Familienzusammenführung zum deutschen Kind

sabareeshan

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AW: Familienzusammenführung zum deutschen Kind

ich denk, das hat sie auch so gemeint! habe das jedenfalls so raus gelesen, das das jugendamt den unterhaltsvorschuss zurück verlangt! die werden eher froh sein, das sie ihn in die verantwortung nehmen können!

dürfte ja, wenns so waere, kein problem sein, denn er bekommt ja bei papa einen job!

ja aber wenn die beiden verheiratet sind bekommt sie auch keinen unterhaltsvorschuß

und natürlich werden sie den bereits gezahlten unterhaltsvorschuß zurück verlangen, allerdings wenn sie nach seiner einreise hier zusammen leben bekommt sie auch kein unterhaltsvorschuss

bereits gezahlter unterhaltsvorschuss muß nicht auf einmal komplett zurück gezahlt werden die lassen sich auch auf ratenzahlung ein, er muß sein einkommen offen legen und dann ist gut
 

Goldmond

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AW: Familienzusammenführung zum deutschen Kind

Ich kenne eine, die eine FZF zum ehegatten gemacht hat und die musste eine versicherung abschließen und bürgen für ihn, dass er falls er keine arbeit findet für ihn aufkommt.

Ja deswegen weil die das Geld wieder haben wollen. Wenn er keine Arbeit findet, bekommt man dann kein Unterhaltsvorschuss mehr? Können die das Geld zurück verlangen, wenn er keine Arbeit hat oder muss die Mutter dann zahlen?
 

sabareeshan

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Ich kenne eine, die eine FZF zum ehegatten gemacht hat und die musste eine versicherung abschließen und bürgen für ihn, dass er falls er keine arbeit findet für ihn aufkommt.

Ja deswegen weil die das Geld wieder haben wollen. Wenn er keine Arbeit findet, bekommt man dann kein Unterhaltsvorschuss mehr?

1. also ich kenne niemanden der bei FZF zum ehegatten einen KV abschließen mußte und bürgen auch nicht, kenne ich nur im rahmen eines besuchervisums
wenn er keine arbeit findet und seine frau nicht arbeitet oder finanziell nicht so gut verdient dann kann man einen hartz 4 antrag stellen und wenn man anspruch hat bekommt man was wenn nicht dann nicht, man kann dann ja noch wohngeld beantragen sollte man auch das nicht bekommen hat man einfach gesagt pech gehabt und muß sehen wie man mit dem vorhandenen geld zurecht kommt

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,did=3150.html dort findest du alles zum thema unterhaltvorschuss

2. wenn du mit dem vater deines kindes zusammen lebst aber nicht verheiratet bist hast du keinen anspruch auf unterhaltsvorschuß

wenn du mit ihm verheiratet bist aber aufgrund einer visumssache nicht mit ihm zusammen lebst hast du keinen anspruch auf unterhaltsvorschuß

wenn du verheiratet bist aber getrennt lebst weil eine scheidung geplant ist bekommst du unterhaltsvorschuß allerdings wird dann geprüft ob der vater des kindes nicht doch unterhalt zahlen kann

solltest du unterhaltvorschuß bekommen und dein freund bekommt ein visum für deutschland und wird nach ankunft in deutschland auch bei dir einziehen würde ich sobald ich weiß wann er kommt also spätestens mit kauf des flugtickets dem jugendamt bescheid geben denn du mußt jeden einzelnen tag zurück zahlen den er bei dir wohnt
 

Goldmond

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verstehe aber wo nicht genug geld ist, kann man ja auch nicht zurück zahlen.

Die Zeit bevor er mit mir zusammen lebt, muss ich dann den Unterhalt auch zurück zahlen? Das war ja davor, was habe ich damit zu tun? Er muss ja den Unterhaltsvorschuss ab bezahlen.
 

sabareeshan

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verstehe aber wo nicht genug geld ist, kann man ja auch nicht zurück zahlen.

unterhaltsschulden verjähren nicht man kann die rückzahlung auch aufschieben

und ich finde es schon gerecht das man das zurückzahlen muß, warum sollen steuerzahler für kinder aufkommen die einen vater haben der aber nicht gewillt ist den unterhalt zu zahlen, der kindesvater ist verpflichtet sich eine arbet zu suchen damit er seinen unterhaltspflichten nachkommen muß
 

Goldmond

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AW: Familienzusammenführung zum deutschen Kind

klar soll er nachzahlen, würde es nur ungerecht finden wenn es an mir hängen bleiben würde, weil ich arbeite.
 

sabareeshan

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AW: Familienzusammenführung zum deutschen Kind

klar soll er nachzahlen, würde es nur ungerecht finden wenn es an mir hängen bleiben würde, weil ich arbeite.

bleibt nur an dir hängen wenn du zu unrecht unterhaltsvorschuss bekommen hast, dann treten sie direkt an dich ran, ansonsten immer an ihn, naja wenn ihr zusammenlebt wirst du wohl oder übel mitzahlen, denn wenn er arbeit hat muß er ja seine schulden zurück zahlen somit habt ihr weniger zusammen
 

Goldmond

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AW: Familienzusammenführung zum deutschen Kind

zu unrecht bekomme ich kein unterhaltsvorschuss, er war student und ist jetzt beim miltär also hat er kein geld.

also wenn er nach fünf monaten wieder in dir türkei zurück gehen sollte, muss ich aber doch nicht weiter ab bezahlen, nur weil er fünf monate in deutschland war?
 

sabareeshan

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zu unrecht bekomme ich kein unterhaltsvorschuss, er war student und ist jetzt beim miltär also hat er kein geld.

also wenn er nach fünf monaten wieder in dir türkei zurück gehen sollte, muss ich aber doch nicht weiter ab bezahlen, nur weil er fünf monate in deutschland war?

wenn ihr nicht verheiratet seid und auch nicht zusammenlebt brauchst du auch nichts zurück bezahlen.

er allerdings muß jeden cent an dich bezahlten unterhaltsvorschuss zurück zahlen wann auch immer!

warum sollte er bei einer FZF zum kind nach 5 Monaten wieder zurückgehen, dann hätte man sich die Arbeit mit der FZF auch sparen können

wenn er sich in deutschland aufhält und auch in deiner wohnung dann hast du keinen anspruch auf Unterhaltsvorschuss
 

Goldmond

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AW: Familienzusammenführung zum deutschen Kind

ist schon klar dass es sich nicht lohnt die FZF aber man muss ja mit allem rechnen, dass es nicht gut geht. ist ja immer so in einer beziehung, kann ja auch zu ende gehen :)
 
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