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Deutscher und türkischer Reisepass (Foto: dpa)
Wer nach seiner Einbürgerung erneut seine frühere Staatsangehörigkeit erwirbt, dem darf der deutsche Pass wieder entzogen werden. Das geht aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Klage eines ausgebürgerten Türken hervor. Weil der Mann nach seiner Einbürgerung zusätzlich die türkische Staatsangehörigkeit beantragt hatte, war ihm der deutsche Pass wieder entzogen worden.
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