Fleur960
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AW: Auflagen Niederlassung
also wenn er ne deutsche ehefrau hat, kann er machen was er will? das schützt ihn dann vor allem?
Als erstmal kommt es auf die Sprachschule an! Den Test besteht jeder Idiot, selbst ein Kumpel meines Mannes, dessen Deutsch nicht vorhanden ist und der sicher nichtmal die Hälfte des gesammten Kurses anwesend war!
gut, wenn den doch jeder vollidiot den bestehen kann, warum muss man ihn denn dann überhaupt machen? wenn man da sowieso nichts lernt... ??
Zunächst erstmal müsste er wegen der "Schwarzarbeit" rechtkräftig verurteilt sein. Nur dann "kann" ("Kann Ausweisung") es zu einer Ausweisung kommen, aber allein deswegen ausgewiesen zu werden ist nicht gängige Verwaltungspraxis (da muss shcon mehr passieren).
wenn es doch verboten ist, und er als nichtdautscher sowas macht, warum gibts da keine konsequenzen? wenn ich in einem anderen land sowas tun würde, wäre ich bestimmt schneller draußen, als ich gucken kann...
weil eine Ausweisung für die zuständigen Behörden schwieriger durchsetzbar ist.
also kann er sich hier alles erlauben, oder wie?
Da wird schon eher zu dem Mittel gergiffen die Verlängerung der AE zu versagen.
kommt das nicht aufs selbe raus?
Und in das Ermessen wird immer noch die Tatsache miteinbezogen, dass er mit einer Deutschen verheiratet ist (Art 6 GG)!
also wenn er ne deutsche ehefrau hat, kann er machen was er will? das schützt ihn dann vor allem?