EnRetard
Well-Known Member
Auch Ukrainer*innen sind Drittstaatler*innen, noch ist die UA nicht in der EU. Sie unterliegen zwar nicht mehr der Visumpflicht, aber der Passpflicht eigentlich schon.Ich verstehe das durchaus, aber kann ich es ändern? Nein! Dass die Voraussetzungen unterschiedlich sind, wissen wir abgesehen davon nicht erst seit gestern. Wie ich das finde, habe ich andernthreads selbst xfach thematisiert. Wenn dir das nicht genügt, ist das bedauerlich; das kann ich nur zur Kenntnis nehmen. Die aktuellen allgemeinen Regelungen für Drittstaatler:innen findest du jedenfalls weiter oben und auch, was sich rein sachlich betrachtet wie verhält. Bitte, danke, (un)gern geschehen.