evian
New Member
Hallo ihr lieben,
ich bin 91 in Deutschland geboren, meine Mutter ist deutsche mein Vater türke. Er besitzt keine deutsche Staatsangehörigkeit hat also einen türkischen Pass. Ich habe also von geburt an beide Staatsbürgerschaften. Da ich vor habe in Istanbul zu studieren wird mit die türkische sehr helfen aber durch die Regelungen die besagen dass doppelte Staatsbürgerschaften verboten sind habe ich Angst die deutsche zu verlieren wenn ich die türkische bis zu meinem 21. Lebensjahr behalte.
Meine frage ist also: Darf ich als Tochter von einem Türken und einer Deutschen beide Staatsbürgerschaften auch nach meinem 21. Lebensjahr haben oder nicht?
Hoffe jemand weiß was über diese Regelungen
vielen Dank im Vorraus
Selin O.
ich bin 91 in Deutschland geboren, meine Mutter ist deutsche mein Vater türke. Er besitzt keine deutsche Staatsangehörigkeit hat also einen türkischen Pass. Ich habe also von geburt an beide Staatsbürgerschaften. Da ich vor habe in Istanbul zu studieren wird mit die türkische sehr helfen aber durch die Regelungen die besagen dass doppelte Staatsbürgerschaften verboten sind habe ich Angst die deutsche zu verlieren wenn ich die türkische bis zu meinem 21. Lebensjahr behalte.
Meine frage ist also: Darf ich als Tochter von einem Türken und einer Deutschen beide Staatsbürgerschaften auch nach meinem 21. Lebensjahr haben oder nicht?
Hoffe jemand weiß was über diese Regelungen
vielen Dank im Vorraus
Selin O.