Erdbeben mit 7,3 in Türkei und Syrien

EnRetard

Well-Known Member
Ist Faeser inzwischen mal in die Schwünge gekommen? Das BMI könnte die Visapflicht aussetzen
Rechtsauffassung geändert?
---------
Meine Nachbarin hat sich erstmal von dem Gedanken verabschiedet, ihre Mutter aus dem zerstörten Dorf bei Antakya zu sich zu holen. Das liegt aber nicht nur an der hartherzigen Frau Faeser, sondern daran, dass ihre Mutter nicht einmal verarbeiten kann, dass sie jetzt in der Garage ihres Sohnes lebt, mit seiner Familie in einem Vorzelt, 5 Minuten von ihrem zerstörten Haus entfernt. Jeden Tag will sie zurück zu ihrem Grundstück und findet es nicht, weil kein Haus mehr steht. Der Mann meiner Nachbarin hätte seinen Vater nach wie vor gern bei sich, aber der alte Herr möchte nicht. Erst ist mit einem seiner Söhne, der Zivilangestellter der Streitkräfte ist, in einer Militäranlage in Iskenderun untergekommen, die das Erdbeben überstanden hat. Die Versorgung klappt dort und die hygienischen Verhältnisse sind OK.
 

sommersonne

Well-Known Member
Wo liegt der Unterschied zwischen einem Kriegsgebiet und einem Erdbebengebiet? In meinen Augen gibt es da keinen Unterschied. In beiden Fällen Ruinen, Tote und nach dem Desaster drohen durch die schlechten hygienischen Bedingungen Epidemien.
 

Bintje

Well-Known Member

Nun, deine Aussagen in #267 legten nahe, dass dir der Rechtsrahmen, in dem Faser sich bisher bewegt, unbekannt ist, weswegen ich mich "erdreistet" habe, sachliche Erklärungen zu liefern (#ab 313) - was keineswegs bedeutet, dass ich sie mir zu eigen mache oder gemacht habe.
Zumal ich auch deutlich erwähnt hatte, dass ich die Gesetze nicht ändern kann. Es ging schlicht um den faktischen Status quo.
Im Ergebnis hast du zwar wieder mal die Botin als charakterlich defizitär darzustellen und zu köpfen versucht, aber Schwamm drüber. Solche Angriffe kenne ich ja nun schon einen halben Tag länger. Ein Tipp, um unnötige Rempeleien künftig zu vermeiden:
Wenn du keine Antworten willst, stelle einfach keine Fragen oder schreib einfach dazu, dass sie allenfalls rhetorisch gemeint sind.
Oder finde dich damit ab, dass zumindest ich nicht mehr darauf eingehe (das wird wohl das Beste sein).

Mögliche Auswege aus dem vorgegebenen BMI-Getrüpp finden sich u.a. im Visahandbuch des Auswärtigen Amtes.
Das hatte ich dir persönlich schon verlinkt, aber für möglicherweise allgemein Interessierte auch gern noch einmal hier:


Auf den mehr als 600 pdf-Seiten wird man u.a. per Schlagwortsuche fündig. Ansonsten können Beratungsstellen, Anwälte oder Behörden weiterhelfen.

Meine Nachbarin hat sich erstmal von dem Gedanken verabschiedet, ihre Mutter aus dem zerstörten Dorf bei Antakya zu sich zu holen. Das liegt aber nicht nur an der hartherzigen Frau Faeser, sondern daran, dass ihre Mutter nicht einmal verarbeiten kann, dass sie jetzt in der Garage ihres Sohnes lebt, mit seiner Familie in einem Vorzelt, 5 Minuten von ihrem zerstörten Haus entfernt. Jeden Tag will sie zurück zu ihrem Grundstück und findet es nicht, weil kein Haus mehr steht. Der Mann meiner Nachbarin hätte seinen Vater nach wie vor gern bei sich, aber der alte Herr möchte nicht. Erst ist mit einem seiner Söhne, der Zivilangestellter der Streitkräfte ist, in einer Militäranlage in Iskenderun untergekommen, die das Erdbeben überstanden hat. Die Versorgung klappt dort und die hygienischen Verhältnisse sind OK.
Traurig, aber wenigstens ist sie bei der Familie ihres Sohnes. Wenn sie sich doch nochmal umentscheidet und ihre Tochter sie zu sich holen will, könnte es u.a. wegen ihres früheren Aufenthalts in D sein, dass sie einen Wiederkehranspruch hat (als Anspruch!). Das sollten Profis klären, die ihre individuellen Einzelheiten kennen. Und für den alten Herrn tut's mir auch leid, aber er scheint ja vorerst besser erträglich davongekommen zu sein. Wenn er es selbst so empfindet, ist das so, kann man es nur respektieren.

Der größere Rahmen müsste politisch geregelt werden -> humanitäre Gründe -> BMI.

Nota bene: Die m.W. fortlaufende aktualisierte Liste der Visumerleichterungsabkommen der EU umfassen zwar Verhandlungen mit Jordanien, Tunesien, Marokko und China - Syrien und die Türkei sind aber nicht dabei: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt/-/207828
Ein echtes Problem für alle, die dieser Tage Anträge auf Visa stellen oder gestellt haben und vermutlich nach wie vor in der elend langen Zeitschleife mit Warten auf einen persönlichen Termin gefangen sind. : /
 

EnRetard

Well-Known Member
Nun, deine Aussagen in #267 legten nahe, dass dir der Rechtsrahmen, in dem Faser sich bisher bewegt, unbekannt ist, weswegen ich mich "erdreistet" habe, sachliche Erklärungen zu liefern (#ab 313) - was keineswegs bedeutet, dass ich sie mir zu eigen mache oder gemacht habe.
Zumal ich auch deutlich erwähnt hatte, dass ich die Gesetze nicht ändern kann. Es ging schlicht um den faktischen Status quo.
Im Ergebnis hast du zwar wieder mal die Botin als charakterlich defizitär darzustellen und zu köpfen versucht, aber Schwamm drüber. Solche Angriffe kenne ich ja nun schon einen halben Tag länger. Ein Tipp, um unnötige Rempeleien künftig zu vermeiden:
Wenn du keine Antworten willst, stelle einfach keine Fragen oder schreib einfach dazu, dass sie allenfalls rhetorisch gemeint sind.
Oder finde dich damit ab, dass zumindest ich nicht mehr darauf eingehe (das wird wohl das Beste sein).

Mögliche Auswege aus dem vorgegebenen BMI-Getrüpp finden sich u.a. im Visahandbuch des Auswärtigen Amtes.
Das hatte ich dir persönlich schon verlinkt, aber für möglicherweise allgemein Interessierte auch gern noch einmal hier:


Auf den mehr als 600 pdf-Seiten wird man u.a. per Schlagwortsuche fündig. Ansonsten können Beratungsstellen, Anwälte oder Behörden weiterhelfen.
Es handelt sich um eine politische Frage. Eine Frage des Willens. Das war es im Fall der Ukraine-Flüchtlinge auch. Von daher ist es zweitrangig, welches rechtliche Konstrukt gewählt wird. Bei gutem Willen, den es bei Frau Faeser ganz offensichtlich derzeit nicht gibt, würde ein Weg gefunden. Recht wird in jeder Richtung passend gemacht, wenn es um Einreisen und Aufenthaltsrecht geht, zum Vorteil der Betroffenen wie 2015 oder im Fall der Ukraineflüchtlinge - oder auch zu ihrem Nachteil. Wir könnten ja in nachrichtenärmeren Zeiten mal ein Thread dazu aufmachen, unter besonderer Berücksichtung ignorierter Rechtsfolgen aus dem Assoziierungsabkommen mit der Türkei, u.a. Soysal-Urteil und dem Urteil des EuGH zu den Sprachtests für nachziehende Ehegatt*innen.


Traurig, aber wenigstens ist sie bei der Familie ihres Sohnes. Wenn sie sich doch nochmal umentscheidet und ihre Tochter sie zu sich holen will, könnte es u.a. wegen ihres früheren Aufenthalts in D sein, dass sie einen Wiederkehranspruch hat (als Anspruch!). Das sollten Profis klären, die ihre individuellen Einzelheiten kennen. Und für den alten Herrn tut's mir auch leid, aber er scheint ja vorerst besser erträglich davongekommen zu sein. Wenn er es selbst so empfindet, ist das so, kann man es nur respektieren.
Ihr würde nach § 37 (5) Auftenthaltsgesetz als Bezieherin einer gesetzlichen Rente aus Deutschland ein Recht auf Wiederkehr zustehen. Was die praktischen Probleme (Pass ist weg etc.) nicht lösen würde. Ist aber auch egal. Mein Nachbar sagte mir, die psychischen Probleme seiner Schwiegermutter seien zu groß. Sie habe genug damit zu tun, sich in íhrer Umgebung zu orientieren.
 

Bintje

Well-Known Member
In Hatay ist der Meeresspiegel um 50cm gestiegen, inzwischen gibt es eine Tsunamiwarnung!
Das hatte ich vor ein paar Stunden bei Anadolu Ajansı gelesen. Deshalb seien Anwohner aufgefordert, die Nähe zur Meer zu meiden ....
Dann hörte ich, es gebe angeblich schon wieder Entwarnung. Keine Ahnung, wie der tatsächliche Stand ist. Muss ich mal raussuchen.

ps Hier: Tsunami-Warnung aufgehoben. https://www.cnnturk.com/turkiye/son-dakika-tsunami-uyarisi-hataydaki-deprem-sonrasi-tsunami-uyarisi
 
Zuletzt bearbeitet:
Top