das Gericht die Verurteilung dreier Neonazis auf.
Zuvor hatten Amts- und Landgericht den Tatbestand der Volksverhetzung als erfüllt angesehen. Die Angeklagten waren wegen des öffentlichen Anschlagens volksverhetzender Schriften in Form des Angriffs auf die Menschenwürde durch böswilliges Verächtlichmachen eines Teils der Bevölkerung zu Geldstrafen verurteilt worden, weil sie als Mitglieder des Vereins „Augsburger Bündnis – Nationale Opposition“ für eine im Juni 2002 durchgeführte Aktionswoche großformatige Plakate mit der Aufschrift „Aktion Ausländerrückführung – Für ein lebenswertes deutsches Augsburg“ entworfen und gestaltet hatten.
http://www.migazin.de/2010/03/09/auslander-raus-ist-keine-volksverhetzung/
Ausländer raus“ erfüllt nach Meinung des Bundesverfassungsgerichts nicht zwingend den Tatbestand der Volksverhetzung. Mit seinem am 5. März 2010 veröffentlichten Beschluss hob das Gericht die Verurteilung dreier Neonazis auf.
Zuvor hatten Amts- und Landgericht den Tatbestand der Volksverhetzung als erfüllt angesehen. Die Angeklagten waren wegen des öffentlichen Anschlagens volksverhetzender Schriften in Form des Angriffs auf die Menschenwürde durch böswilliges Verächtlichmachen eines Teils der Bevölkerung zu Geldstrafen verurteilt worden, weil sie als Mitglieder des Vereins „Augsburger Bündnis – Nationale Opposition“ für eine im Juni 2002 durchgeführte Aktionswoche großformatige Plakate mit der Aufschrift „Aktion Ausländerrückführung – Für ein lebenswertes deutsches Augsburg“ entworfen und gestaltet hatten.
http://www.migazin.de/2010/03/09/auslander-raus-ist-keine-volksverhetzung/