Bei uns steht die FZF ja nun auch bald an. :biggrin:
Wir haben soweit auch schon alle benötigten Papiere beisammen. Nur die Informationen zur Reisekrankenversicherung auf der Konsulatsseite von Izmir verstehe ich nicht so ganz. Dort steht: "Hinweise zum Abschluss einer Reisekrankenversicherung entnehmen Sie bitte dem gesonderten „Merkblatt zur Reisekrankenversicherung“."
Auf diesem besagtem Merkblatt steht: "Gemäß den Schengener Bestimmungen ist von allen Reisenden grundsätzlich der Nachweis einer Reisekrankenversicherung für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts im Schengen-Raum zu erbringen.
Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Ehegatten und Kinder bis zum 21. Lebensjahr von EU/
EWR-Staatsangehörigen."
Wozu führen sie erst auf, dass man die Infos lesen soll, wenn der Abschluss einer Versicherung dann für Ehegatten doch ausgeschlossen ist?
Also im Klartext: Wir brauchen keine Reisekrankenversicherung abzuschließen?! Bin verwirrt :?: und will nichts falsch machen...
Klärt mich bitte jemand von euch auf! Dankeschön.