Auflagen Niederlassung

AW: Auflagen Niederlassung

Als erstmal kommt es auf die Sprachschule an! Den Test besteht jeder Idiot, selbst ein Kumpel meines Mannes, dessen Deutsch nicht vorhanden ist und der sicher nichtmal die Hälfte des gesammten Kurses anwesend war!

gut, wenn den doch jeder vollidiot den bestehen kann, warum muss man ihn denn dann überhaupt machen? wenn man da sowieso nichts lernt... ??

Zunächst erstmal müsste er wegen der "Schwarzarbeit" rechtkräftig verurteilt sein. Nur dann "kann" ("Kann Ausweisung") es zu einer Ausweisung kommen, aber allein deswegen ausgewiesen zu werden ist nicht gängige Verwaltungspraxis (da muss shcon mehr passieren).

wenn es doch verboten ist, und er als nichtdautscher sowas macht, warum gibts da keine konsequenzen? wenn ich in einem anderen land sowas tun würde, wäre ich bestimmt schneller draußen, als ich gucken kann...

weil eine Ausweisung für die zuständigen Behörden schwieriger durchsetzbar ist.

also kann er sich hier alles erlauben, oder wie?

Da wird schon eher zu dem Mittel gergiffen die Verlängerung der AE zu versagen.

kommt das nicht aufs selbe raus?

Und in das Ermessen wird immer noch die Tatsache miteinbezogen, dass er mit einer Deutschen verheiratet ist (Art 6 GG)!

also wenn er ne deutsche ehefrau hat, kann er machen was er will? das schützt ihn dann vor allem?
 
AW: Auflagen Niederlassung

Ich denke, um ihm die Verlängerung zu versagen oder ihn sogar auszuweisen, müsste er schon kriminell werden. Oder seine Frau wirft ihn raus. Damit ist aber offenbar nicht zu rechnen, wenn ich das richtig verstehe? Dann finde ich es etwas seltsam, dass du hier nach Möglichkeiten suchst, seinen Aufenthalt zu hintertreiben.

Aber vielleicht erkundigst du dich einfach bei den Fachleuten: www.info4alien.de

es interessiert mich einfach. und dann... naja, irgendwo weiß sie selber glaube ich nicht, was sie will... das ist halt die psychische abhängigkeit... ich will ihr nur helfen, wenn es sein muss bzw. soweit ist. und da sie meine freundin ist, will ich mich halt darüber informieren. hab schonmal bei wikipedia geschaut, aber irgendwie ist das zu komliziert ;) also dachte ich schaue ich mal nach, ob mir das hier jemand besser erklären kann.
 
AW: Auflagen Niederlassung

Warum macht er das dann nicht offiziell ?? Er bekommt doch automatisch eine Arbeitserlaubnis zu seiner Aufenthaltserlaubnis !!

Wenn der Chef da mitspielt, würde ich das ja lieber legalisieren, bevor es doch noch nach hinten losgeht !

er arbeitet ja irgendwie mit seinen ganzen cousins und brüdern zusammen, von denen teilweise auch viele illegal hier sind und auch schwarz arbeiten zusammen in einer firma.
 
AW: Auflagen Niederlassung

Hier bin ich wieder!

Also da hätten wir schon die zweite Straftat "Beihilfe zum illegalem Aufenthalt"

gut, wenn den doch jeder vollidiot den bestehen kann, warum muss man ihn denn dann überhaupt machen? wenn man da sowieso nichts lernt... ??

Da fragts Du die Falsche, wende Dich wegen der Antowrt lieber an die Regierung! Aber es ist nun einmal so und daran kann man nichts rütteln, aber es kommt wie gesagt auch auf die Sprachschule an, es soll wohl auch welche geben, die was die Anwesenheit angeht, strenge Regeln durchsetzen!

wenn es doch verboten ist, und er als nichtdautscher sowas macht, warum gibts da keine konsequenzen? wenn ich in einem anderen land sowas tun würde, wäre ich bestimmt schneller draußen, als ich gucken kann...

Es gibt doch Konsequenzen, nämlich die verhängte Strafe! Wir haben nun einmal Gesetz und die legen die Voraussetzungen für eine Ausweisung fest. Wie sie dann interpretiert aud ausgeklegt werden liegt im Ermessen der Behörden und Gerichte. Ausgewiesen "kann" hier auch schon jemand werden, der die "öffentliche Sicherheit" gefährdet und einen geringfügigen Gesetzesverstoß begeht, aber wie gesagt die gängige Verwaltungpraxis sieht anders aus. So muss ein Türke z.B. nach neuen EU-Richtlinien schon mindestens nen schweren Raubüberfall begangen haben, dass ne Ausweisung überhaupt in Frage kommt!
Im Falle von frisch eingeheirateten Kosovo-Albanern, werden da die Gesetze schon restrektiver gehandhabt, zumal ich ja davon ausgehe, dass er vorher schon in Deutschland war!

also kann er sich hier alles erlauben, oder wie?

Nicht alles aber "Schwarzarbeit" allein reicht halt für ne Ausweisung kaum aus, ist natürlich auch von der Höhe der Strafe abhängig!

Da wird schon eher zu dem Mittel gergiffen die Verlängerung der AE zu versagen.

kommt das nicht aufs selbe raus?


Nein, weil die Voraussetzungen hierfür niedriger angesetzt werden, der Tenor ist der selbe! Problematisch ist es halt nur wenn der Mann wieder Erwarten gleich ne AE für 3 JAhre erhalten hat.

Am Ende wäre es das einfachste, wenn sie sich von ihm trennt und dies der AB mitteilt, das ist zwar auch keine Garantie dafür, dass ihm die AE sofort entzogen wird, auf jeden Fall bekommt er sie aber nicht verlängert!
Wir haben nun einmal das Grundgesetz, welches EHe und Familie unter Schutz stellt, und wie gesagt in ner Ermessensentscheidung sind alle Faktoren abzuwegen, so z.B. auch inwiefern es der deutschen Ehefrau im Falle einer Ausweisung zumutbar ist mit ihrem Mann in sein Heimatland zu gehen!

Aber das sind alles nur Hypothesen, solange nichts gegen ihn vorliegt und sie sich nicht von ihm trennt!
Die Mühlen des Gestzes mahlen langsam und mit dem gute Anwalt kann er ohne weiteres sein Bleiberecht durchsetzen!
Ohne den Willen der Ehefrau geht da nichts!

LG Susi


 
AW: Auflagen Niederlassung

Fleur, wir können Dir hier mit Sicherheit Tipps und Ratschläge en masse geben, aber letzten Endes muss Deine Freundin wissen, was sie will und was sie tut.

Meiner Meinung nach sollte sie sich "Hilfe" und Infos von Fachleuten holen, schließlich wird sie irgendwann nicht sagen können "die Leute vom Forum haben aber gesagt, dass...".

Mir scheint, dass sie an einer etwas kompetenteren Stelle (nicht, dass ich uns nicht für kompetent halte) besser aufgehoben ist.


Gruß, Simone
 
AW: Auflagen Niederlassung

Da fragts Du die Falsche, wende Dich wegen der Antowrt lieber an die Regierung! Aber es ist nun einmal so und daran kann man nichts rütteln, aber es kommt wie gesagt auch auf die Sprachschule an, es soll wohl auch welche geben, die was die Anwesenheit angeht, strenge Regeln durchsetzen!

@susi: naja, so 5-6 mal hat er ja jetzt schon die schule geschwänzt... a. muss ihn immer entschuldigen, letztens musste sie ihm eine entschuldigung schreiben, weil der handwerker da war. ich hab ihr gesagt, besser wäre es gewesen, n. wäre zum arzt gegangen und hätte einen gelben schein abgegeben, da meinte sie n. war letzte woche schon "krank"! und entweder kommt nur er oder nur sein cousin oder einer von beiden geht schon um 12...

dann rief sie letztens arbeitsamt und schule an, eben weil er immer schwänzt, sie hat sich beim aa nochmal erkundigt, und rief die lehrerin zurück... als sie(die lehrerin) n.´s stimme im hintergrund hörte und das er sich aufregt, meinte sie auf einmal, er hätte ja nur 1-2x gefehlt... man könnte ja fast meinen, dass sie auch schon angst vor ihm hat... :(

alles merkwürdig....
 
Top