Bitte um Hilfe

Vaterlich

Well-Known Member
Danke, Eru! Ich bin blind! Ich wollte erwähnen, dass das fehlende "für" mir Schwierigkeit bereitet, erst jetzt habe ich das dortige "für" bemekert: ".... für entsprechende Abtretung und Anweisung".
 

eruvaer

Well-Known Member
"Die Beteiligten stimmen der Löschung bzw. Mithaftentlassung bezüglich aller eingetragenen Rechte zu und beantragen die Eintragung im Grundbuch, und zwar auch an allen Mithaftstellen."

Das "an" könnte man hier zum Verständnis auch durch "von" ersetzen.


* Heiliges zu! Was ist die Funktion des zweiten "zu" hier? Im Grunde ist es so: "die Eintragung zu Lasten des Kaufgegenstandes", oder? Ist das Koloriren im Übrigen richtig?

"Die Beteiligten bewilligen und beantragen:
a) die Eintragung einer Auflassungsvormerkung zu Gunsten des Käufers zu dem vorstehend in 1. angegebenen Beteiligungsverhältnis zu Lasten des Kaufgegenstandes,"
Hahaha da sind ja drei ZU im Satz XD

Das bunte ist richtig.

Um zum zu zu kommen ;)

Die Beteiligten bewilligen die Eintragung einer Auflassungsvormerkung des zuvor abgegebenen Bewilligungsverhältnisses (in Form einer Grundschuld).

Besser?


Bitte um Korrektur von irgendwem, dem von diesen juristischen Knoten nicht der Kopf platzt :)
 

eruvaer

Well-Known Member
Danke, Eru! Ich bin blind! Ich wollte erwähnen, dass das fehlende "für" mir Schwierigkeit bereitet, erst jetzt habe ich das dortige "für" bemekert: ".... für entsprechende Abtretung und Anweisung".
So geht's mir aber auch mit diesen endlos ineinander verschachtelten Formulierungen. Das sind Babuschkas in Satzform. Kein Wunder, wenn da von zwanzig ineinander gesteckten dann am Ende mal eine übrig bleibt ;)
 

beren

Well-Known Member
"die im Amtsgericht Krefeld stehen?"

Ja, ein Grundbuch befindet sich meines es Wissens nach immer in einem bestimmten Amtsgericht. Beim Amtsgericht Krefeld ist das Grunbuch von Krefeld zu finden.

http://www.ag-krefeld.nrw.de/aufgaben/abteilungen/Grundbuchamt/index.php

Das Amtsgericht Krefeld führt die Grundbücher der kreisfreien Stadt Krefeld und der Stadt Willich in elektronischer Form. Die Führung der Grundbücher erfolgt gemarkungsweise. Die Gemarkungen sind nahezu identisch mit den bekannten Bezeichnungen der einzelnen Stadtteile.

Linn ist eine solche Gemarkung. Also gibt es einen bestimmten Abschnitt im Grundbuch, wo die Eintragungen des Stadtteils Linn erfolgen. Kann auch ein extra Grundbuch sein.

Die Grundbuchämter sind in den Amtsgerichten zu finden.
 
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