Entzug der Staatsbürgerschaft

A

Anka_RAW

Guest
AW: Entzug der Staatsbürgerschaft

also ich habe gehört,dass die doppeltebürgerschaft in österreich und in deutschland nur für türken verboten ist.Ich kenne leute (nichttürken),die 3,4 staatsbürgerschaften besitzen...aber halt keine türkische...solange es keine türkische ist hat die regierung kein problem damit (also zumindest in österreich)....:icon_eyecrazy: :confused: ...das find ich echt unfair!
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Und genau deine Meinung teilen millionen von Türken,sprich sogar die Türkische Regierung.

Wir wissen ganz genau,das diese Regelung speziell gegen Türken ins Leben gerufen worden ist,und ausserden dies mit keiner Weltanschaulichen vernuft und logik zu vereinbaren ist,

Einfach nur traurig und nachdenkenswert.
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Denn wenn es der Cdu halt mal wieder schlecht geht ,dann müssen eben wieder die Türken herhalten. Cem özdemir.
 

sternenlicht

New Member
AW: Entzug der Staatsbürgerschaft

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Wir wissen ganz genau,das diese Regelung speziell gegen Türken ins Leben gerufen worden ist,und ausserden dies mit keiner Weltanschaulichen vernuft und logik zu vereinbaren ist,

Einfach nur traurig und nachdenkenswert.
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Denn wenn es der Cdu halt mal wieder schlecht geht ,dann müssen eben wieder die Türken herhalten. Cem özdemir.

ich wußte nicht, daß kanada auch in der türkei liegt. :confused:

mein freund ist - obwohl in deutschland geboren- kanadische staatsangehöriger. da er das auch bleiben möchte, muß er alle 2 jahre seine aufenthaltsgenehmigung verlängern lassen.
wie alle andern türken auch ;-)
 
I

Izzet

Guest
AW: Entzug der Staatsbürgerschaft

......Wir wissen ganz genau,das diese Regelung speziell gegen Türken ins Leben gerufen worden ist......

Mensch Anka_Raw,

jetzt wach mal aus Deinem Selbstmitleid auf, dass sich die Deutschen Gesellschaft und Gesetzgebung sich gegen die Türkei verschworen hat.

Meinungsfreiheit ja, aber das was Du hier betreibt ist, dass ist die vorsätzliche Verbreitung von falschen Informationen.

Das deutsche Recht sagt, dass eine Doppelstaatlichkeit zu vermeiden ist – egal ob Türke, Amerikaner, Italiener, Norweger, Südafrikaner, Brasilianer, Eskimo, Christ, Moslem, Jude oder Atheist.

Jedoch gibt es Ausnahmen:
a) Kinder von Eltern von denen einer deutsch ist
b) Spätaussiedler unter bestimmten Umständen
c) Bürger mit Ausnahmegenehmigungen è Bürger aus EU-Staaten

Dieses Verbot ist nicht gegen die Türkei gerichtet! Es ist richtig, viele Türken sind betroffen aber neben den Türken noch 5,5 Milliarden andere Menschen. Jetzt wisch Dir die Tränen von der Wange wieder ab – es will keiner nur die Türken ausgrenzen.

Für Fakteninteressierte empfehle ich http://www.bmi.bund.de/nn_164892/In...e__Staatsangehoerigkeit__Mehrstaatigkeit.html

Gruß,

Izzet.

PS.: Mir geht es nicht drum zu beurteilen/bewerten, ob diese gesetzliche Situationen richtig oder falsch ist.
 

DameTR

Member
AW: Entzug der Staatsbürgerschaft

ich wußte nicht, daß kanada auch in der türkei liegt. :confused:

mein freund ist - obwohl in deutschland geboren- kanadische staatsangehöriger. da er das auch bleiben möchte, muß er alle 2 jahre seine aufenthaltsgenehmigung verlängern lassen.
wie alle andern türken auch ;-)

Nur Mittglieder der EU Staaten dürfen weiterhin die Doppeltestaatsbürgerschaft beantragen.
 

karakedi175

Member
AW: Entzug der Staatsbürgerschaft

Ich muss zugeben, ich habe es immernoch nicht begriffen. ständig lese ich von einbürgerung, etc. gab es da einen zeitraum, indem man sich hätte melden müssen? ich habe das ganze net durchforstet aber es scheint keine hundertprozentig klare regelung zu geben.
was ist denn, wenn ein deutschstämmige deutsche mit deutscher staatsangehörigkeit kurz nach der geburt (vor 1999) in der türkei ebenfalls eingetragen wird und somit auch die türkische staatsang. bekommt, nun in der türkei einen türken heiraten möchte? muss sie das als deutsche oder als türkin machen? was hat das für auswirkungen auf evt. spätere familienzusammenführung falls ehepaar dann in deutschland, bzw. der türkei lebt?
und abgesehen davon, wie kann man sicher gehen dass der türkische staat einem nicht einfach einbürgert bei der eheschliessung?
 
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