AW: Asyl, wie funktionierts???
Ich unterbrech mal kurz den Kleinkrieg, um was zum Thema zu sagen:grin: , aber ihr könnt dann ruhig weiter machen:
Bin zwar auch kein Experte, versuche aber mal ein paar Möglichkeiten aufzuzählen, weil unter bestimmten Voraussetzungen wäre hier in Deutschland was machbar:
Erst mal ist es einfach in so einem Fall immer ratsam einen im Asly- und Aufenthaltsrecht erfahrenen Anwalt einzuschalten, das ist zwar meist nicht billig, gibt Euch aber immer eine gewisse Absicherung.
Zum Verfahrensweg in so einem Fall - und der kommt häufiger vor als man denkt - ist von entscheidender Frage ob Dein Schatz in Frankreich schon mal einen Asylantrag gestellt hat. Wenn nicht, stehen die Chance für einen erfolgreichen Ausgang Eurer Geschichte erst mal gar nicht so schlecht. Er müsste zwar illegal nach Deutschland einreisen, dann aber gleich über einen Anwalt einen proforma Asylantrag nict nach Art 16 a GG (er ist ja über einen sicheren Drittstaat eingereist, sondern z.B. nach § 60 AufenthG) beim Bundesamt für Migration zu stellen. Dieser Antrag dient nur zur Zeitgewinnung um seinen Aufenthalt zu sichern bis die Eheschließung erfolgt ist. Meist zeigt der Anwalt, dann den Aufenthalt gegenüber der Ausländerbehörde an und teilt denen ziemlich direkt mit, dass der Antrag nach erfolgreicher Eheschließung zurückgneommen wird.
Das einzigste, was dann noch passieren könnte, dass er nochmals ausreisen muss um einen Visumsantrag zur Eheschließung zu stellen. Das konnte aber in den letzten Jahren auch bei Botschaften im näheren Ausland (z.B. Österreich oder Frankreich) gemacht werden, so dass er deswegen nicht in seine heimat zurück müsste.
Aber wie gesagt, dass ist nur die Handhabung wie wir es öfters in der Kanzlie gemacht haben. Das beste ist immer einen Anwalt zu kontaktieren, bevor ihr irgend etwas in die Wege leitet.
Ganz Viel Glück
Susi