Doppelte Staatsbürgerschaft für deutsch-türkische Kinder ??

solresol

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AW: Doppelte Staatsbürgerschaft für deutsch-türkische Kinder ??

bonsoir fee

Du hast mich falsch verstanden:

krass
beziehst du das gerade auf dich selber

ich sprach so, wie der Onkel meinte: ein Lebensbornkind bleibt stolz auf seiner erlesenen Herkunft und das Lebensbornkind denkt an so was - es heiratet keinen Ausländer :biggrin:

(hierzu gibt es ein interessanter, teilweise sehr poetischer, teilweise sehr ernüchternder Film der DDR-Regisseurin Jutta Bruckner; wenn es mal im Filmsonderabenden gegeben wird, schaue es an, ist wirklich empfehlenswert. Ich habe es in Annaba, der heiligen Stadt Algeriens, im Kino-Club-Abend angesehen. Und zufällig war Jutta Bruckner dabei, um ihr Film vorzutragen. War hochinteressant. Es gab aber auch Zwischenfälle...)

salut
 
F

fee_peri

Guest
AW: Doppelte Staatsbürgerschaft für deutsch-türkische Kinder ??

bonsoir fee

Du hast mich falsch verstanden:



ich sprach so, wie der Onkel meinte: ein Lebensbornkind bleibt stolz auf seiner erlesenen Herkunft und das Lebensbornkind denkt an so was - es heiratet keinen Ausländer :biggrin:

(hierzu gibt es ein interessanter, teilweise sehr poetischer, teilweise sehr ernüchternder Film der DDR-Regisseurin Jutta Bruckner; wenn es mal im Filmsonderabenden gegeben wird, schaue es an, ist wirklich empfehlenswert. Ich habe es in Annaba, der heiligen Stadt Algeriens, im Kino-Club-Abend angesehen. Und zufällig war Jutta Bruckner dabei, um ihr Film vorzutragen. War hochinteressant. Es gab aber auch Zwischenfälle...)

salut

Ach so sorry...
Ich hab echt gedacht du beziehst es gerade auf dein Leben
 

martina61

New Member
AW: Doppelte Staatsbürgerschaft für deutsch-türkische Kinder ??

guten abend
auch ich habe eine frage zur doppelten staatsbürgerschaft.
ich habe eine tochter 26 jahre alt aus meiner ehe mit einem türkischen staatsbüger. sie ist bis heute nicht beim konsulat angemeldet worden.
mein exmann hat noch innerhalb unserer ehe die deutsche staatsbürgerschaft angenommen.das heisst das sowohl mutter wie vater deutsche staatsbürger sind, die tochter aber beide staatsbürgerschaften besitzt laut auskunft der deutschen meldebehörden.meine tochter würde die türkische staatsbürgerschaft gerne streichen lassen im deutschen melderegister. dazu braucht sie aber nach auskunft der deutschen behörden eine ausbürgerungsurkunde der türkei.für die türkei ist sie aber nicht existent.
was tun? welche schwierigkeite sind zu erwarten?wie ist es auf dem konsulat mit der sprache? sie kann kein türkisch, war niemals in der türkei
bitte um hilfe
gruß
martina
 

solresol

Gesperrt
AW: Doppelte Staatsbürgerschaft für deutsch-türkische Kinder ??

würde mich schwer wundern, dass ein Konsulat wirksam etwas für den Papierkram eines Nicht-Bürgers, der nicht gemeldet wurde (ich habe meine Kinder voll bewusst beim frz. Konsulat, ich bin ja Franzose, gemeldet! deshalb... dort gibt es auch für sie eine Akte und eine Geburtsurkunde), machen kann!

wo sollte er damit anfangen?

das Problem kommt doch einzig und allein von der deutschen Bürokratie jaja ! sie verteilen wieder gelbe Dreiecke zum Annähen auf der Bekleidung der Herkunftsabweichende....

warum :banghead.gif: ?

eine Forumteilnehmerin arbeitete mal in einer Melderbehörde und stellte solche Papiere aus: suche etwas im Forum und versuche sie per email zu kontaktieren. vielleicht weiss sie etwas konkretes zu dieser Sache!

PS: willkommen übrigens auf dem Forum!
 

Sabine

Well-Known Member
AW: Doppelte Staatsbürgerschaft für deutsch-türkische Kinder ??

guten abend
auch ich habe eine frage zur doppelten staatsbürgerschaft.
ich habe eine tochter 26 jahre alt aus meiner ehe mit einem türkischen staatsbüger. sie ist bis heute nicht beim konsulat angemeldet worden.
mein exmann hat noch innerhalb unserer ehe die deutsche staatsbürgerschaft angenommen.das heisst das sowohl mutter wie vater deutsche staatsbürger sind, die tochter aber beide staatsbürgerschaften besitzt laut auskunft der deutschen meldebehörden.meine tochter würde die türkische staatsbürgerschaft gerne streichen lassen im deutschen melderegister. dazu braucht sie aber nach auskunft der deutschen behörden eine ausbürgerungsurkunde der türkei.für die türkei ist sie aber nicht existent.
was tun? welche schwierigkeite sind zu erwarten?wie ist es auf dem konsulat mit der sprache? sie kann kein türkisch, war niemals in der türkei
bitte um hilfe
gruß
martina

Hallo Martina !

Wieso will sie die streichen lassen ??? Hat doch keinerlei Nachteile (soweit ich weiß) ???

Wozu den ganzen Aufwand, wenn sie für die türkischen Behörden überhaupt nicht gemeldet ist ???

P.S.: Nicht wundern, wenn man Sols Beiträge nicht versteht. Ich tu´s jedenfalls nicht :rolleyes:

LG, Sabine
 

Lynx72

Gesperrt
AW: Doppelte Staatsbürgerschaft für deutsch-türkische Kinder ??

Hallo Martina !

Wieso will sie die streichen lassen ??? Hat doch keinerlei Nachteile (soweit ich weiß) ???

Wozu den ganzen Aufwand, wenn sie für die türkischen Behörden überhaupt nicht gemeldet ist ???

P.S.: Nicht wundern, wenn man Sols Beiträge nicht versteht. Ich tu´s jedenfalls nicht :rolleyes:

LG, Sabine

Der einzige Nachteil, der ihr theoretisch aus der türkischen Staatsbürgerschaft erwachsen könnte, wäre, dass sie im Falle eines Problems bei einer Reise in die Türkei keinen konsularischen Schutz durch die deutsche Auslandsvertretung genösse. Sollte sie bei den türkischen Behörden aber tatsächlich nie gemeldet worden sein, diese also nichts von ihrer TR-Staatsbürgerschaft erfahren haben, entfiele auch dieser theoretische Nachteil.
 

martina61

New Member
AW: Doppelte Staatsbürgerschaft für deutsch-türkische Kinder ??

hallo sabine
es geht ihr in diesem fall nicht um nachteile oder vorteile sondern darum dass sie keine staatsbürgerschaft möchte mit der sie sich nicht identifizieren kann.eine staatsbürgerschaft kann doch nicht abgewogen werden ob sie nützt oder schadet. eine staatsbürgerschaft bedeutet schliesslich die zugehörigkeit zu einem land, eine identifikation mit dem land.
gruß
martina
 

night_rider

Gesperrt
AW: Doppelte Staatsbürgerschaft für deutsch-türkische Kinder ??

Darf man 2 Staatsbürgerschaften ab 18 behalten? War das nicht verboten?
Ich dachte, Kinder die in DE geboren sind erhalten 2 Staatsbürgerschhaften falls ein Elternteil Auslaender ist, und müssen sich mit 18 für eine eintscheiden.
 

Sabine

Well-Known Member
AW: Doppelte Staatsbürgerschaft für deutsch-türkische Kinder ??

Verstehe ich trotzdem nicht Martina !

Auch wenn sie sich nicht mit der Türkei identifiziert und sich nicht als Türkin fühlt, was schadet so ein Eintrag ????? Für mich kann eine richtige, echte, anerkannte doppelte Staatsbürgerschaft nur von Vorteil sein. Zumindest für Mädchen. Bei Jungs bleibt da wieder das Problem Militär... Man stelle sich vor, man hat Wohn-, Arbeits-, und sonstige Möglichkeiten in 2 Ländern OHNE riesigen Verwaltungsaufwand etc. pp...

Meine Tochter ist jetzt 4 und "nur" deutsch, da wir sie auch nirgends beim türkischen Konsulat gemeldet haben.

Ich wüßte auch nicht, daß sie hier in Deutschland mit 2 Staatsbürgerschaften geführt wird (nur weil Papa Türke ist) ? Wo genau soll das stehen ?

Hast Du den Melderegisterauszug mit Angabe der 2 Staatsbürgerschaften Deiner Tochter mit eigenen Augen gesehen, oder wurde Dir das nur am Telefon so gesagt ??

Das intertessiert mich für meine Tochter denn nun auch mal. Da muß ich mich wohl mal genauer erkundigen.

Kann mir allerdings nicht vorstellen, daß das türkische Konsulat etwas löschen kann, was es (offiziell) gar nicht gibt ???

Kannst ja mal berichten, wie die Sache ausgegangen ist !

LG, Sabine
 

Sabine

Well-Known Member
AW: Doppelte Staatsbürgerschaft für deutsch-türkische Kinder ??

Darf man 2 Staatsbürgerschaften ab 18 behalten? War das nicht verboten?
Ich dachte, Kinder die in DE geboren sind erhalten 2 Staatsbürgerschhaften falls ein Elternteil Auslaender ist, und müssen sich mit 18 für eine eintscheiden.

Falls beide Elternteile Ausländer sind, gilt das mit der Entscheidungsgeschichte. Dann gibt es auch noch ein paar andere Voraussetzungen.

Solange aber 1 Elternteil Deutscher ist, kann man immer beide Staatsbürgerschaften behalten.
 
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