AW: Dokumente für Hochzeit
Magst du das noch weiter ausführen (just for info)?
Hey sweet Farina, so far just for info...:tongue:
Ich habe damals vor meiner Hochzeit mit meinem Mann ZUSAMMEN einen Ehevertrag beim Notar aufgesetzt.
Die Scheidung meiner Eltern ist damals sehr unschoen abgelaufen, daraus habe ich meine Lehre gezogen.
Ich habe meinen Mann angesprochen und er war einverstanden.
Einen Ehevertrag aufzusetzen wie man will, ist uebrigens NICHT moeglich.
Auch muss man dafuer nicht zu einem Anwalt, da ein Ehevertrag beim Notar beglaubigt werden muss und er den gleichen Stand wie ein Anwalt hat, kann man sich den Anwalt (bzw sollte man) sparen.
Ein Ehevetrag laeuft (fuer Otto Normalverbraucher) ab wie bei einer Versicherung...es gibt verschiedene Pakete in verschiedenen Preisklassen.
Die Guetertrennung ist die erste Option die einen Ehevertrag ausmachen sollte, denn nach franzoesischem Recht, MUSS man ob man will oder nicht, dem Ex Partner nach der Scheidung ein bestimmtes Prozent der Gueter (Oftmals 50%) abgeben....egal ob sie vor oder in der Ehe eingebracht wurden.
Dagegen wollte ich mich UND ihn schuetzen.
Wir hatten keine gemeinsamen Konten oder Wohnung, von Vorteil...aber ich hatte eine eigene Firma und ein dickes Bankkonto, das wollte ich in Sicherheit wissen...ist doch normal oder?
Die naechste Option sind Kinder, Besuchsrecht etc.
Man kann egal welche Option in den Ehevetrag einfliessen lassen, einzige Bedingung ist, das BEIDE Partner einstimmen.
Soll heissen, man kann einen Ehevertrag nicht einfach aufsetzen und vom Partner unterschreiben lassen.
Ausserdem kostet der Spass eine Menge Geld.
Ich habe nur die Guetertrennung und das 'Blitzscheidungsrecht' (Wie man es so schoen nennt) in meinem Vertrag.
In Frankreich verlaeuft eine Scheidung ueber 5 Stufen, die 3 ersten werden wegen diesem Vertrag nicht mehr noetig sein, solange mein Partner und ich einverstanden sind.
Ich habe 375euro alleine fuer dieses Minipaket bezahlt, ein Ehevertrag kann aber auch gut und gerne bis zu 3000euro kosten, je nachdem wieviel man reinschreiben moechte.
Der Vertrag wird aufgesetzt und wird an einem bestimmten Tag von beiden Partnern in Anwesenheit vom Notar unterschrieben.
Sollte einer der Partner der Staatssprache nicht maechtig sein, MUSS ein Dolmetscher anwesend sein, der vom Paar bezahlt wird...das war bei uns nicht der Fall.
Das Original bleibt beim Notar, die Kopie liegt dann zu Hause in der Schublade.
Wenn ich mich nun scheiden lassen, kann meine Scheidung kurz und buendig und vor allem ohne Stress und Traenen ueber die Buehne laufen.
Uebrigens ist das mit den Zahlungen nach der Ehe so eine Sache, der Notar hatte die Moeglichkeit gestellt, das Problem ist nur, das gilt fuer beide Partner.
Sollte also die Frau nach der Scheidung mehr Einkommen haben als der Mann, muss sie fuer ihn aufkommen.
Auch sind die Zahlungen nur bis zu einem bestimmten Prozent des Gehalt moeglich und unter anderem kann der Partner dagegen Einspruch einlegen.
Oft wird dies nur im Fall von gemeinsamen Kindern so gehandhabt, alles andere waere rechtswidrig.
Unter anderem kann ein Ehevertrag bei einer Scheidung angefechtet werden, sollte der partner gezwungen oder genoetigt worden seine, dafuer muss es aber schwerwiegende Beweise geben.
Ich denke das unsere Prenses sich hier was vortraeumt und vor allem nicht gut informiert ist...aber das wussten wir ja schon
Ich hoffe ich konnte dir helfen Farina!