Abschreibung und nicht weiter

Vaterlich

Well-Known Member
Guten Morgen İnsanlar :D

* Was bedeutet die Abschreibung im Bild im Anhang?
Soll man es ausserdem einmal "Datum der ersten Schadensfeststellung" und einmal "Datum der ersten Abschreibung" lesen? Oder "Datum der Abschreibung"? Ganz anders wie "Abschreibung/Datum der ersten Schadensfeststellung" oder "Abschreibung und Datum der ersten Schadensfeststellung"? Gibt es ein Verhältnis, eine Bindung zwischen dem Datum und der Abschreibung?

* "Diese waren nicht weiter Reklamationsgegenstand." - Bedeutet hier das "nicht weiter" etwa "nicht mehr"? Also "no longer"? "They were no longer (considered as) the subject of complaints"?
 

Anhänge

  • Capture.PNG
    Capture.PNG
    57 KB · Aufrufe: 7

sommersonne

Well-Known Member
nicht weiter Reklamationsgegenstand bedeutet es geht nur noch um 2 Rolltore

was das Wort Abschreibung in dem Fall zu bedeuten hat, weiß ich nicht - da mußt du mal noch auf jemanden anderen warten
 

Vaterlich

Well-Known Member

Das ist eine Schlussfolgerung, gell?

Entgegen ersten Angaben (=an vier Rolltoren Beschädigungen festgestellt, daher vier Reklamationsgegenstände [Schlussfolgerung]) wurden nur zwei Tore und deren Zubehör repariert, diese wurden nicht mehr als Reklamationsgegenstände betrachtet, daher bleiben die andere zwei Tore (und deren Zubehör) Reklamationsgegenstände.

Auch wenn meine obige Schlussfolgerung richtig ist, kann ich nicht sie bei der Übersetzung verwenden, daher muss ich den Teil "Diese waren nicht weiter Reklamationsgegenstand" verstehen.

Also, "Diese waren nicht mehr (als) Reklamationsgegenstand (betrachtet)"??
 

sommersonne

Well-Known Member
Ja klar, Schlußfolgerung. Zwei Tore von vier wurden provisorisch repariert und auf Messen eingesetzt (die kann man nun nicht mehr reklamieren), deshalb sind nur die beiden restlichen Tore Gegenstand der Reklamation.
Also, "Diese waren nicht mehr (als) Reklamationsgegenstand (betrachtet)"??
Genau. Man kann - waren nicht weiter Reklamationsgegenstand und auch - wurden nicht mehr als Reklamationsgegenstand betrachtet verwenden. Bedeutet das Gleiche.
 

sommersonne

Well-Known Member
Damit ist wohl in dem Fall die AfA gemeint, die steuerliche Abschreibung von Anlagegütern. Hier wird dann der Restwert ermittelt, um das ganze komplett abschreiben zu können.
Das ist mir klar was es bedeutet. Aber was bedeutet es in einem Fall von Reklamation? Abgeschrieben werden können doch nur Dinge die ins Inventar des Betriebes oder was auch immer, aufgenommen sind und nach einer bestimmten Zeit.
Es sei denn sie wurden aufgenommen und dann nach einiger Zeit erst stellte man fest das sie reklamiert werden müssen.
 

Berfin1980

Well-Known Member
Es sei denn sie wurden aufgenommen und dann nach einiger Zeit erst stellte man fest das sie reklamiert werden müssen.
Deshalb schrieb ich ja den Restwert ermitteln ;) und dann kann der komplett abgeschrieben werden. :cool:

Mit Lieferung sind die Rolltore ja Eigentum des Adressaten und gehören somit zu seinem Inventar. Der Adressat wäre wohl mit dem Klammerbeutel gepudert würde er nicht zeitnah mit der Abschreibung beginnen.
 

Vaterlich

Well-Known Member
Ich verstehe immer noch nicht! Nicht einmal verstehe ich ob es "Datum der Abschreibung" ist, oder "Datum der ersten Abschreibung" ist oder ob man sie ganz seperat behandeln muss, wie z.B. "Abschreibung/Datum der ersten Schadensfeststellung" oder "Abschreibung und Datum der ersten Schadensfeststellung"
[Ich habe sie am Anfang geschrieben, weil ich die Abschreibung von "Datum der ersten Abschreibung" nicht anders trennen kann. Die Tatsache, dass die beiden [Abschreibung und Feststellung] Feminine sind, macht mir schwer, zu enstcheiden, ob das Datum zu den Beiden oder nur zu Schadensfeststellung gehört. Siehe auch meinen ersten Satz: Ich verstehe die Abschreibung, deren Bedeutung immer noch nicht]

Berfin, was meinst du mit dem "AfA"?? Kannst du einen englischen Begriff für die Abschreibung hier nennen? "Restwert" wurden einige Male anderswo im Text verwendet. Bist du sicher oder kann ich sicher sein, dass die Abschreibung hier "Restwert" beduetet?
 
Top