AW: Familienzusammenführung zum deutschen Kind
Ich finde diese Regelung gut und gerecht.
Denn jedes Kind hat ein Recht seinen Vater zu kennen und mit ihm zu leben.
Das ist aber nur meine persönliche Meinung!
Mein Freund und Ich sind seit 4,5 Jahren zusammen.
Er hatte nie vor in Deutschland zu leben, nachdem ich aber schwanger geworden bin änderte sich die Situation grundlegend.
Das Schönste für uns wäre, hier gemeinsam als Familie zu leben.
Er hatte sicher nicht die Absicht mich zu schwängern um nach Deutschland einreisen zu können ;-)
Mein Freund war nicht bei der Geburt dabei und hat sein Kind erst kennengelernt als es 4 Monate alt war. Diese Situation war für uns alle drei sehr schwer, wie ihr euch vielleicht vorstellen könnt.
Ich möchte nicht mein Leben lang mit meinem Kind von Deutschland in die Türkei pendeln um eine Beziehung zwischen seinem Papa und ihm und auch zwischen meinem Freund und mir Aufrecht zu erhalten!
Das ist für ein Kind unzumutbar und eine Beziehung würde daran kaputt gehen.
Naja wie dem auch sei, ich hoffe es meldet sich noch Jemand bei mir, dem es ähnlich ging und der vielleicht ein paar wertvolle Tipps hat!?
Das wäre echt super!!
LG Helina
natürlich findest du diese regelung gut und gerecht, denn sie ist ja zu eurem nutzen!
waere ja ein unding, wenn du sagts: ich finde diese regelung schei....!
mag sein und darüber kannst du auch froh sein das es bei euch anderst
ist! dazu gratuliere ich dir wirklich!
auch kann ich dich als mutter verstehen, das du möchtest das der vater deines kindes es aufwachsen sieht! umgedreht das euer kind seinen vater kennt!
aber, von eurem fall mal abgesehen, finde ich diese regelung schon sehr zweifelhaft!
es ist ja bekannt, das es genug maenner hier gibt, die eine auslaenderin als sprungbrett nach deutschland nutzen. das dafür die kinder auch noch her halten müssen, finde ich schon unterirdisch!
also können die sich ja fast einen volkssport draus machen: schnapp dir eine, haeng der ein kind an und mach eine FZF, wegen dem kind. heiraten muss er die mutter ja nicht und nach 2 jahren alles paletti für den treusorgenden vater!
meist verschwinden sie dann auch noch und wenn die mutter glück hat, bzw. das kind, nehmen sie wenigstens ihrer besucherrecht als vater war oder zahlen unterhalt für das kind! sind ja nicht verheiratet, also können sie nach 2 jahren ihre sachen packen und gehen, wohin auch sie immer möchten. oder holen sich eine aus der türkei, mit der sie schon seit ewigen zeiten versprochen sind!
alles vorgekommen!
auf der anderen seite müssen frauen richtige kaempfe ausfechten, eh der mann endlich zu ihnen kommen darf. das faengt schon bei einem einfachen besuchervisum an! alles erlebt! obwohl ich hier mit meinem mann lebe, ist er das erstemal abgelehnt wurden, als wir für 4 wochen meine familie besuchen wollten! leben hier zusammen, er sorgt für mich, da es den auslaendern hier in der türkei nicht so gut geht, wie den zugezogenen in deutschland! hier bekommst du nichts vom türkischen staat, ausser deine aufenhaltserlaubniss, die auch geld kostet!
insofern, gut das ich nichts zu sagen habe!
ich möchte niemanden über einen kamm scheren und es gibt, wie immer und überall die rühmliche ausnahme. aber manchmal schüttele ich nur noch mit den kopf über die gesetze!