Ausgaben vor Ort bzw. Unterhalt

AW: Ausgaben vor Ort bzw. Unterhalt

@sabine: das mit dem formular interessiert mich auch sehr, passt doch auch hierein...und los...:wink:

Na gut, dann man los. Wollte nur nicht wieder mal off topic weden :wink:
Notfalls kanns ja verschoben werden...

Also besagtes Formular habe ich auf Anfrage direkt von meinem Finanzamt geschickt bekommen. Es heißt "BAKIM BELGESI" (auf Deutsch dann wohl: Unterhaltsbescheinigung.) Ist in türkisch und auch in deutsch. Dort wird der Name des Begünstigten, des Unterstützenden, Familienverhältnis, ob der Unterstützte beruflich tätig ist oder nicht, wieviel er verdient, ob eigenes Haus, Rente etc. vorhanden ist, und so weiter. Für jede Unterstützte Person ein extra Formular. Schwiegereltern bzw. Eltern und Geschwister des Partner gehören auf jeden Fall zu den unterstützungsberechtigten Angehörigen. Ob noch weiter entferntere Verwandtschaft dazuzählt, weiß ich jetzt nicht. Das ganze muß dann in der Türkei vom Amt abgesgtempelt werden und dann zu Euch nach Deutschland geschickt (oder mitgegenommen) werden.

Wichtig ist unbedingt alle Belege von Geld-Überweisungen in die Türkei gut aufzubewahren. Bei Bar-Übergabe in der Türkei, einen Kontoauszug mit "zeitnahem"
Bar-Abhebungsdatum vom Konto aufbewahren. Flugtickets etc.gut weglegen und alles dann später als Beweis dem FA vorlegen.

Nähere Infos findet man evtl. beim googlen unter § 33a Einkommensteuergesetz.
....
Ausschnitt aus dem Brief vom Finazamt an uns:

Unterhaltsaufwendungen für nahe Angehörige können als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33a Einkommensteuergesetz im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt werden. Der Eintrag erfolgt auf der letzten Seite der Einkommensteuererklärung (Rückseite Mantelbogen).

Leistungen an Personen im Ausland können nur dann anerkannt werden, wenn die für die Veranlagung zwingend notwendigen Nachweise (siehe oben) vorliegen (Bundeminister der Finanzen vom 15. September 1997 - BStBl I S, 826) etc.pp.
...

Ansonsten einfach mal beim Finanzamt anrufen und nachfragen. Bei uns haben sie wie gesagt das besagte Formular netterweise gleich mitgesandt.

Lieben Gruß !
 
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dann ist es nur mit nachweis möglich? ich meine über das überreichte geld? wir haben es meistens schon bar mit dabei und lassen es dann einfach da...
 
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wir haben es meistens schon bar mit dabei und lassen es dann einfach da...

Ja wir auch. Aber dafür muß man dann den Kontoauszug aufbewahren, wo die Abbuchung bzw, Auszahlung von Deinem Konto zu sehen ist. Das hat zumindest bei uns als Nachweis gereicht.

Ich habe einfach angegeben: "Betrag in Höhe von XXX €, siehe Kontoauszug, in der Türkei bar übergeben" Wurde auch glatt so anerkannt.

Habe allerdings gehört, daß sich da wohl einige Finanzämter blöde anstellen. Vermute mal die, die sich damit auskennen. Unser kleines Kuhkaff-Finanzamt hat alles anerkannt ohne Rückfragen. :wink:
 
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Ich habe einfach angegeben: "Betrag in Höhe von XXX €, siehe Kontoauszug, in der Türkei bar übergeben" Wurde auch glatt so anerkannt.

Habe allerdings gehört, daß sich da wohl einige Finanzämter blöde anstellen. Vermute mal die, die sich damit auskennen. Unser kleines Kuhkaff-Finanzamt hat alles anerkannt ohne Rückfragen. :wink:

Ich glaube, da habt Ihr echt Glück gehabt, Sabine. ;) Aber mal unabhängig davon, bei den Beträgen, die alsadaha aufgelistet hat, haben mir echt die Ohren geschlackert. Ganz schön heftig, wenn man bedenkt, dass die Lebenshaltungskosten in der Türkei teils wesentlich niedriger sind. Und ob in dieser Höhe tatsächlich alles noch absetzbar ist, wage ich stark zu bezweifeln. In Deutschland kann man, nach allem, was ich weiß, maximal 7680 Euro pro Jahr für Unterhaltszahlungen an Eltern absetzen. Was darüber hinaus geht, wird nicht anerkannt. Und ich vermute mal, diese Höchstsumme gilt auch für im Ausland lebende Verwandte...

lg
anouk
 
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Ja wir auch. Aber dafür muß man dann den Kontoauszug aufbewahren, wo die Abbuchung bzw, Auszahlung von Deinem Konto zu sehen ist. Das hat zumindest bei uns als Nachweis gereicht.

Ich habe einfach angegeben: "Betrag in Höhe von XXX €, siehe Kontoauszug, in der Türkei bar übergeben" Wurde auch glatt so anerkannt.

Habe allerdings gehört, daß sich da wohl einige Finanzämter blöde anstellen. Vermute mal die, die sich damit auskennen. Unser kleines Kuhkaff-Finanzamt hat alles anerkannt ohne Rückfragen. :wink:


Unser Finanzamt ist da komplizierter- neben dem Beweis der Barabhebung müssen wir auch Kopien der Flugtickets beifügen sowie ein unterschriebenes Schriftstück der Eltern, daß sie das Geld auch wirklich erhalten haben!
 
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Also meine Schwiegereltern haben so gut wie nichts. Wissen manchmal selber nicht, von was sie das Geld fürs Brot nehmen sollen. Schwiegerpapa macht manchmal Gelegenheitsarbeit als Maurer und seit der kleine Bruder vom Militär zurück ist, unterstützt er Mama und Papa auch so gut er kann. Irgendwie klappts jedenfalls.

Wenn wir zwei dann dort angereist kommen, dann übernehmen wir natürlich die Einkäufe für diese 2 oder 3 Wochen. Letztens kam noch eine gebrauchte Waschmaschine und ein neuer Treckerreifen und Motoröl dazu. Wieviel dabei zusammen kommt, kann ich allerdings nicht sagen. Habe bis jetzt nicht gezählt. Kommt auch immer drauf an, ob Feste anstehen und sämtliche Verwandtschaft anreist (was meistens der Fall ist) oder ob wir weitestgehend ungestört bleiben (was eigentlich nie der Fall ist).

Ich denke es ist auf jedenfall mehr als 14 Tage 5 Sterne Hotel kosten würden :p

So ähnlich ist es bei uns auch- meine Schwiegereltern haben kein eigenes Einkommen und noch einen minderjährigen Sohn im Haus, dazu kommt ja noch die 5- köpfige Familie des MS-kranken Sohnes (bzw. Bruder meines Mannes)- der ist natürlich mit der ganzen Familie auch ohne Einkommen- also 8 Personen ohne jegliches Geld dort!
 
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8.000 € !!!???

... waren mal 16.000 DM das ist sooooooooooooo unglaublich viel Geld, ist das nicht ein bisschen übertrieben?

fragt Chayenne ganz vorsichtig

meinst Du, ich übertreibe mit dem Erzählen oder dem Geldausgeben?

Falls Du das Ausgeben meinst: Ja klar, ich bin total entsetzt- bzw. wir sind es alle, die am Ausgeben beteiligt waren...!
 
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Na ja, dass man bestrebt ist, dem Gastgeber nicht zur Last zu fallen, ist OK.

Ist selbst halte nichts von pathetischem Gastgebertum ("Alles, was der Hof hergibt, auf den Tisch.").

Andererseits finde ich es bedenklich, dass man noch für die Reparatur des Hauses und die Bewirtung der Brüder aufkommt.
Eine unschöne Entwicklung.

Es sind aber immerhin die eigenen Eltern und eigenen Brüder (einer schwer krank!), für die man das Geld ausgibt- dort ist der Familienzusammenhalt nun mal ganz anders und es ist selbstverständlich, daß einer dem anderen hilft!
Glücklicherweise teilt es sich ja durch mehrere Brüder, die über Geld verfügen.

Wenn ich sehe, wie arm und auf primitivste Weise die Menschen dort leben, ist es mir selbst ein Bedürfnis zu helfen und das Leben erträglicher zu machen!

Wir regeln jeden Urlaub nur einen winzigen Teil dessen, was eigentlich gemacht werden muß!
 
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