Das erste, da sind die Smileys doch "drin". Außer der Vorschau und den eckigen Klammern ist nichts an.Was meinst du? Das hier?
Den Anhang 18512 betrachten
Oder das?
Den Anhang 18513 betrachten
Bei mir funktioniert es jedenfalls, die Leiste ist da und die Smileys auch.

Alles unter der Voraussetzung, dass die Geschichte stimmt:Die Staatsanwaltschaft in Göttingen ermittelt jetzt wegen versuchten Totschlags gegen Unbekannt. Hoffentlich wird er erwischt, verurteilt, landet im Knast und danach wieder in Russland.
Aber danach darf er ruhig nach Russland abgeschoben werden.Alles unter der Voraussetzung, dass die Geschichte stimmt:
Wer ein Kind aus einem solchen Motiv in einen Kanal wirft, gehört 1. nicht wegen versuchten Totschlags, sondern wegen Mordversuchs angeklagt. Und 2. nicht abgeschoben, sondern je nach psychiatrischem Gutachten in den Maßregelvollzug oder in Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung.
Falls er kein deutscher Staatsbürger ist.Aber danach darf er ruhig nach Russland abgeschoben werden.
Da hast du recht, das finde ich auch. Wer Gullydeckel von Autobahnbrücken herunterwirft, wird m.W. wegen Mordversuchs angeklagt, weil es Autofahrer tödlich erwischen könnte. Aber wer weiß, was die StA. auf Grundlage der Aussage des Mädchens vermutet: Möglicherweise keine geplante, sondern eine Affekttat?Wer ein Kind aus einem solchen Motiv in einen Kanal wirft, gehört 1. nicht wegen versuchten Totschlags, sondern wegen Mordversuchs angeklagt.