EK-Steuer

AW: EK-Steuer

Aylin,

der Hinweis auf die Seite war eigentlich gut gemeint. Bin nicht genervt


Lag wohl an den rollenden Augen. :wink: Wenn jemand so auf meine Beiträge antwortet, denke ich auch manchmal, was will er (sie) mir damit sagen?

So ist es! Sorry, wenn ich das in den falschen Hals gekriegt habe :) Aber bei mir bedeutet der hier --> :roll: immer dass ich genervt bin :wink:
 
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naja, ich bin ja in erster Linie vollzeitbeschäftigt. Studieren tue ich nur am Abend und am Wochenende.
Aber ich habe einen Studentenausweis und das Studium ist grundsätzlich auch BaföG anerkannt.


Dann zahlst du bis 8000 euro keine Steuern, alles was drüber kommt wird versteuert. Ob du deine Ausgaben, die du für das Studium zahlst als Werbungskosten gültig machen kannst, das weiß ich jetzt nicht genau. Gewöhnlich kommen in die Werbungskosten alle Ausgaben rein, die dir Aufgrund deiner Arbeit entstanden sind. Kann man dein Studium als eine nötige Weiterbildung für deinen Beruf in dem du gerade tätig bist ansehen?

Wenn ja, dann würde ich alles in die Werbungskosten reinpacken, Studiengebühren, Laptop und und und. Dann wird dein Freibetrag nochmal steigen.


Krankenkassenbeiträge werden seit dem letzten Jahr soweit ich weiß auch bewertet. Bei deinen geleisteten Stundenanzahl, wirst du wohl keine studentische Krankenskassenbeiträge gezahlt haben, sondern den vollen Satz.


Einkommenssteuer wirst du aber sowieso machen müssen. Da du wohl eher hohen Steuerfreibetrag haben wirst, wirst du danach einen großen Teil deiner Steuerzahlungen zurück kriegen.
 
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Noch eine Frage aus Interesse:

Wenn ich jetzt Bleistifte und Co. als Werbungskosten für das Studium mit angebe, wird dann ein Pauschalbetrag erlassen oder werden die genauen Beträge, die absetzbar sind von der gezahlten Steuer abgezogen und zurück überwiesen?

Und jetzt habe ich gerade aufgeschnappt, dass ich sogar die Beiträge für meine private Krankenkasse absetzen kann? Das kommt mir arg seltsam vor :shock: Wisst ihr da was drüber?

Deine Werbekosten werden sowieso mit 900 euro oder ungefähr in der Höhe veranschlagt. Das ist pauschal bei allen so. Wenn du alle deine Ausgaben eingibst du drüber kommst. Also über diese 900 euro, dann wird alles einzeln bewertet soweit ich weiß.
 
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Boah danke für die schnelle und ausfürliche Beratung :lol:

Jetzt weiß ich also, dass ich nicht verpflichtet wäre. Das ist ja voll die schwierige Entscheidung, ob ich mir die Arbeit mache und dann für immer und ewig daran gebunden bin :-? Zumal ich nur in 2009 mit einer Rückzahlung rechne, weil ich in dem Jahr zum Großteil keine Einkommen hatte....

Was passiert denn, wenn ich in den Folgejahren mal keine Lust habe und es "vergesse"? Gibts dann Strafen? Bußen? oder nur nervige Erinnerungen? oder mit Glück sogar gar nichts, weil die wichtigeres zutun haben?

tja wenn dir dann z.b. drei jahre später einfällt dieses jahr koennt ich was zurück bekommen und reichst die erklärung ein dann bekommst du einen netten brief in dem du aufgefordert wirst für die jahre davor auch abzugeben und du bekommst einen versäumniszuschlag vom amt der aber eigentlich nicht so doll ist.
 
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Ich bin zwar keine Fachfrau im Einkommensteuerrecht, aber meiner Meinung nach wurden hier teilweise Dinge erzählt, die nicht stimmen.
Bei manchen Finanzämtern gibt es nette Menschen, die man befragen kann. Sollten bei deinem zuständigen Finanzamt nur Kotzbrocken sitzen, wende dich an die Leute in der Personalabteilung deines Arbeitgebers. Die kennen sich mit solchen Sachen aus oder sie kennen zumindest jemanden, der sich auskennt (evtl. externe Abrechner ...)
 
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