Sabine
Well-Known Member
AW: Ausgaben vor Ort bzw. Unterhalt
Na gut, dann man los. Wollte nur nicht wieder mal off topic weden :wink:
Notfalls kanns ja verschoben werden...
Also besagtes Formular habe ich auf Anfrage direkt von meinem Finanzamt geschickt bekommen. Es heißt "BAKIM BELGESI" (auf Deutsch dann wohl: Unterhaltsbescheinigung.) Ist in türkisch und auch in deutsch. Dort wird der Name des Begünstigten, des Unterstützenden, Familienverhältnis, ob der Unterstützte beruflich tätig ist oder nicht, wieviel er verdient, ob eigenes Haus, Rente etc. vorhanden ist, und so weiter. Für jede Unterstützte Person ein extra Formular. Schwiegereltern bzw. Eltern und Geschwister des Partner gehören auf jeden Fall zu den unterstützungsberechtigten Angehörigen. Ob noch weiter entferntere Verwandtschaft dazuzählt, weiß ich jetzt nicht. Das ganze muß dann in der Türkei vom Amt abgesgtempelt werden und dann zu Euch nach Deutschland geschickt (oder mitgegenommen) werden.
Wichtig ist unbedingt alle Belege von Geld-Überweisungen in die Türkei gut aufzubewahren. Bei Bar-Übergabe in der Türkei, einen Kontoauszug mit "zeitnahem"
Bar-Abhebungsdatum vom Konto aufbewahren. Flugtickets etc.gut weglegen und alles dann später als Beweis dem FA vorlegen.
Nähere Infos findet man evtl. beim googlen unter § 33a Einkommensteuergesetz.
....
Ausschnitt aus dem Brief vom Finazamt an uns:
Unterhaltsaufwendungen für nahe Angehörige können als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33a Einkommensteuergesetz im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt werden. Der Eintrag erfolgt auf der letzten Seite der Einkommensteuererklärung (Rückseite Mantelbogen).
Leistungen an Personen im Ausland können nur dann anerkannt werden, wenn die für die Veranlagung zwingend notwendigen Nachweise (siehe oben) vorliegen (Bundeminister der Finanzen vom 15. September 1997 - BStBl I S, 826) etc.pp.
...
Ansonsten einfach mal beim Finanzamt anrufen und nachfragen. Bei uns haben sie wie gesagt das besagte Formular netterweise gleich mitgesandt.
Lieben Gruß !
@sabine: das mit dem formular interessiert mich auch sehr, passt doch auch hierein...und los...:wink:
Na gut, dann man los. Wollte nur nicht wieder mal off topic weden :wink:
Notfalls kanns ja verschoben werden...
Also besagtes Formular habe ich auf Anfrage direkt von meinem Finanzamt geschickt bekommen. Es heißt "BAKIM BELGESI" (auf Deutsch dann wohl: Unterhaltsbescheinigung.) Ist in türkisch und auch in deutsch. Dort wird der Name des Begünstigten, des Unterstützenden, Familienverhältnis, ob der Unterstützte beruflich tätig ist oder nicht, wieviel er verdient, ob eigenes Haus, Rente etc. vorhanden ist, und so weiter. Für jede Unterstützte Person ein extra Formular. Schwiegereltern bzw. Eltern und Geschwister des Partner gehören auf jeden Fall zu den unterstützungsberechtigten Angehörigen. Ob noch weiter entferntere Verwandtschaft dazuzählt, weiß ich jetzt nicht. Das ganze muß dann in der Türkei vom Amt abgesgtempelt werden und dann zu Euch nach Deutschland geschickt (oder mitgegenommen) werden.
Wichtig ist unbedingt alle Belege von Geld-Überweisungen in die Türkei gut aufzubewahren. Bei Bar-Übergabe in der Türkei, einen Kontoauszug mit "zeitnahem"
Bar-Abhebungsdatum vom Konto aufbewahren. Flugtickets etc.gut weglegen und alles dann später als Beweis dem FA vorlegen.
Nähere Infos findet man evtl. beim googlen unter § 33a Einkommensteuergesetz.
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Ausschnitt aus dem Brief vom Finazamt an uns:
Unterhaltsaufwendungen für nahe Angehörige können als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33a Einkommensteuergesetz im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt werden. Der Eintrag erfolgt auf der letzten Seite der Einkommensteuererklärung (Rückseite Mantelbogen).
Leistungen an Personen im Ausland können nur dann anerkannt werden, wenn die für die Veranlagung zwingend notwendigen Nachweise (siehe oben) vorliegen (Bundeminister der Finanzen vom 15. September 1997 - BStBl I S, 826) etc.pp.
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Ansonsten einfach mal beim Finanzamt anrufen und nachfragen. Bei uns haben sie wie gesagt das besagte Formular netterweise gleich mitgesandt.
Lieben Gruß !