TheCore
Moderator
AW: arbeitgeberzeugnisse
Persönlich würde ich sagen, generell ja. Nur erfahrungsgemäß haben die zahlreichen politischen Schutzagenda in Deutschland (Arbeitnehmerschutz, Verbraucherschutz, Diskriminierungsschutz, zivilrechtlicher Minderjährigenschutz etc.) auch das Potenzial, solche Abwägungen maßgeblich zu beeinflussen - aus meiner Sicht eben auch negativ, über das verfassungsrechtlich Zulässige hinaus.
Aktuelles Beispiel ist der neue Arbeitnehmerdatenschutz, der einem Arbeitgeber nur aufgrund seiner Funktion den Zugang zu Informationen verwehrt, die ein Arbeitnehmer in sozialen Netzwerken über sich veröffentlicht. In der Praxis höchst unbestimmt (welche Netzwerke sind "privat", obwohl alle faktisch öffentlich sind?) wird da die Informationsfreiheit des Arbeitgebers eingeschränkt, ohne dass dies irgendwas mit dem ursprünglichen Datenschutzgedanken des Volkszählungsurteils zu tun hat (Die Daten sind nun mal an die Öffentlichkeit des Internets "preisgegeben". Der Gesetzgeber hat dies nicht mehr zu selektieren). Verfassungsbeschwerden werden schon diskutiert, aber wohl nicht getestet, weil die Regelung andererseits einfach zu leicht missachtet werden kann.
Von daher wäre es "faktisch-rechtlich" sicher möglich, Arbeitgebern das Einfordern eines Zeugnisses zu untersagen. Wenn das aber nicht leicht zu unterlaufen sein soll, müsste man ja auch den Bewerbern das Einreichen verbieten. Andernfalls wäre es Usus sich durch Zeugnisse bei der Bewerbung zu verbessern, und wer von seinem Recht Gebrauch macht, wäre benachteiligt. Das hätte eine gewisse Streubreite, denn sonst wird das positive Arbeitszeugnis eben nicht mehr als Zeugnis, sondern als Empfehlungsschreiben eingereicht.
Durch Diskriminierungsschutz könnte man sowas grundsätzlich auffangen; ähnlich wie bei den unzulässigen Fragen im Bewerbungsgespräch, die man natürlich beantworten darf, aber die für den Arbeitgeber dann nicht ausschlaggebend sein dürfen. Nur bei dem viel verbreiteteren Interesse an Arbeitszeugnissen wäre es in der Masse praktisch aussichtslos, sich mit den entsprechenden Beweisschwierigkeiten auf dem Umweg gegen die Arbeitgeberentscheidung effektiv zu wehren.
Wenn es also eine harte Regelung gegen alle Beteiligten bräuchte, dann wäre die hinsichtlich der Einschränkung der Freiheit des Bewerbers über seine Darstellung sicher auch nach allgemeiner Auffassung nicht tragbar.
Diesbezüglich könnte die Gesellschaft ohne weiteres mehrheitlich via Gesetz entscheiden, die Rechtsposition des AN zu stärken und die Vorlage eines AN-Zeugnis im Regelfall zu untersagen- sofern die Gesellschaft mehrheitlich ein Interesse daran hat. Juristisch wäre das kein Problem oder glaubst Du, ein entsprechendes Gesetz verstiesse gegen das Grundgesetz?
Persönlich würde ich sagen, generell ja. Nur erfahrungsgemäß haben die zahlreichen politischen Schutzagenda in Deutschland (Arbeitnehmerschutz, Verbraucherschutz, Diskriminierungsschutz, zivilrechtlicher Minderjährigenschutz etc.) auch das Potenzial, solche Abwägungen maßgeblich zu beeinflussen - aus meiner Sicht eben auch negativ, über das verfassungsrechtlich Zulässige hinaus.
Aktuelles Beispiel ist der neue Arbeitnehmerdatenschutz, der einem Arbeitgeber nur aufgrund seiner Funktion den Zugang zu Informationen verwehrt, die ein Arbeitnehmer in sozialen Netzwerken über sich veröffentlicht. In der Praxis höchst unbestimmt (welche Netzwerke sind "privat", obwohl alle faktisch öffentlich sind?) wird da die Informationsfreiheit des Arbeitgebers eingeschränkt, ohne dass dies irgendwas mit dem ursprünglichen Datenschutzgedanken des Volkszählungsurteils zu tun hat (Die Daten sind nun mal an die Öffentlichkeit des Internets "preisgegeben". Der Gesetzgeber hat dies nicht mehr zu selektieren). Verfassungsbeschwerden werden schon diskutiert, aber wohl nicht getestet, weil die Regelung andererseits einfach zu leicht missachtet werden kann.
Von daher wäre es "faktisch-rechtlich" sicher möglich, Arbeitgebern das Einfordern eines Zeugnisses zu untersagen. Wenn das aber nicht leicht zu unterlaufen sein soll, müsste man ja auch den Bewerbern das Einreichen verbieten. Andernfalls wäre es Usus sich durch Zeugnisse bei der Bewerbung zu verbessern, und wer von seinem Recht Gebrauch macht, wäre benachteiligt. Das hätte eine gewisse Streubreite, denn sonst wird das positive Arbeitszeugnis eben nicht mehr als Zeugnis, sondern als Empfehlungsschreiben eingereicht.
Durch Diskriminierungsschutz könnte man sowas grundsätzlich auffangen; ähnlich wie bei den unzulässigen Fragen im Bewerbungsgespräch, die man natürlich beantworten darf, aber die für den Arbeitgeber dann nicht ausschlaggebend sein dürfen. Nur bei dem viel verbreiteteren Interesse an Arbeitszeugnissen wäre es in der Masse praktisch aussichtslos, sich mit den entsprechenden Beweisschwierigkeiten auf dem Umweg gegen die Arbeitgeberentscheidung effektiv zu wehren.
Wenn es also eine harte Regelung gegen alle Beteiligten bräuchte, dann wäre die hinsichtlich der Einschränkung der Freiheit des Bewerbers über seine Darstellung sicher auch nach allgemeiner Auffassung nicht tragbar.