Bintje
Well-Known Member
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat entschieden, dass eine zu 100 Prozent schwerbehinderte Raumpflegerin ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt werden durfte, weil sie sich für eine Kaffeepause nicht bei der elektronischen Zeiterfassung ausgestempelt und ihren Chef zunächst darüber angelogen hatte. Das kann auch gelten, wenn es nur einmal vorgekommen ist.
Das die Frau ihren Chef ursprünglich darüber belogen hatte, ist natürlich unschön, aber den Rest finde ich schwer überzogen. Schöne neue Arbeitswelt.
Was machen eigentlich Leute, die sich halbkrank zur Arbeit schleppen und ganz plötzlich dringend auf die Toilette flitzen müssen?
Werden die jetzt abgemahnt, wenn sie sich nicht vorher ausstempeln? Und wie ist das mit Betrieben, in denen es Kaffeeküchen für Abteilungen gibt? Muss man sich auch da vorher aus- und danach wieder einstempeln, wenn man nur einen Kaffee holt, um damit am Schreibtisch weiter zu arbeiten?
Täuscht der Eindruck, oder schreitet die Amazonisierung der Wirtschaft voran?
Arbeitsrecht: Fristlose Kündigung wegen zehn Minuten Kaffeepause
Wer während der Arbeitszeit einen Kaffee trinken geht, riskiert im ungünstigsten Fall seinen Job. Das Landesarbeitsgericht Hamm hat in einem Fall entschieden, bei dem eine Frau sich nicht ausgestempelt hatte.
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Das die Frau ihren Chef ursprünglich darüber belogen hatte, ist natürlich unschön, aber den Rest finde ich schwer überzogen. Schöne neue Arbeitswelt.
Was machen eigentlich Leute, die sich halbkrank zur Arbeit schleppen und ganz plötzlich dringend auf die Toilette flitzen müssen?
Werden die jetzt abgemahnt, wenn sie sich nicht vorher ausstempeln? Und wie ist das mit Betrieben, in denen es Kaffeeküchen für Abteilungen gibt? Muss man sich auch da vorher aus- und danach wieder einstempeln, wenn man nur einen Kaffee holt, um damit am Schreibtisch weiter zu arbeiten?
Täuscht der Eindruck, oder schreitet die Amazonisierung der Wirtschaft voran?
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