sabareeshan
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AW: Familienzusammenführung zum deutschen Kind
ja aber wenn die beiden verheiratet sind bekommt sie auch keinen unterhaltsvorschuß
und natürlich werden sie den bereits gezahlten unterhaltsvorschuß zurück verlangen, allerdings wenn sie nach seiner einreise hier zusammen leben bekommt sie auch kein unterhaltsvorschuss
bereits gezahlter unterhaltsvorschuss muß nicht auf einmal komplett zurück gezahlt werden die lassen sich auch auf ratenzahlung ein, er muß sein einkommen offen legen und dann ist gut
ich denk, das hat sie auch so gemeint! habe das jedenfalls so raus gelesen, das das jugendamt den unterhaltsvorschuss zurück verlangt! die werden eher froh sein, das sie ihn in die verantwortung nehmen können!
dürfte ja, wenns so waere, kein problem sein, denn er bekommt ja bei papa einen job!
ja aber wenn die beiden verheiratet sind bekommt sie auch keinen unterhaltsvorschuß
und natürlich werden sie den bereits gezahlten unterhaltsvorschuß zurück verlangen, allerdings wenn sie nach seiner einreise hier zusammen leben bekommt sie auch kein unterhaltsvorschuss
bereits gezahlter unterhaltsvorschuss muß nicht auf einmal komplett zurück gezahlt werden die lassen sich auch auf ratenzahlung ein, er muß sein einkommen offen legen und dann ist gut