Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

alterali

Well-Known Member
AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

Hier in Berlin ist das Kopftuch Alltag.

Am Wittenbergplatz sieht man seltener Frauen mit Kopftüchern.

Dennoch stört es niemanden, das es dort am Markttag einen großen Blumenstand gibt, an dem zwei Verkäuferinnen Kopftuch tragen. Diesen Stand gibt es dort schon Jahre.



Dennoch bin ich der Meinung, dass der Arbeitgeber schon gewisse Ansprüche an das Erscheinungsbild seiner Angestellten hat und meines Erachtens in gewissem Rahmen auch haben sollte. Da geht es auch nicht nur um ein Kopftuch.
Manches ist zu bieder, anderes zu aufreizend. Haare, Schmuck, Arschgeweih, Schweißgeruch, Rasierwasser, Parfum. Alles mögliche kann unpassend sein.

Und manche Konflikte laufen nicht über eine klare Ansage des Chefs, gegen die man vielleicht vorgehen kann. Da wird gemobbt, dass die Heidis wackeln.
Und gegen Mobbing ist es weit schwieriger vorzugehen.

Es mag auch Jobs geben, wo der Kunde ein gewisses Flair erwartet und er vielleicht bei einem Kopftuch stutzen würde. Restaurants z.B. jetzt mal nur als Andeutung. Auch in vielen Sportarten wird die 'Kleiderordnung' durch den Sport bestimmt. Auf der anderen Seite haben manche Arbeitnehmer, warum auch immer, die Schnauze voll und wollen nur wenigstens noch einen bronzenen Handschlag und Advokaten mit juristischen Rat wird man sicher finden. Will sagen: Nicht bei jedem Gerichtsverfahren geht es um die Sache. um die es eigentlich geht.
 

ray81

New Member
AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

Entschuldigung, Mobbing ist kein Thema das es zu belachen gilt, und ich lache auch nicht deswegen ... aber, "da wird gemobbt, dass die Heidis wackeln" das hab ich so noch nie gehört, aber das ist ein Brüller ... ich hab mich weggeschmissen ... warum ... ich stell mir wackelde Heidis vor ... nur so abstrakt ... puh ... es geht schon wieder ... puh ... :biggrin: ... holla, die Waldfee ...
 

solresol

Gesperrt
AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

Auch in vielen Sportarten wird die 'Kleiderordnung' durch den Sport bestimmt.

da möchte ich vehement widersprechen!

wir erwarten natürlich, dass weder eine Kopftuch- noch eine Burkaträgerin behindert oder gar diskriminiert werden; die Sportkluft sollte künftig darauf abgestimmt werden (früher trugen Männer ja auch Badehosen mit Büsten- oder Pectoralienhaltern).

und als erstes sollten die Gebetszeiten natürlich eingehalten werden! ist bei solchen Kleinigkeiten wie 10000 m Lauf, Marathon besonders in die Rechnung einzubeziehen. bei den Fahrradveranstaltungen für Damen oder andere Veranstaltungen, wovon Islam abrät (Schwimmen, Kunstspringen, usw.) natürlich nicht, man muss in sich logisch bleiben...
 

Alubehütet

Well-Known Member
c) Moscheebau: Man sollte annehmen, dass das deutsche Baurecht für alle Gebäude in Deutschland gilt. Weit gefehlt! Wer versucht, eine Moschee nicht hinter den Bahngeleisen (neben dem Schlachthof), sondern in der Innenstadt (unweit der katholischen und evangelischen Ortskirche) zu bauen, wird wahre Wunder an brillanter Rechtsmanipulation erleben. Die Bauordnung scheint plötzlich keine Rolle mehr zu spielen, selbst wenn Parkplätze vorhanden sind. Vielmehr hat man über sein Bauvorhaben so zu verhandeln als handele es sich um einen Atomreaktor.

d) Minarett: Besonders delikat wird es, wenn ein Minarett zu genehmigen ist. Dabei wird man erleben, dass man die Höhe des Minaretts in krasser Verletzung des Baurechts beschränken will, so als sei dort zu lesen, dass ein Minarett nicht höher als ein Kirchturm sein dürfe. Ja, man legt den Muslimen nahe, ohne Minarett zu bauen, da man schließlich auch ohne Minarett die Moschee finden und dort beten könne. Dass dies auch für kirchtumslose Kirchen gelten würde, bleibt außer Ansatz.

Absurderweise werden Minarette in Deutschland meist nur mit dem Verbot genehmigt, sie auch als Minarett zu nutzen. Sie dienen also nur „an sich“ dem Gebetsruf des Muezzins (al-muadhin). In Wirklichkeit lassen baurechtlicher Auflagen nur den zweiten Gebetsruf (al-iqama) im Inneren der Moschee zu.

Dies wird lustigerweise damit begründet, dass der Gebetsruf den Straßenverkehr gefährden könnte, als würden Leute am Steuer – ständig viel Lärm ausgesetzt – beim Ruf des Muezzins prompt die Kontrolle über ihr Fahrzeug verlieren.

Daher geht man gegen den Gebetsruf mit einem weiteren, einem Hilfsargument, vor: Während das Glockengeläute keinen Text verbreite, fordere der adhan sprachlich zu Eingottglauben und Anerkennung Muhammads als Prophet auf. Dem ist entgegenzuhalten, dass der Gebetsruf, auch wenn er verstärkt wird, meist (selbst von Muslimen) kaum zu verstehen ist. Ferner, dass Kirchenglocken sehr wohl und für jedermann erkenntlich zu einem bestimmten Verhalten auffordern.

Es wäre ehrlicher und daher für die Gesellschaft gesünder, sich weniger verlogener Argumente zu bedienen. Wenn der deutsche Bundespräsident feststellt, dass der Islam inzwischen zu Deutschland gehört, sollten auch die Baubehörden, selbst in Bayern, sich dies gesagt sein lassen.
Elf Jahre weiter Pilotprojekt in Köln: Gebetsruf für zwei Jahre. Liest sich detailliert geplant.
 
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