Auflagen Niederlassung

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Wie lange sind sie Verheiratet, was für einen Aufenthaltsstatus besitzt er (uns seit wann?) momentan, und leben die beiden in ehelicher Lebensgemeinschaft?

Dann kann ich mehr sagen!

sie sind seit september letztes jahr verheiratet, er ist seit janurar hier. ich weiß nicht was für einen aufenthaltsstatus er hat! wenn sie verheiratet sind, leben sie dann nicht automatisch in ehelicher gemeinschaft? sorry, hab echt gar keine ahnung. sie leben auf jeden fall zusammen.
 
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Die grundlegende Frage vorweg: lebt er schon hier oder nicht? Wenn ja, mit welchem Recht - mit Touristenvisum, mit Aufenthaltserlaubnis für xxx Jahr/e oder Studentenvisum oder oder oder?

Besucht er den Integrationskurs noch oder hat er ihn abgebrochen? Zweiteres würde bedeuten, dass er die Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert bekommt u. demnach ausreisen müsste nach Ablauf.


ja, er lebt seit januar hier. ich weiß, dass er nicht regelmäßig daran teilnimmt, also 5-6 mal schon nicht da war und somit fehlen ihm viele stunden. sie muss ihn auch regelmäßig entschuldigen. ich glaube das ist erstmal nur vorläufig. er muss irgendwie 630 stunden zusammenbekommen.
 
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Ok, wenn er seit Januar da ist, wurde ihm zunächst ne Aufenthaltserlaubnis erteilt (je nach AB zwischen 1 und 3 Jahren)! Die muss ja verlängert werden, und die Verlängerun "kann" versagt werden, wenn der Kurs nicht erfolgreich abgeschlossen wurde!
Andere Aspekte sind zum Beispiel, die Sicherung des Lebensunterhaltes aus eigenem Einkommen!

LG Susi
 
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also sie hat gesagt, dass dieser kurs bis oktober geht und er sich danach eine arbeit suchen muss. im moment muss sie sich darum kümmern, dass er alles hat. was ist denn, wenn er keine arbeit findet? wie lange hat er dafür zeit? frage mich im moment, wie ausgerechnet er eine arbeit finden soll, wenn es hier sowieso millionen arbeitslose gibt? :confused: im moment arbeitet er nicht offiziell... wenn er dabei erwischt wird, hat das konsequenzen in bezug auf seine aufenthaltserlaubnis?
 
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Also die VErlängerung der AE liegt im Ermessen der Ausländerbehörde, in wie weit sie dieses Ermessen ausübt ist unterschiedlich und abhängig von verschiedenen Faktoren! Normalerweise dauert es bis zu 6 Monate nach Beendigung des Kurses bis die AB die Mitteilung vom Bundesamt für Migration bekommt!

Was die Schwarzarbeute angeht, so kann eine Verurteilung deswegen grundsätzlich schon ein Ausweisungstatbestand darstellen, aber allein deswegen wird fast nie eine Ausweisung vorgenommen. Vielmehr kann es halt dann in Zusammenhang mit Sozialhilfebezug und Nichtablegen des Integrationskurses zu einer Versagung der Verlängerung kommen!

Aber wie gesagt, dass ist abhängig von der jeweiligen AB und der dort gängigen Verwaltungspraxis!
 
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Also die VErlängerung der AE liegt im Ermessen der Ausländerbehörde, in wie weit sie dieses Ermessen ausübt ist unterschiedlich und abhängig von verschiedenen Faktoren! Normalerweise dauert es bis zu 6 Monate nach Beendigung des Kurses bis die AB die Mitteilung vom Bundesamt für Migration bekommt!

Was die Schwarzarbeute angeht, so kann eine Verurteilung deswegen grundsätzlich schon ein Ausweisungstatbestand darstellen, aber allein deswegen wird fast nie eine Ausweisung vorgenommen. Vielmehr kann es halt dann in Zusammenhang mit Sozialhilfebezug und Nichtablegen des Integrationskurses zu einer Versagung der Verlängerung kommen!

Aber wie gesagt, dass ist abhängig von der jeweiligen AB und der dort gängigen Verwaltungspraxis!


gut, aber wenn er schon so viel verpasst hat, dürfte er ja auch eigentlich durch die prüfung fallen, oder? kann man die wiederholen? warum dauert das so lange? wenn die schwarzarbeit grund für eine ausweisung ist, warum passiert das dann nicht?
 
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und wielange hat er zeit um eine arbeit zu finden und was passiert, wenn er keine findet?
 
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gut, aber wenn er schon so viel verpasst hat, dürfte er ja auch eigentlich durch die prüfung fallen, oder? kann man die wiederholen? warum dauert das so lange? wenn die schwarzarbeit grund für eine ausweisung ist, warum passiert das dann nicht?

Als erstmal kommt es auf die Sprachschule an! Den Test besteht jeder Idiot, selbst ein Kumpel meines Mannes, dessen Deutsch nicht vorhanden ist und der sicher nichtmal die Hälfte des gesammten Kurses anwesend war!

Zunächst erstmal müsste er wegen der "Schwarzarbeit" rechtkräftig verurteilt sein. Nur dann "kann" ("Kann Ausweisung") es zu einer Ausweisung kommen, aber allein deswegen ausgewiesen zu werden ist nicht gängige Verwaltungspraxis (da muss shcon mehr passieren). weil eine Ausweisung für die zuständigen Behörden schwieriger durchsetzbar ist.
Da wird schon eher zu dem Mittel gergiffen die Verlängerung der AE zu versagen.

Und in das Ermessen wird immer noch die Tatsache miteinbezogen, dass er mit einer Deutschen verheiratet ist (Art 6 GG)!
 
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Ich denke, um ihm die Verlängerung zu versagen oder ihn sogar auszuweisen, müsste er schon kriminell werden. Oder seine Frau wirft ihn raus. Damit ist aber offenbar nicht zu rechnen, wenn ich das richtig verstehe? Dann finde ich es etwas seltsam, dass du hier nach Möglichkeiten suchst, seinen Aufenthalt zu hintertreiben.

Aber vielleicht erkundigst du dich einfach bei den Fachleuten: www.info4alien.de
 
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