Arbeitsgenehmigung für Halb-Türkin?!

lamina

New Member
AW: Arbeitsgenehmigung für Halb-Türkin?!

Hallo ihr Lieben,

vielen Dank nochmal für eure Antworten.

Ich hab dem türkischen Konsulat in München mal eine E-Mail geschrieben - bestimmt schon vor 3 Wochen - ohne Antwort.

Eine Freundin meinte nun, dass ichw ohl auch die Mavi Kart beantragen könnte - bei einer Bekannten von ihr wäre es genauso gewesen wie bei mir.

Das ist alles so ein ewiges Hin und Her..ein Hick hack ohne Ende und jeder sagt was anderes - komplizierte Sache!

Nächste Woche hab ich nun endlich Zeit um zum Konsulat zu fahren - aber vielleichjt könnt ihr verstehen, dass ich lieber mit etwas Vorwissen dort hinfahren möchte. Ich kenn die langen Wartezeiten und Zustände im Konsulat, möchte ungern öfters dort hin :icon_eyecrazy:

Und zum anderen bin ich auch grad verzweifelt auf der Suche nach der Geburtsurkunde (Nyfus) meines Vaters. Er ist leider verstorben und manche Unterlagen / Sachen habe ich, manche meine Tanten :|

Also: weiß jemand von euch ob diese Mavi Kart MIR in MEINEM Fall was bringt? Und wenn ja - muss ich das Nyfus dabei haben zum Beantragen?

Danke euch..
 

lamina

New Member
AW: Arbeitsgenehmigung für Halb-Türkin?!

Falls noch jemand antworten wollen sollte.. ;-)
hab das Gesetz zur Mavi Kart mal nachgelesen, hört sich meiner Meinung nach so an als hätte ich gute Chancen..
Nüfus bzw. noch den turk. Ausweis von meinem Papa hab ich auch und am Mittwoch mach ich mich auf ins Konsulat.

kann ja das Ergebnis dann mal hier erzählen falls es jemand interessieren sollte :)
 

DonAtilla

Well-Known Member
AW: Arbeitsgenehmigung für Halb-Türkin?!

Nein, Mavi Kart bekommen nur EHEMALIGE türkische Staatsbürger. Ich wollte die auch (bin ja von der selben Baustelle, Vater türkisch, Mutter deutsch) aber wurde abgewiesen. Und ich hab direkt in der Türkei nachgefragt als ich in Ankara meinen jährlichen Familienbesuch gemacht hab.

Aber für unsere Mischlinge gilt das in Deutschland gültige Abstammungsprinizip, vom dem einen aber die Behörden in D natürlich nix sagen.


Doppelte Staatsbürgerschaft bei Einbürgerung durch das Abstammungsprinzip


"Wenn ein Kind mit der Geburt nach dem Abstammungsprinzip sowohl die ausländische Staatsangehörigkeit eines Elternteils, als auch die deutsche Staatsangehörigkeit des anderen Elternteils übernimmt, besitzt es mehrere Staatsangehörigkeiten. Dies nennt sich “Mehrstaatigkeit” bzw. “doppelte Staatsbürgerschaft”.

Kinder, die auf dem beschriebenen Weg die doppelte Staatsbürgerschaft erlangen, müssen sich nach Erreichen der Volljährigkeit nicht für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Das heißt, das Optionsmodell, welches nach Volljährigkeit eine Entscheidung für eine der Staatsangehörigkeiten verlangt, gilt nicht für diese Kinder. Somit können sie ihre doppelte Staatsangehörigkeit behalten und besitzen die Rechte und Pflichten der Staaten, denen sie angehören."


Das und nichts anderes ist die Wahrheit. Nur die deutschen Behörden stellen sich absichtlich dumm und wollen einem nicht helfen weil man irgendwie speziell in D so ein gewaltiges ideeologisches Problem mit der doppelten Staatsbürgerschaft hat. In Frankreich und Niederlande sind die Behörden nichts so ätzend stur. Und komischerweise - Leute wie die Altintops oder Nuri Sahin haben auch weiterhin beide Pässe - seltsam, bei den Fussballern geht das immer irgendwie (Dreckskorruption) auch wenn sie keine Mischlinge sind. Sorry, seit mittlerweile !!!!! 10 !!!!! Jahren befasse ich mich mit dem Thema und es macht mich nur noch sauer
 
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