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Unzureichende Änderungen Im Staatsbürgerschaftsrecht
Als Deutscher ohne Staatsbürgerschaft habe ich ihnen noch 3 weitere Texte mit meinen Ansichten zum Staatsbürgerschaftsrecht und der Migrationspolitik der CDU-CSU Koalition zugesendet. Kürzer konnte ich mich nicht fassen, weder emotional noch aufgrund der fehlenden Begabung als Redakteur. Gerne dürfen Sie kürzen oder zusammenfassen.
Über jegliches Feedback freue ich mich sehr
mit freundlichen Grüssen
Carsten Dirk
1. Bekenntnis zur Bundesrepublik-Mehrstaatigkeit Tolerieren
100 Jahre nach Ausbruch des 1. Weltkrieges fordere ich Sie auf bekennen Sie sich endlich zur Bundesrepublik. Gesetze von 1913 wie das Staatsbürgerschaftsrecht haben in Ihr nichts mehr zu suchen. Schaffen Sie endlich ein Staatsbürgerschaftsrecht das den Realitäten des 21. Jahrhunderts gerecht wird.Ich Stimme in den meisten Punkten der Forderung der Koalition nach einer besseren beruflichen und gesellschaftlichen Integration von, Immigranten in Deutschland zu.Sie lässt sich aber in keinem Fall mit der Unterdrückung der Mehrstaatigkeit erreichen, dadie mangelnde Integrationsbereitschaft und Fähigkeit dazu, auch nicht auf Mehrstaatigkeit zurückzuführen ist. Schon aus der Logik das bei der großen Gruppe von Immigranten bei denen die Mehrstaatigkeit hingenommen wird, keine nennenswerten Verschlechterungen der Integration im beruflichen und gesellschaftlichen Leben nachzuweisen sind.CDU-CSU wollen nicht verstehen, das Migration nicht nur das Immigrieren neuer Mitbürger in die Bundesrepublik bedeutet, sondern auch die Emigration vormals verwurzelter, gebürtiger deutscher, in eine neue Heimat außerhalb der EU.(nach Schul- und Berufsausbildung in Deutschland, und möglichen erbschaftlichen Verwicklungen und bleibenden familiären Bindungen an Deutschland ).Der Personenkreis (wenn auch eine kleine Minderheit)von deutsch- stämmigen Emigranten wird da durch wiederum an der Integration in den Ländern ihrer neuen Wahlheimat gehindert.Diese Emigranten werden noch von einem Kaiser, der sein Staatsbürgerschaftsgesetz unmittelbar vor Ausbruch des 1. Weltkrieges geschrieben hat, wie Fahnen flüchtige behandelt, wenn sie sich, zu ihrer neuen Heimat als Staatsbürger, aus welchen persönlichen Gründen auch immer, bekennen wollen. Und werden bei diesem Bekenntnis, von Deutschland ihrer Staatsbürgerschaft enteignet. Dieses Bekenntnis hat ja in keinster Weise etwas mit einer Minderwertung oder Ablehnung der eigenen Wurzeln zu tun. Sondern dient lediglich der besseren Rechtssicherheit im Land der Wahlheimat. Sämtlich Bedenken beim von der CDU CSU gerne angeführten Bandes zwischen Staat und Bürger, sind ausreichend in völkerrechtlichen Verträgen geregelt, wie z.B. Wahlrecht dort, wo auch der steuerliche Wohnsitz ist und Steuerpflicht im Doppelbesteuerungsabkommen. Dies trifft ja so auch schon für die vielen Fälle der akzeptierten Mehrstaatigkeit zu. Und funktioniert problemlos in den unzähligen Ländern der Moderne und der Weltoffenheit, die generelle doppelte Staatsbürgerschaft tolerieren.Ein Staatsbürgerschaftsrecht von 1913 das weitestgehend noch in Kraft ist. Und im Europäischen Klima eines sich anbahnenden fatalen, von gegenseitigem nationalen Hass geprägten Krieges geschrieben wurde. Wird den Anforderungen einer weltoffenen und globalen Bundesrepublik des 21. Jahrhunderts, einfach nicht mehr gerecht.Auch der Versuch der Neuauflage 1999 wurde durch den schäbigen Versuch von rechts außen, Roland Koch und Edmund Stoiber allen voran, leider erfolgreich durch den braunen Dreck gezogen und so verhindert. Viele Deutsche die von dem Thema weder betroffen, noch die Komplexität verstanden hatten, durften Ihrem Missfallen ausländischer Immigration öffentlich freien Lauf lassen.http://daserste.ndr.de/panorama/media/stimmungsmache2.html.Und (Zitat Stoiber: Doppelte- Staatsbürgerschaft ist die größte Bedrohung seit der RAF !).Ich fordere Sie auf, schaffen Sie ein neues den Realitäten unserer Zeit angepasstes Staatsbürgerschaftsrecht.Und dem kann nur der Entwurf der SPD vom 23.02.2010 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/007/1700773.pdf,gerecht werden.Des Weiteren kann ein gescheiterter Migrant, gerade auch durch die Beibehaltung seiner Ursprungs-staatsbürgerschaft, problemlos in seine Heimatgeselschaft reintegriert werden.Diese Aufrechterhaltung kann der Gesetzgeber auf ein oder zwei Generationen beschränken,bis eine tatsächliche Assimilation stattgefunden hat.Die Unionsparteien schaden Ihren Bemühungen bei der Suche nach immigrationswilligen Fachkräften von außerhalb der EU. Denn wer vor der Wahl steht nach Erlernen einer Sprache und dem doch langen Weg der Integration. In ein Land zu gehen in dem er sich am Ende dieses Prozesses, einbürgern lassen kann ohne auf die Staatsbürgerschaft seiner Geburts-Heimat zu verzichten. Wird sicherlich einem der vielen Angebote aus den Rohstoff Boom Ländern wie der Golfregion, Australien, Brasilien oder Kanada folgen. In denen das problemlos möglich ist. Gebildete qualifizierte Fachkräfte verstehen sich als freie Menschen. Da werden sie mit des kaiserlichen Zugriffsmentalitätheute kaum noch Punkten können.
Als Deutscher ohne Staatsbürgerschaft habe ich ihnen noch 3 weitere Texte mit meinen Ansichten zum Staatsbürgerschaftsrecht und der Migrationspolitik der CDU-CSU Koalition zugesendet. Kürzer konnte ich mich nicht fassen, weder emotional noch aufgrund der fehlenden Begabung als Redakteur. Gerne dürfen Sie kürzen oder zusammenfassen.
Über jegliches Feedback freue ich mich sehr
mit freundlichen Grüssen
Carsten Dirk
1. Bekenntnis zur Bundesrepublik-Mehrstaatigkeit Tolerieren
100 Jahre nach Ausbruch des 1. Weltkrieges fordere ich Sie auf bekennen Sie sich endlich zur Bundesrepublik. Gesetze von 1913 wie das Staatsbürgerschaftsrecht haben in Ihr nichts mehr zu suchen. Schaffen Sie endlich ein Staatsbürgerschaftsrecht das den Realitäten des 21. Jahrhunderts gerecht wird.Ich Stimme in den meisten Punkten der Forderung der Koalition nach einer besseren beruflichen und gesellschaftlichen Integration von, Immigranten in Deutschland zu.Sie lässt sich aber in keinem Fall mit der Unterdrückung der Mehrstaatigkeit erreichen, dadie mangelnde Integrationsbereitschaft und Fähigkeit dazu, auch nicht auf Mehrstaatigkeit zurückzuführen ist. Schon aus der Logik das bei der großen Gruppe von Immigranten bei denen die Mehrstaatigkeit hingenommen wird, keine nennenswerten Verschlechterungen der Integration im beruflichen und gesellschaftlichen Leben nachzuweisen sind.CDU-CSU wollen nicht verstehen, das Migration nicht nur das Immigrieren neuer Mitbürger in die Bundesrepublik bedeutet, sondern auch die Emigration vormals verwurzelter, gebürtiger deutscher, in eine neue Heimat außerhalb der EU.(nach Schul- und Berufsausbildung in Deutschland, und möglichen erbschaftlichen Verwicklungen und bleibenden familiären Bindungen an Deutschland ).Der Personenkreis (wenn auch eine kleine Minderheit)von deutsch- stämmigen Emigranten wird da durch wiederum an der Integration in den Ländern ihrer neuen Wahlheimat gehindert.Diese Emigranten werden noch von einem Kaiser, der sein Staatsbürgerschaftsgesetz unmittelbar vor Ausbruch des 1. Weltkrieges geschrieben hat, wie Fahnen flüchtige behandelt, wenn sie sich, zu ihrer neuen Heimat als Staatsbürger, aus welchen persönlichen Gründen auch immer, bekennen wollen. Und werden bei diesem Bekenntnis, von Deutschland ihrer Staatsbürgerschaft enteignet. Dieses Bekenntnis hat ja in keinster Weise etwas mit einer Minderwertung oder Ablehnung der eigenen Wurzeln zu tun. Sondern dient lediglich der besseren Rechtssicherheit im Land der Wahlheimat. Sämtlich Bedenken beim von der CDU CSU gerne angeführten Bandes zwischen Staat und Bürger, sind ausreichend in völkerrechtlichen Verträgen geregelt, wie z.B. Wahlrecht dort, wo auch der steuerliche Wohnsitz ist und Steuerpflicht im Doppelbesteuerungsabkommen. Dies trifft ja so auch schon für die vielen Fälle der akzeptierten Mehrstaatigkeit zu. Und funktioniert problemlos in den unzähligen Ländern der Moderne und der Weltoffenheit, die generelle doppelte Staatsbürgerschaft tolerieren.Ein Staatsbürgerschaftsrecht von 1913 das weitestgehend noch in Kraft ist. Und im Europäischen Klima eines sich anbahnenden fatalen, von gegenseitigem nationalen Hass geprägten Krieges geschrieben wurde. Wird den Anforderungen einer weltoffenen und globalen Bundesrepublik des 21. Jahrhunderts, einfach nicht mehr gerecht.Auch der Versuch der Neuauflage 1999 wurde durch den schäbigen Versuch von rechts außen, Roland Koch und Edmund Stoiber allen voran, leider erfolgreich durch den braunen Dreck gezogen und so verhindert. Viele Deutsche die von dem Thema weder betroffen, noch die Komplexität verstanden hatten, durften Ihrem Missfallen ausländischer Immigration öffentlich freien Lauf lassen.http://daserste.ndr.de/panorama/media/stimmungsmache2.html.Und (Zitat Stoiber: Doppelte- Staatsbürgerschaft ist die größte Bedrohung seit der RAF !).Ich fordere Sie auf, schaffen Sie ein neues den Realitäten unserer Zeit angepasstes Staatsbürgerschaftsrecht.Und dem kann nur der Entwurf der SPD vom 23.02.2010 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/007/1700773.pdf,gerecht werden.Des Weiteren kann ein gescheiterter Migrant, gerade auch durch die Beibehaltung seiner Ursprungs-staatsbürgerschaft, problemlos in seine Heimatgeselschaft reintegriert werden.Diese Aufrechterhaltung kann der Gesetzgeber auf ein oder zwei Generationen beschränken,bis eine tatsächliche Assimilation stattgefunden hat.Die Unionsparteien schaden Ihren Bemühungen bei der Suche nach immigrationswilligen Fachkräften von außerhalb der EU. Denn wer vor der Wahl steht nach Erlernen einer Sprache und dem doch langen Weg der Integration. In ein Land zu gehen in dem er sich am Ende dieses Prozesses, einbürgern lassen kann ohne auf die Staatsbürgerschaft seiner Geburts-Heimat zu verzichten. Wird sicherlich einem der vielen Angebote aus den Rohstoff Boom Ländern wie der Golfregion, Australien, Brasilien oder Kanada folgen. In denen das problemlos möglich ist. Gebildete qualifizierte Fachkräfte verstehen sich als freie Menschen. Da werden sie mit des kaiserlichen Zugriffsmentalitätheute kaum noch Punkten können.