Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

Majnomon

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AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

Tobias, das ist ziemlich dünn. Eine Nation die millionenfach Menschen wegen schlichter Religionszugehörigkeit industriell ermordet hat, kann so nicht argumentieren, wenn das Thema Grundgesetz der BRD ist. Da verwischen sich die historischen Tatsachen. Entweder man hat aus der Geschichte gelernt oder man hält die persönliche aktuelle Wahrnehmung für den Status Ouo. Und da traue ich Dir mehr zu.


Das war jetzt von mir mal ganz unjuristisch gedacht.

Ich erinnere mich an Phasen in meinem Leben, wo ich als mystikbegeisterter Enthusiast hitzige Diskussionen mit Atheisten und Kommunisten geführt habe. War anstrengend, aber das musste ich eben aushalten. Heute sehe ich, dass mein partieller Übereifer auch auf meine Unreife zurückzuführen war.
 

solresol

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AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

wie sinnvoll es im Sinne des Gesetzes wäre, wenn man Kopftuchträgerinnen indirekt dazu anhalten würde, das Kopftuch für das Bewerbungsverfahren vorübergehend abzulegen. Bzw. im Sinne eines effektiven Rechtsschutzes, dass man diesen gerade nur dann gewährt, wenn die Klägerin sich taktisch geschickt, aber beinahe "treuwidrig" verhalten hat.

die Stellen werden bald wie in anderen Ländern nur noch befristet ohne Verlängerungsanspruch vergeben: für eine Stelle außer Medizin kommen gleiche mehrere Bewerber ohne Suche in Frage. warum sollte sich ein Unternehmen so was antun! Oder will man auch die Vertragsfreiheit in Deutschland einschränken?

dann hat man Ruhe, die Leute sind gewarnt, Anschlussvertrag, ja wenn...

auch muss man nicht bei Firmenverkauf so viele Altlasten (Betriebsrenten und pipapo) mit verhandeln oder in die Bewertung einfliessen lassen.

es entsteht eine breite Prekarisierung. die EU hat sie enorm beschleunigt: viele Arbeitnehmer, die früher als Beamte lebenslang sicher waren, sind heute wie andere privat angestellt in privatrechtlichen Firmen...

Umsatzeinbußen allein genügen nicht. Das mit der jetzigen Rechtslage übereinstimmende Meinungsspektrum bewegt sich zwischen "erheblichen wirtschaftlichen Beeinträchtigungen” bis zu einer "nachhaltigen Gefährdung des Bestands des Unternehmens".

also Justizvakuum aus der Sicht des Unternehmers, das wolltest Du scheinbar mit einem komplexen Satz vermitteln :mrgreen: es reicht aber ein Wort!
 

ray81

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AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

@ solresol

ich glaube zu verstehen, was du meinst ...

... verbrochene Abscheulichkeiten, die ähnlich schon viele Male vor jener Zeit passiert sind, die heute noch passieren und morgen noch passieren werden ... ... und was halt die Welt daraus gelernt ... recht wenig ... Ruanda, Kambodscha, Sudan ... wenige Beispiele ...

... die Geschichte wiederholt sich ... immer wieder ...

... adäquat verhält es sich mit Fehlern ...

... ein Mensch ist ein Mensch, viele Menschen sind eine Gefahr ...
 

blackcyclist

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AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

Tobias, das ist ziemlich dünn. Eine Nation die millionenfach Menschen wegen schlichter Religionszugehörigkeit industriell ermordet hat, kann so nicht argumentieren, wenn das Thema Grundgesetz der BRD ist. Da verwischen sich die historischen Tatsachen. Entweder man hat aus der Geschichte gelernt oder man hält die persönliche aktuelle Wahrnehmung für den Status Ouo. Und da traue ich Dir mehr zu.

Dir ist schon aufgefallen, zwischen der Nation, die industriell Juden abgeschlachtet hat und der Nation, die heute existiert, gibt es mehr als graduelle Unterschiede.

Du bist doch bestimmt auch für mehr Bürgerbeteiligung, die wurde im Grundgesetz gerade wegen der Erfahrungen im Dritten Reich extrem eingeschränkt. Man muss eben auch etwas mit der Zeit gehen und wie dünn die demokratische Politur ist, werden wir sehen, wnn es so kommt wie solresol es an die Wand malt.
 

solresol

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AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

Gegenseitige Toleranz schrieb ich, und moderate Religionsausübung.

hatte ich gelesen, nur es geht im Falle des Islams (und nur beim Islam :mrgreen: ) nicht, die Muslimin darf ohne männlicher Begleitung in einem Raum allein mit einem Kerl wie ich 10 Jahre Geld für den Mann verdienen, obwohl es im Koran und Sunnah nicht gerade erlaubt ist, sie kann auch bei Geschäftsessen zum guten Zweck Wein und Likör trinken, weil es in der Türkei so Sitte ist, sie kann ohne Beten während der Geschäftszeit (derzeit noch) auskommen, sie kann Hose tragen, und sogar auffällig String

aber sie kann verlangen, auch wenn das alles im Sinne der Religion ganz und gar nicht stimmt, dass man normal findet, dass sie rund um die Uhr schwarze Handschuhe oder Kopftuch trägt,

weil das wie das rote Stirnband der Japaner, wenn sie unbezahlte Überstunden ableisten, auffällt, Allah ist ja blind!
 

Mutter Courage

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AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

Das liegt, was Rechtsprechung angeht, im Bereich der Spekulation. Aber jeder kann sich ja nach seinem persönlichen Judiz fragen - und auch das entscheidende Gericht würde das in diesem Fall tun, wie sinnvoll es im Sinne des Gesetzes wäre, wenn man Kopftuchträgerinnen indirekt dazu anhalten würde, das Kopftuch für das Bewerbungsverfahren vorübergehend abzulegen. Bzw. im Sinne eines effektiven Rechtsschutzes, dass man diesen gerade nur dann gewährt, wenn die Klägerin sich taktisch geschickt, aber beinahe "treuwidrig" verhalten hat.



Umsatzeinbußen allein genügen nicht. Das mit der jetzigen Rechtslage übereinstimmende Meinungsspektrum bewegt sich zwischen "erheblichen wirtschaftlichen Beeinträchtigungen” bis zu einer "nachhaltigen Gefährdung des Bestands des Unternehmens".

Thüsing, NJW 2003, 405 zu dem genannten Urteil:

Mit dieser Begründung kann ich nur jedem Arbeitgeber raten, weiterhin mit Fingerspitzengefühl nach derjenigen Ausschau zu halten, die 1. Was kann und 2. einen sexy Body hat und sich nicht scheut, ihn auch zu zeigen. :biggrin:
 

Majnomon

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AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

Das war jetzt von mir mal ganz unjuristisch gedacht.

Ich erinnere mich an Phasen in meinem Leben, wo ich als mystikbegeisterter Enthusiast hitzige Diskussionen mit Atheisten und Kommunisten geführt habe. War anstrengend, aber das musste ich eben aushalten. Heute sehe ich, dass mein partieller Übereifer auch auf meine Unreife zurückzuführen war.

Man müsste sich also fragen, inwieweit religiöser Übereifer durch die Verfassung geschützt ist, wenn ich wieder zum GG zurückkommen soll. Rein menschlich empfinde ich das Kopftuchgebot als religiösen Übereifer, aber das ist nur mein persönliches Empfinden und ich sehe auch die Schönheit und den Wert einer Gesellschaft, wo man prinzipell tragen darf, was man will, auch bei der Arbeit, und ich sehe den Wert einer Gesellschaft, die auch mal ein wenig religiösen Übereifer aushält, sonst hätte ich es selbst auch schwer gehabt.

Als ich den Eingangspost mit den Ausführungen von Herrn Hoffmann gelesen hatte, sah ich auch keinen Grund mich zu empören. Eher dann die darauf folgenen Einlassungen des Threadstellers schienen mir die Freiheit der Religionsausübung nahezu über das GG selbst zu stellen, auf das er sich beruft.
Immerhin gab es (angeblich) mal eine Äußerung irgendeines türkischen Imams, der sagte, dass der Islam irgendwann in Europa herrschen werde durch die Freiheit, die die Demokratie und ihre Gesetze der Religionsausübung gewähren ("Wir werden die Herrschaft über euch übernehmen durch eure eigenen Gesetze" oder so ähnlich) Kann natürlich auch eine Populistische Unterstellung gewesen sein, ich weiß leider nicht mehr wo's stand.
 
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