Deutsch-türkische Staatsbürgerschaft

evian

New Member
Hallo ihr lieben,

ich bin 91 in Deutschland geboren, meine Mutter ist deutsche mein Vater türke. Er besitzt keine deutsche Staatsangehörigkeit hat also einen türkischen Pass. Ich habe also von geburt an beide Staatsbürgerschaften. Da ich vor habe in Istanbul zu studieren wird mit die türkische sehr helfen aber durch die Regelungen die besagen dass doppelte Staatsbürgerschaften verboten sind habe ich Angst die deutsche zu verlieren wenn ich die türkische bis zu meinem 21. Lebensjahr behalte.

Meine frage ist also: Darf ich als Tochter von einem Türken und einer Deutschen beide Staatsbürgerschaften auch nach meinem 21. Lebensjahr haben oder nicht?

Hoffe jemand weiß was über diese Regelungen :)

vielen Dank im Vorraus
Selin O.
 

Asyali

Well-Known Member
AW: Deutsch-türkische Staatsbürgerschaft

Hallo ihr lieben,

ich bin 91 in Deutschland geboren, meine Mutter ist deutsche mein Vater türke. Er besitzt keine deutsche Staatsangehörigkeit hat also einen türkischen Pass. Ich habe also von geburt an beide Staatsbürgerschaften. Da ich vor habe in Istanbul zu studieren wird mit die türkische sehr helfen aber durch die Regelungen die besagen dass doppelte Staatsbürgerschaften verboten sind habe ich Angst die deutsche zu verlieren wenn ich die türkische bis zu meinem 21. Lebensjahr behalte.

Meine frage ist also: Darf ich als Tochter von einem Türken und einer Deutschen beide Staatsbürgerschaften auch nach meinem 21. Lebensjahr haben oder nicht?

Hoffe jemand weiß was über diese Regelungen :)

vielen Dank im Vorraus
Selin O.
Ich glaube du darfst beide behalten, da du es durch ein Eltern teil hast .

Wenn ein Elternteil eines Kindes die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist das Kind automatisch deutscher Staatsangehöriger, auch wenn ein anderer Elternteil eine andere Staatsangehörigkeit hat. Unerheblich dabei ist auch der Geburtsort. Entgegen einer verbreiteten Meinung müssen diese Kinder sich auch nicht irgendwann entscheiden, ob sie eine der Staatsangehörigkeiten abgeben. Jedenfalls verlangt das nicht der deutsche Staat. In der Regel dürften die Kinder auch die Staatsangehörigkeit des anderen Elternteiles besitzen. Das richtet sich aber nach dem Staatsangehörigkeitsrecht des jeweiligen Staates (hier sei daran erinnert, dass man z.B. auch nach dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht die Staatsangehörigkeit früher nur vom Vater ableiten konnte). Möglicherweise verlangt aber der andere Staat, dass man eine der beiden Staatsangehörigen mit der Volljährigkeit aufgibt
 

inciertu

New Member
AW: Deutsch-türkische Staatsbürgerschaft

Hmmm bei mir ist es zwar schon laenger her

Als ich 18 wurde musste entschieden werden ob ich den Deutschen Pass behalte oder den Türkischen.
 

Colchicum

Active Member
AW: Deutsch-türkische Staatsbürgerschaft

Nein indiesem fall ist die Abstammung entscheident. , ein Elternteil ist deutsche somit ist es gewehrt. NUr wenn beide elternteile türkisch wären müsste eine entscheidung fallen.

Bist du dir da wirklich sicher?

Meine Nichte hatte bei Ihrer Geburt eine deutsche Mutter (türkischer Abstammung=meine Schwester) und einen türkischen Vater. Dennoch wurde den Eltern mitgeteilt, dass die Tochter sich später für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden muss. Bei ihrem jüngeren Bruder die gleiche Situation ...
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