Aufenthaltsdauer Türkei

santiago

Well-Known Member
Angeblich soll es neue Einreisevorschriften geben in der Türkei ?

Bisher konnte man immer 90 Tage in der Türkei bleiben - 1 Tag Ausreisen - wieder Einreisen am nächsten Tag und 90 Tage bleiben im Land.

Viele deutsche Rentner in Alanya praktizieren dies schon seit Jahren so.
(Mal ein Besuch in Deutschland, Zypern oder Griechenland)

Nun solle es ein neues Gesetz geben 90 Tage / innerhalb von 180 Tagen.
Die Langzeiturlauber (Rentner) arbeiten ja nicht in der Türkei, sondern geben Geld (Devisen) aus und viele Türken können auch davon leben, was ja gut ist.

Angeblich soll dieses Gesetz schon seit Juli 2010 in Kraft sein - Denoch kümmerte sich bis anhin kein Zöllner darum wie mir verschiedenen Rentner sagten. Ein- und Ausreisestempel gehe immer noch ganz zackig.

Gibt es dieses Gesetz den schon ?
Auf der Seite vom D-Auswärtigen Amt steht es zwar drin so - aber es steht auch viel unnützen Kram drin über Impfungen, schlechte Qualität von Leitungswasser, was man nicht trinken darf etc. und sonstigen Tod und Teufel drin.

Selber habe ich zwar ein Ikamet welches ich vor ein paar Wochen problemlos verlängern konnte - kostet zwar immer einen schönen Betrag für 5 Jahre.
Mit türk. Auto und MA Nummerschild braucht man dies halt.

Hat jemand von dieser 90 Tage Aufenthalt / maximal innerhalb 180 Tagen Erfahrung ?
Wurde jemandem vom Thread schon mal die Wiedereinreise in die Türkei verweigert als er am 92 Tag wieder einreisen wollte in die Türkei ?

Danke für's Feedback von türkischen Langzeiturlauber.
 

sekonder

Member
AW: Aufenthaltsdauer Türkei

Nur meine Meinung:


Ist schön und gut, dass man unbegrenzt und ohne Voraussetzung in einem fremden Land leben darf natürlich. Aber wenn Deutschland zu Türken sagt, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, "du darfst nicht mehr her kommen, weil du mehr als 6 Monate in einem Kalenderjahr außerhalb Deutschland gelebt hast.", dann sehe ich es auch nicht mehr so ein, dass Deutsche in der Türkei bleiben dürfen, nur weil sie in der Türkei Geld ausgeben, von dem die Türken dort leben. Die Türken haben wohl Deutschland mitaufgebaut nach dem Krieg; aber trotzdem dürfen sie nicht mehr als 6 Monate außerhalb Deutschland leben.

In diesem Sinne, würde ich es richtig finden, wenn die Türkei so eine Begrenzung errichten würde.
 

santiago

Well-Known Member
AW: Aufenthaltsdauer Türkei

Nur meine Meinung:


Ist schön und gut, dass man unbegrenzt und ohne Voraussetzung in einem fremden Land leben darf natürlich. Aber wenn Deutschland zu Türken sagt, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, "du darfst nicht mehr her kommen, weil du mehr als 6 Monate in einem Kalenderjahr außerhalb Deutschland gelebt hast.", dann sehe ich es auch nicht mehr so ein, dass Deutsche in der Türkei bleiben dürfen, nur weil sie in der Türkei Geld ausgeben, von dem die Türken dort leben. Die Türken haben wohl Deutschland mitaufgebaut nach dem Krieg; aber trotzdem dürfen sie nicht mehr als 6 Monate außerhalb Deutschland leben.

In diesem Sinne, würde ich es richtig finden, wenn die Türkei so eine Begrenzung errichten würde.

Werde mal nächste Woche die türkische Botschaft anrufen, damit ich es genau weiss.

Die Formalitäten der Türken welche in Deutschland leben kenne ich nicht.

In der Schweiz müssen "alle" Ausländer die ersten 5 Jahre, jedes Jahr die Aufenthaltsgenehmigung verlängern. Nach 5 Jahren erhalten sie dann für jeweils für 5 Jahre die Aufenthaltsgenehmigung. Diese Verlängerung geht stets problemlos. So können Türken auch mal problemlos in der Türkei bleiben, so lange sie möchten. Aber immer gilt, ja nicht die Frist verpassen zum verlängern der Aufenthaltsgenehigung in der Schweiz. Innert dieser Zeit der Aufenthaltsgenehmigung können alle Ausländer so lange im übrigen Ausland verweilen wie sie möchten. Wenn Deutsche im Ruhestand in der Türkei leben, ist dies ja kein unbeteutender Wirtschaftszweig. Sie arbeiten ja nicht in der Türkei im Gegensatz zu den meisten Türken wo in Deutschland leben.

Bis zum Jahr 2013 ist es auch das Ziel der türkischen Regierung, eine Verdopplung der Touristenzahl zu erreichen. Letzendlich können dadurch auch X-tausende neue Arbeitsplätze generiert werden, was ja gut ist.
 

ege35

Well-Known Member
AW: Aufenthaltsdauer Türkei

Die Türken haben wohl Deutschland mitaufgebaut nach dem Krieg; aber trotzdem dürfen sie nicht mehr als 6 Monate außerhalb Deutschland leben.

In diesem Sinne, würde ich es richtig finden, wenn die Türkei so eine Begrenzung errichten würde.



Das war aber geraume Zeit nach dem Krieg, da war Deutschland schon weitgehend wieder aufgebaut - nur für den Aufschwung wurden Arbaitskräfte gebraucht.
Ich habe auch einige Hindernisse in der Türkei. So muss ich alle 6 Monate zur SSK, um meine Krankenversicherung verlängern zu lassen. Mein Auto darf außer mir niemand fahren, obwohl ich es in TR gekauft habe. Ich hasse die M.....Nummernschilder....
 

vanararat1966

Moderator
AW: Aufenthaltsdauer Türkei

Werde mal nächste Woche die türkische Botschaft anrufen, damit ich es genau weiss.

Die Formalitäten der Türken welche in Deutschland leben kenne ich nicht.

In der Schweiz müssen "alle" Ausländer die ersten 5 Jahre, jedes Jahr die Aufenthaltsgenehmigung verlängern. Nach 5 Jahren erhalten sie dann für jeweils für 5 Jahre die Aufenthaltsgenehmigung. Diese Verlängerung geht stets problemlos. So können Türken auch mal problemlos in der Türkei bleiben, so lange sie möchten. Aber immer gilt, ja nicht die Frist verpassen zum verlängern der Aufenthaltsgenehigung in der Schweiz. Innert dieser Zeit der Aufenthaltsgenehmigung können alle Ausländer so lange im übrigen Ausland verweilen wie sie möchten. Wenn Deutsche im Ruhestand in der Türkei leben, ist dies ja kein unbeteutender Wirtschaftszweig. Sie arbeiten ja nicht in der Türkei im Gegensatz zu den meisten Türken wo in Deutschland leben.

Bis zum Jahr 2013 ist es auch das Ziel der türkischen Regierung, eine Verdopplung der Touristenzahl zu erreichen. Letzendlich können dadurch auch X-tausende neue Arbeitsplätze generiert werden, was ja gut ist.

Es stimmt nicht, was Du schreibst. Ausländer, auch Türken, können auch mit der 5-jährigen Niederlassungsbewilligung NICHT so lange in der Türkei (oder sonst wo im Ausland) bleiben, wie sie möchten.

Egal, ob jährlich zu erneuernde Aufenthaltsbewilligungen oder mehrjährige, ein Ausländer darf sich - wie in Deutschland und anderen EU Staaten - nicht länger als 6 Monate ausser Landes befinden (in der Schweiz sind Sonderbewilligungen bis zu 4 Jahren, beispielsweise bei Militärdienst, vorbehalten). Quelle: ANAG, Art. 61, Zitat:

"Verlässt die Ausländerin oder der Ausländer die Schweiz, ohne sich abzumelden, so erlischt die Kurzaufenthaltsbewilligung nach drei Monaten, die Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung nach sechs Monaten. Auf Gesuch hin kann die Niederlassungsbewilligung während vier Jahren aufrechterhalten werden."

http://www.admin.ch/ch/d/sr/1/142.20.de.pdf

Nun kann man sagen, wo kein Kläger, da kein Richter. Sich darauf zu verlassen, ist eher fahrlässig. Da gibt es halt dann nur zwei Möglichkeiten: sich einbürgern lassen und problemlos monatelang weg zu bleiben oder die Aufenthaltsbewilligung aufzugeben.

Und es genügt NICHT - wie in Deutschland auch nicht - nach 5.9 Monaten einzureisen, drei Tage bleiben und wieder auszureisen für weitere 6 Monate. Damit ist der Lebensmittelpunkt nicht mehr in der Schweiz, Deutschland (wo auch immer in der EU) und somit die Bewilligung flöten. Ein Umstand, der immer und immer wieder gerne missverstanden werden will, vor allem dann, wenn die Bewilligung weg ist deswegen.

Sich in Foren über derart wichtige Dinge vorzuinformieren, ist sicher nicht falsch. Ganz sicher können aber nur die jweiligen Behörden Auskunft erteilen, sofern man nicht in der Lage ist, das jeweils zutreffende Gesetz lesen und verstehen zu können. Weltweit.
 

santiago

Well-Known Member
AW: Aufenthaltsdauer Türkei

Es stimmt nicht, was Du schreibst. Ausländer, auch Türken, können auch mit der 5-jährigen Niederlassungsbewilligung NICHT so lange in der Türkei (oder sonst wo im Ausland) bleiben, wie sie möchten.

Egal, ob jährlich zu erneuernde Aufenthaltsbewilligungen oder mehrjährige, ein Ausländer darf sich - wie in Deutschland und anderen EU Staaten - nicht länger als 6 Monate ausser Landes befinden (in der Schweiz sind Sonderbewilligungen bis zu 4 Jahren, beispielsweise bei Militärdienst, vorbehalten). Quelle: ANAG, Art. 61, Zitat:

"Verlässt die Ausländerin oder der Ausländer die Schweiz, ohne sich abzumelden, so erlischt die Kurzaufenthaltsbewilligung nach drei Monaten, die Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung nach sechs Monaten. Auf Gesuch hin kann die Niederlassungsbewilligung während vier Jahren aufrechterhalten werden."

http://www.admin.ch/ch/d/sr/1/142.20.de.pdf

Nun kann man sagen, wo kein Kläger, da kein Richter. Sich darauf zu verlassen, ist eher fahrlässig. Da gibt es halt dann nur zwei Möglichkeiten: sich einbürgern lassen und problemlos monatelang weg zu bleiben oder die Aufenthaltsbewilligung aufzugeben.

Und es genügt NICHT - wie in Deutschland auch nicht - nach 5.9 Monaten einzureisen, drei Tage bleiben und wieder auszureisen für weitere 6 Monate. Damit ist der Lebensmittelpunkt nicht mehr in der Schweiz, Deutschland (wo auch immer in der EU) und somit die Bewilligung flöten. Ein Umstand, der immer und immer wieder gerne missverstanden werden will, vor allem dann, wenn die Bewilligung weg ist deswegen.

Sich in Foren über derart wichtige Dinge vorzuinformieren, ist sicher nicht falsch. Ganz sicher können aber nur die jweiligen Behörden Auskunft erteilen, sofern man nicht in der Lage ist, das jeweils zutreffende Gesetz lesen und verstehen zu können. Weltweit.

Na ja, dann habe ich wohl geträumt, als meine verstorbene Schwiegermutter (Rentnerin+Ausländerin) über 9 Monate am Stück in den USA und Australien war. Abmelden braucht man sich eben nicht in der Schweiz. Dies ist total unnötig, wozu den auch ?
Ihre Aufenthaltsbewilligung galt damals noch fast 3 Jahre, welche sie nach Ablauf wieder um 5 Jahre verlängern konnte.
Auch die Krankenkasse konnte beibehalten werden, allesrdings machte sie noch eine Zusatzversicherung wegen USA.
Auch ihre Wohnung in Zürich hat sie logischerweise beibehalten.
Und auch die Steuererklärung inkl. provisorische Rechnung kam termingenau.
Natürlich muss jemand (damals ich) ihre Zahlungen und Post erledigen.

Die Rückkehr in die Schweiz war totel problemlos. Sie lebte zu diesem Zeitpunkt bereits fast 50 Jahre in der Schweiz, wollte sich aber denoch nie einbürgern lassen.
 

santiago

Well-Known Member
AW: Aufenthaltsdauer Türkei

Ich habe auch einige Hindernisse in der Türkei. So muss ich alle 6 Monate zur SSK, um meine Krankenversicherung verlängern zu lassen. Mein Auto darf außer mir niemand fahren, obwohl ich es in TR gekauft habe. Ich hasse die M.....Nummernschilder....

Zwei meiner D-Nachbarn welche ihr Auto in der TR gekauft haben, haben auch MA Nummerschilder in der Türkei. Das Auto kann ich problemlos mal ausleihen, da beide bei Alianz versichert sind und auch andere fahren dürfen.
2 x bin ich sogar in eine Polizeikontrolle gekommen, wo alles genau kontrolliert wurde. Alles war aber OK.
Erkundige dich mal bei Alianz oder Generaliversicherung. Diese Prämien kosten allerdings etwas mehr als die Üblichen, aber soviel mehr ist es auch wieder nicht.
Hoffe ich konnte dir helfen.

Etwas Anderes als M....Nummernschilder gibt es halt nicht für Ausländer. Was soll's - ist doch "wurst" man sieht es ja nicht wenn man fährt.
 

ege35

Well-Known Member
AW: Aufenthaltsdauer Türkei

Erkundige dich mal bei Alianz oder Generaliversicherung. Diese Prämien kosten allerdings etwas mehr als die Üblichen, aber soviel mehr ist es auch wieder nicht.
Hoffe ich konnte dir helfen.

Etwas Anderes als M....Nummernschilder gibt es halt nicht für Ausländer. Was soll's - ist doch "wurst" man sieht es ja nicht wenn man fährt.

Ich habe sogar Kasko bei der Günes Sigorta, allerdings hatte das Autohaus vorher das Fahrzeug zugelassen und die Grundversicherung abgeschlossen. Vielleicht steht es deshalb in den Papieren...
 
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