arbeitgeberzeugnisse

grünesblau

Well-Known Member
AW: arbeitgeberzeugnisse

wenn ich auch die möglichkeit habe, meinen zukünftigen vertragspartner in der form zu checken..

( ich möchte mal das gesicht eines möglichen arbeitgebers sehen, wenn ich ihn nach referenzen befrage, ob er z.b das arbeitsrecht einhält, gehalt pünktlich zahlt, urlaub gewährt oder nur unbezahlte überstunden verlangt, etc..)

ich als arbeitnehmer bin doch eher in die rolle gedrängt demütig auf die jobzusage zu warten..

Die Antworten auf derlei Fragen dürften ebenso "ehrlich" ausfallen, wie letztlich auch so manches Zeugnis nicht die Realität widerspiegelt. Überdurchschnittlich gute Zeugnisse werden ebenso mit Argwohn betrachtet, wie eben Personalabteilungen mitunter auch herauslesen können, wenn vermeintlich gut gemeinte Formulierungen zwar als negativ codiert werden könnten, aber im Grunde erkennbar ist, dass da jemand einfach den aktuellen Code nicht kennt oder gleich gar keinen Schimmer von der Zeugnissprache hat.
Ich hab erst kürzlich einem Freund geholfen, dessen Firma auch keine richtige Personalabteilung hatte, so dass sein Zeugnis wirklich missverständlich ausfiel. Daraufhin bat ich Kollegen aus der Personalabteilung meines Arbeitgebers um Rat und erhielt ein paar Einblicke, die selbst durch Recherche im Netz nicht möglich waren. Denn die von Personalern benutzte Programme für die aktuellen Codes sind Kaufprogramme, mithin die Infos im Netz nicht zwangsläufig auf dem neuesten Stand.
Zugegeben, ich find das Thema auch lästig. Aber ich sehe es durchaus nicht so, dass man künftige Arbeitgeber überhaupt nicht checken kann. Zunächst gibt es das erwähnte Portal und dann gibt es z.B. auch XING. Das nutze ich oft, wenn ich daraus ersehen kann, dass Bekannte von Bekannten dort arbeiten, um Hintergrundinfos zu erfahren. Das führte auch schon mal dazu, dass ich mich erst gar nicht bewarb, als ich erfuhr, welche Menatlität in der beäugten Firma vorherrscht. Zudem nutzte ich auch Vorstellungsgespräche, um einen Eindruck zu bekommen. Natürlich ist es eher keine gute Taktik, mit der direkten Frage heraus zu platzen, aber man kann durchaus zwischen den Zeilen lesen, wenn man die richtigen Fragen stellt.
Das Warten auf Jobzusagen ist natürlich ein Nervenfresser, wobei es Branchen gibt, in denen sich manche Suchenden die Rosinen heraus picken können. Je nach Marktlage und Qualifikation. Insgesamt ist es indes keine Neuigkeit, dass zurzeit nicht gerade eine rosige Zeit für Arbeitnehmer herrscht und, dass man sich im Zuge der Jobsuche darüber gründlich ärgert und das Prinzip in Frage stellt, kann ich gut verstehen.
 
F

~FiNi~

Guest
AW: arbeitgeberzeugnisse

im grunde sind doch zeugnisse eine farce..
manche können die tricks, andere nicht..

und wer nicht gut genug trickst ist raus aus der nummer....

was ne scheinheilige angelegenheit
 

TheCore

Moderator
AW: arbeitgeberzeugnisse

Wie gesagt- aber nicht mitzitiert- strafrechtliche sowie schuldrechtliche Auskünfte, Einstellungsgespräch und Probezeit sollten dem Informatinsinteresse des Arbeitgebers mE nach genügen.
Bei besonderen Stellungen mag es vereinzelt ein besonderes Schutzbedürfnis geben, dass ich idR aber nicht annehmen würde.

Die Herangehensweise in freiheitlich geprägten Rechtsordnungen ist aber genau umgekehrt, insofern hast Du den Einwand falsch verstanden: Der Gesetzgeber legt nicht fest, was für das Informationsinteresse des Arbeitgebers, Kunden etc. gerade so erforderlich ist. Der nicht zitierte Katalog ist daher obsolet. Vielmehr ist der Grundsatz die Freiheit in diesen Belangen, und wo ein schützenswertes Interesse des anderen entgegen steht, wird die eingeschränkt. Das ist hinsichtlich Datenschutz und bestimmten Erschwernissen, die ein Zeugnis darstellen kann, ja im AN-AG-Verhältnis schon der Fall. Es stellt sich nicht die Frage, mit welcher Begründung es dem Arbeitgeber erlaubt sein soll, sich zu seinem Arbeitnehmer zu äußern, sondern mit welcher Begründung es ihm zu untersagen wäre. Und vor allem: Was sich mit dieser Begründung sonst anstellen ließe, und ob das gut ist. Das Prinzip, Wettbewerbsfaktoren durch Unterdrückung von Informationsfluss auszuschalten, ist ja universell - ebenso wie die gefühlte Benachteiligung dadurch.
 
F

~FiNi~

Guest
AW: arbeitgeberzeugnisse

ich kann mir ja die tage mal den spass erlauben ein paar bewerbungen in die welt zu senden in denen ich schreibe.."zeugnisse füge ich keine bei, machen sie sich selbst ihr bild.."

mal sehen was zurück kommt ..
 

alterali

Well-Known Member
AW: arbeitgeberzeugnisse

Es gibr auch Menschen, die sich ihre Unterlagen für einen neuen Job selbst basteln!
 

Aylin2009

Active Member
AW: arbeitgeberzeugnisse

ich kann mir ja die tage mal den spass erlauben ein paar bewerbungen in die welt zu senden in denen ich schreibe.."zeugnisse füge ich keine bei, machen sie sich selbst ihr bild.."

mal sehen was zurück kommt ..

Ich wollte mir auch irgendwann noch mal den Spaß erlauben auf die Job Annoncen in den Zeitungen zu antworten:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Person. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich mich für ein anderen Unternehmen entschieden habe.......für ihre weitere Entwicklung wünsche Ihnen alles Gute...."

Aber irgendwie fehlte mir immer die Zeit dafür.:roll:
 

Aylin2009

Active Member
AW: arbeitgeberzeugnisse

Ich hab mal folgende Anekdote gehört:

eine große, renomierte Unternehmensberatung hatte als Annonce eine komplette Seite in der ZEitung auf der Stand:

"Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung" und dann der Name klein in der Ecke. Darauf hin schickte einer eine Din-A Seite mit dem Aufdruck:

"Ich freue mich auf eine Einladung zum Vorstellungsgespräch" hin.

Und der hat den Job am Ende bekommen.

Keine Ahnung, ob die Geschichte wahr ist, aber ich glaube in vielen Branchen werden genau solche Leute gesucht....abgeleckte Lebensläufe und 1A Zeugnisse sind Massenwahre. Viele Unternhemen wollen Kreativität, Mut und Selbstbewusstsein, Einzigartigkeit...
Aber das gilt natürlich nicht für alle Branchen.

ich hab übrigens den Thread nicht gelesen - sorry fürs OT :lol:
 
P

Pit 63

Guest
AW: arbeitgeberzeugnisse

Die Herangehensweise in freiheitlich geprägten Rechtsordnungen ist aber genau umgekehrt, insofern hast Du den Einwand falsch verstanden: Der Gesetzgeber legt nicht fest, was für das Informationsinteresse des Arbeitgebers, Kunden etc. gerade so erforderlich ist. Der nicht zitierte Katalog ist daher obsolet. Vielmehr ist der Grundsatz die Freiheit in diesen Belangen, und wo ein schützenswertes Interesse des anderen entgegen steht, wird die eingeschränkt. Das ist hinsichtlich Datenschutz und bestimmten Erschwernissen, die ein Zeugnis darstellen kann, ja im AN-AG-Verhältnis schon der Fall. Es stellt sich nicht die Frage, mit welcher Begründung es dem Arbeitgeber erlaubt sein soll, sich zu seinem Arbeitnehmer zu äußern, sondern mit welcher Begründung es ihm zu untersagen wäre. Und vor allem: Was sich mit dieser Begründung sonst anstellen ließe, und ob das gut ist. Das Prinzip, Wettbewerbsfaktoren durch Unterdrückung von Informationsfluss auszuschalten, ist ja universell - ebenso wie die gefühlte Benachteiligung dadurch.

Die bestehende Rechtslage wird in diesem thread nicht bestritten. Sie wird in Frage gestellt.
Ich könnte mir vorstellen, dass im Rahmen unserer Verfassung das AG-AN Verhältnis auch in anderer Weise geregelt werden könnte als bisher.
Dem Informationsinteresse des AG steht vorliegend das Recht des AN an der eigenen Information gegenüber. Diesbezüglich könnte die Gesellschaft ohne weiteres mehrheitlich via Gesetz entscheiden, die Rechtsposition des AN zu stärken und die Vorlage eines AN-Zeugnis im Regelfall zu untersagen- sofern die Gesellschaft mehrheitlich ein Interesse daran hat. Juristisch wäre das kein Problem oder glaubst Du, ein entsprechendes Gesetz verstiesse gegen das Grundgesetz? In dem Fall würde ich Dir zustimmen.
 

atrop

Member
AW: arbeitgeberzeugnisse

..Diesbezüglich könnte die Gesellschaft ohne weiteres mehrheitlich via Gesetz entscheiden, die Rechtsposition des AN zu stärken und die Vorlage eines AN-Zeugnis im Regelfall zu untersagen- sofern die Gesellschaft mehrheitlich ein Interesse daran hat...

In welchen Bereichen hat denn die Gesellschaft, geschweige denn von dem korrupten Gesetzgeber, als Allgemeinheit überhaupt das Recht zur Entscheidung?
 
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