Einreise und Aufenthalt der Auslaender in der Türkei

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Die Türkei verfügt über ein mit dem kontinentalen europaeischen System übereinstimmendes Rechtswesen. Um einige Beispiele zu nennen, wurde das türkische Zivilgesetz durch die Einverleibung von Elementen des Schweizer Bürgerlichen Gesetzbuches und des deutschen Handelsgesetzes kodifiziert, das Verwaltungsgesetz ist dem französischen Gesetz aehnlich, das Strafgesetzbuch entspricht dem italienischen.
Einreise und Aufenthalt der Auslaender in der Türkei
Die Auslaender, die in der Türkei für eine Periode von über einem Monat wohnen werden, sollen sich an das Polizeipraesidium wenden und eine Erklaerung vorlegen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Diese Formalitaeten sind nicht gebührenpflichtig. Die Auslaender, die zum Arbeiten in die Türkei kommen, sollen eine Aufenthaltserlaubnis im ersten Monat ihrer Ankunft erhalten.
Auslaender, die einen gewöhnlichen Pass besitzen und sich aus touristischen Gründen hier befinden, sind nicht verpflichtet, eine Aufenthaltserlaubnis zu haben, falls der Aufenthalt nicht laenger als zwei Monate dauert. Gegebenenfalls kann die Aufenthaltsdauer verlaengert werden.
Auslaender, die zum Arbeiten in der Türkei sind
Was der Beruf des Auslaenders (Selbststaendig, Angestellter, Beamter oder Arbeiter) auch immer ist, die Person muss sich bei den Behoerden innerhalb von 15 Tagen ab dem Zeitpunkt ihres Amtsantrittes anmelden und dies auf ihrer Aufenthaltserlaubnis (ikamet tezkeresi) eintragen lassen. Die Auslaender sollen ihren Personalausweis, die Aufenthaltserlaubnis und den Pass auf Anfrage der Polizei oder Gendarmerie vorlegen.
Die notwendigen Dokumente sollen im Auslaenderamt des Polizeihauptsitzes in der Vatan Caddesi, Fatih eingereicht werden.

Rechte und verfassungsmaessige Pflichten
Vor dem Gesetz sind alle Menschen unabhaengig von Rasse, Sprache, Religion und Geschlecht gleich.
- Die Rechte der Auslaender sind durch das Gesetz abgegrenzt.
- Jeder ist frei, seine Religion oder seinen Glauben auszuüben.
- Jeder hat das Recht, sich juristisch zu verteidigen.
- Jeder hat das Recht, zu arbeiten und Vertraege auf dem gewünschten Gebiet abzuschliessen
- Jeder ist verpflichtet, dem Einkommensniveau entsprechend Steuer zu zahlen.
Zivilrechtliche Rechte und Verpflichtungen
Anfragen und diverse Vorgehen:
- Telefonanschluss
- Erhalten der Aufenthaltserlaubnis
- Gemaess Vorschrift ist für das ganze Vorgehen, das früher bei den lokalen Behoerden zu erledigen waren, das Auslaenderamt zustaendig. Demzufolge haben die Auslaender keinen direkten Kontakt mehr zu den örtlichen Behoerden.
- Auto im Leasing: In der Türkei halten alle grossen internationalen Firmen Kontakt zu den örtlichen Firmen. Die Vertraege sind für alle einheitlich und schliessen auch ungünstige Klauseln ein. Der Kunde soll im Voraus ein Blatt (blanko) seiner Kreditkarte unterschreiben. Dies erlaubt der Agentur gegebenenfalls Schaeden zu erstatten. Nur handeln die Agenturen manchmal zu schnell, und es liegt dann in Ihrer Hand, Ihr Geld zurückzubekommen.
Vollmacht (Vekaletname)
Sollte sich der Auslaender aus irgendeinem Grund verpflichtet fühlen, eine Vollmacht zu geben, sind die folgenden Überlegungen nicht ausser Acht zu lassen :
Die Dauer: Es ist besser, eine Vollmacht für einen bestimmten Zeitraum zu geben. Es ist sicherer und praktischer, sie gegebenenfalls zu erneuern.
Der Inhalt: Der Grund und das Ziel sollen genau beschrieben werden.
Unterbrechung der Aufenthaltsdauer
- Sich für eine Periode von maximal 6 Monaten im Ausland aufzuhalten bedeutet keine Unterbrechung einer 5jaehrigen Aufenthaltsdauer. Das heisst, die Unterbrechungszeit eines Aufenthaltes im Ausland, der nicht laenger als 6 Monate ist, wird nicht zur totalen Aufenthaltsdauer in der Türkei hinzugefügt. Die Auslaender können die Türkei für eine Zeit von maximal 6 Monaten auf einmal verlassen. Diese im Ausland verbrachte Zeit wird die Aufenthaltsdauer in der Türkei nicht unterbrechen und in der Berechnung jener Zeit nicht berücksichtigt. Kurz gesagt, die im Ausland verbrachte Zeit wird von der Aufenthaltsdauer in der Türkei abgezogen.

- Im Falle einer Force Majeur wie medizinische Behandlung, Schulbesuch etc, wird die Abwesenheit der Auslaender, die nicht laenger als 6 Monate dauert, nicht als Unterbrechung der Aufenthaltsdauer betrachtet.
- Die Aufenthaltsdauer der Auslaender, die das Land auf illegale Weise betreten haben, wird bei der Einbürgerung nicht berücksichtigt.
Die Auslaender, die in der Türkei entsprechend dem türkischen Gesetz wohnen
Nach dem Gesetz der türkischen Staatsangehörigkeit für eine türkische Frau beeinflusst die Heirat eines Auslaenders die Staatsangehörigkeit des Mannes nicht. Eine auslaendische Frau hingegen, die einen türkischen Bürger heiratet, hat das Recht, ihre Staatsangehörigkeit auszuwaehlen. Dennoch, in gewissen Faellen wie zum Beispiel dem eines Staatenlosen nimmt der Auslaender automatisch die türkische Nationalitaet an, aus der Überlegung heraus, dass man mindestens eine Staatsangehoerigkeit haben muss. Für eine Auslaenderin, die einen türkischen Bürger heiratet, gibt es keine Verpflichtung, auf ihre Nationalitaet zu verzichten. Das türkische Gesetz erlaubt der Frau zwei Staatsangehoerigkeiten zu haben.


Rechtsanwaltkanzlei Poroy & Özükü für ihren Informationsbeitrag zu diesem Thema.
 
H

hatira

Guest
AW: Einreise und Aufenthalt der Auslaender in der Türkei

Jetzt wahrscheinlich OT. Klassen, ich finde deine Tipps wunderbar. Danke für die Mühe.:-D
 

Lady Yumus

Well-Known Member
AW: Einreise und Aufenthalt der Auslaender in der Türkei

Einreise und Aufenthalt der Auslaender in der Türkei
Auslaender, die einen gewöhnlichen Pass besitzen und sich aus touristischen Gründen hier befinden, sind nicht verpflichtet, eine Aufenthaltserlaubnis zu haben, falls der Aufenthalt nicht laenger als zwei Monate dauert. Gegebenenfalls kann die Aufenthaltsdauer verlaengert werden.

Der Aufenthaltszeitraum für ausländische Touristen beträgt 3 Monate.
Und zwar auf den Tag genau. Ich war dieses Jahr vom 15.07. bis 14.10. unten und an der Passkontrolle sagte der Beamte zu mir, dass ich einen Tag später Probleme bei meiner Ausreise bekommen hätte..
Also nicht denken: "Och, ein Tag mehr wird auch schon nichts machen..!"

Ich finde deine Tipps auch sehr hilfreich, klassen, danke.
 

sevki_t

TT-User der Herzen 2009
AW: Einreise und Aufenthalt der Auslaender in der Türkei

Wenn man länger las 3 Monate ohne genehmigung ist, ist eine strafe in höhe von 280 TL fällig und man darf die nächsten 3 Monate nicht wieder in die Türkei einreisen.
Zahlt man die 280 Tl nicht und reist aus, wird eine Einreisverbot für 5 jahre ausgesprochen.

Diese Info habe ich gerstern von einem Freund, er selbst ist Anwalt, erhalten der fasst 2 Jahre in der Türkei gelbt hat und jetzt seit 2 wochen wieder in Deutschland ist.
 

Lady Yumus

Well-Known Member
AW: Einreise und Aufenthalt der Auslaender in der Türkei

Also genau muss man eigentlich sagen, der Aufenthaltszeitraum beträgt 90 Tage. Ist man vom 01.07. bis 30.09. da, kann man schon ein Problem bekommen denn dann wäre man 92 Tage im Land.

Liebe Grüße Claudi

Wenn man länger las 3 Monate ohne genehmigung ist, ist eine strafe in höhe von 280 TL fällig und man darf die nächsten 3 Monate nicht wieder in die Türkei einreisen.
Zahlt man die 280 Tl nicht und reist aus, wird eine Einreisverbot für 5 jahre ausgesprochen.

Diese Info habe ich gerstern von einem Freund, er selbst ist Anwalt, erhalten der fasst 2 Jahre in der Türkei gelbt hat und jetzt seit 2 wochen wieder in Deutschland ist.
Puh, da habe ich ja nochmal Glück gehabt. Ich war dann letzten Sommer genau 91 Tage in der Türkei! Ich dachte immer, dass es nach Monaten gilt. Also z.B. vom 1.1. bis 1.4. usw.
Mann o mann, mir wird gerade ganz anders!!! Jetzt verstehe ich auch, warum der Passbeamte so komisch geschaut hat und mich auf "yarin, yarin" hingewiesen hat!
Oje, zum Glück ist alles gut gegangen. Das wär's ja noch gewesen: mein Verlobter kommt nicht aus der Türkei raus und ich nicht rein.:shock:
Da mag ich gar nicht weiter drüber nachdenken!

Das nächste Mal passe ich besser auf bzw. beantrage Ikamet...

Danke für die Infos!
 

tanzschlaf

New Member
AW: Einreise und Aufenthalt der Auslaender in der Türkei

Hallo, habe gesehen, dass du einen Freund hast der einwenig Ahnung hat..Vielleicht könnt ihr ja mir helfen...also meine Tochter geht in der Türkei zur Schule( deutsche Staatangehörigkeit), lebt bei Ihren Großeltern! Nun ist sie aber das erstemal länger als drei Monate in der Türkei, um genau zu sein seit 11 Monaten....Am Flughafen wollen die Zollbeamten ca. 400 Euro Strafe haben...kann das stimmen und was können wir tun oder was kann passiern, denn sie war immer sonst sechs Monate in der Türkei, kam für drei Wochen und wir mussten ca. 60 Euro Strafe zahlen und passiert ist garnichts weiter
 
S

sigute

Guest
AW: Einreise und Aufenthalt der Auslaender in der Türkei

Hallo, habe gesehen, dass du einen Freund hast der einwenig Ahnung hat..Vielleicht könnt ihr ja mir helfen...also meine Tochter geht in der Türkei zur Schule( deutsche Staatangehörigkeit), lebt bei Ihren Großeltern! Nun ist sie aber das erstemal länger als drei Monate in der Türkei, um genau zu sein seit 11 Monaten....Am Flughafen wollen die Zollbeamten ca. 400 Euro Strafe haben...kann das stimmen und was können wir tun oder was kann passiern, denn sie war immer sonst sechs Monate in der Türkei, kam für drei Wochen und wir mussten ca. 60 Euro Strafe zahlen und passiert ist garnichts weiter

Mach doch einfach einen eigenen Thread auf, dann geht deinen Frage auch nicht unter 8)
 
J

Jülide

Guest
AW: Einreise und Aufenthalt der Auslaender in der Türkei

sorry, aber wer illegal in einem land ist muss auch strafe zahlen.
und wenn sie es hochsetzen hab ich volles verständnis dafür.

damit die leute es mal lernen.
 
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