AW: Besucher-Visum für meinen Freund aber wie..?
Was immer im Zusammenhang mit Besuchervisa geprüft wird, ist die "Rückkehrbereitschaft". Ob ein Schreiben des Arbeitgebers ausreicht, wage ich zu bezweifeln. Aber diese alleine kann und wird nur die Botschaft entscheiden, die für Deinen Freund zuständige.
Wenn Du aber beispielsweise die Webseite der deutschen Botschaft bemühst (Links wurden Dir netterweise ja schon zur Verfügung gestellt), erfährst Du vieles bzw. welche Papiere Dein Freund beibringen muss und welche von Deiner Seite - wie schon erwähnt Verpflichtungserklärung - einzureichen sind (er kann es ebenso erfahren, in der Regel steht da alles auch in türkischer Sprache).
Wenn Mann zu Dir will, dann soll er es auch - soweit möglich - organisieren, selbständig.
Den Hinweis im Zusammenhang mit der Verpflichtungserklärung würde ich ernst nehmen - auch dazu findest Du im Internet leicht ergänzende Informationen.
Auch hier in Forum hatten wir dieses Thema schon mehrere Male - die aktuellste "Geschichte" dürfte jene von Arzu34 (Deutsche und Schweizer Botschaft) sein, soweit ich mich erinnere. Suchfunktion bemühen.
Alles Gute
VanArarat