Frage zur Imamtrauung

alteglucke

Moderator
AW: Frage zur Imamtrauung

Und das bedeutet ???

Ist es jetzt neuerdings dann doch erlaubt auch die Imamtrauung in Deutschland VOR der Standesamtlichen Hochzeit zu machen ?? Das widerspricht aber allem, was ich bis jetzt darüber in Erfahrung bringen konnte. Bin jetzt etwas verwirrt. Betrifft mich zwar sowieso nicht mehr, würds jetzt aber trotzdem nochmal ganz genau wissen, evtl. mit LINK (Gesetzestext o.ä.).

Danke im Voraus !

Das ist zum 1. Januar 2009 geändert worden. Hier gibt es eine ausführliche Erklärung und zwei links.
 

Sabine

Well-Known Member
AW: Frage zur Imamtrauung

Danke für die Aufklärung, Andrea. Ich glaube, jetzt habe sogar ich es verstanden: In Deutschland ist die Imamehe seit dem 1. Januar 2009 erlaubt, in der Türkei aber immer noch und nach wie vor verboten.

Ich dachte wirklich, die neue Regelung gilt nur für z.B. Christen und Katholiken, die in der Kirche heiraten wollen. Auf Islam und andere Religionen habe ich das bis jetzt überhaupt nicht bezogen. Bin eben manchmal doch zu blond :oops:
 

alexa1912

Active Member
AW: Frage zur Imamtrauung

Jetzt bin ich aber auch etwas verwirrt. Und habe da einige Fragen ?????


Mal ganz langsam:

Also ich kann (Christin) ohne Probleme in der Moschee (wenn es dort stattfindet) vor einem Imam heiraten. Muss vorher aber standesamtlich geheiratet haben.

Weder in Deutschland noch in der Türkei reicht lediglich die Imamtrauung aus. Heißt ich muss in JEDEM Fall um vor der Gesetz als Ehepaar zu gelten, standesamtl. Heiraten ?!


So und dann:


In der Kirche ist es doch gar nicht so einfach. Also ich meine es ist schwer einen Pfarrer zu finden, der einen Christ/Christin und einen anderst gläubigen verheiratet.

Und ein ein Imam macht das so einfach. Muss man dafür nicht den selben Glauben haben?!

Und noch ne Frage:


Wenn ich hier in Deutschland ganz normal standesamtl. Heirate und würde z.B. danach mit meinem Ehemann in die Türkei ziehen, gelt ich dann in der Türkei nicht als verheiratet ?! Muss ich dann nochmal heiraten?!
 

Catsili

Active Member
AW: Frage zur Imamtrauung

Jetzt bin ich aber auch etwas verwirrt. Und habe da einige Fragen ?????


Mal ganz langsam:

Also ich kann (Christin) ohne Probleme in der Moschee (wenn es dort stattfindet) vor einem Imam heiraten. Muss vorher aber standesamtlich geheiratet haben.

Nein! Seit 1.01.2009 kannst du OHNE Standesamt vor dem Imam heiraten. (Ging vorher auch schon, war aber eine Ordnungswidrigkeit)

Weder in Deutschland noch in der Türkei reicht lediglich die Imamtrauung aus. Heißt ich muss in JEDEM Fall um vor der Gesetz als Ehepaar zu gelten, standesamtl. Heiraten ?! JA!


So und dann:


In der Kirche ist es doch gar nicht so einfach. Also ich meine es ist schwer einen Pfarrer zu finden, der einen Christ/Christin und einen anderst gläubigen verheiratet.
Sorry, da muß ich passen - weiß ich nicht!

Und ein ein Imam macht das so einfach. Muss man dafür nicht den selben Glauben haben?! Nein, denselben Glauben (Muslim) mußt Du als Frau nicht haben. Du darfst aber keine "Heidin"(Atheistin) sein. Christin oder Jüdin geht ohne Probleme.

Und noch ne Frage:


Wenn ich hier in Deutschland ganz normal standesamtl. Heirate und würde z.B. danach mit meinem Ehemann in die Türkei ziehen, gelt ich dann in der Türkei nicht als verheiratet ?! Muss ich dann nochmal heiraten?! Nein! Natürlich bist Du auch in TR "richtig" verheiratet! Auch in TR hat die "Imamehe" einen rein religiösen Zweck - keinen staatlichen......

LG Catsili
 

TheCore

Moderator
AW: Frage zur Imamtrauung

Zur Verwirrung sei noch hinzugefügt, dass eine religiöse Trauung (nun durch die gesetzliche Differenz zwischen D und TR speziell die Imamtrauung) in Einzelfällen rechtlich bedeutsam sein kann. Güterrechtliche Vereinbarungen anlässlich einer religiösen Trauung, z.B. die "Morgengabe", können unter bestimmten Umständen wirksame Anspruchsgrundlagen darstellen. Wenn es sich um heutzutage fremde Rechtsbegriffe wie die Morgengabe handelt, stellt ein Gericht bei der Auslegung des Vertragsverhältnisses auf die Gegebenheiten des fremden Staates ab (Maßgabe des Internationalen Privatrechts).
Eine auf die Weise für wirksam befundene Vereinbarung kann aber nun dadurch unwirksam werden, dass sie bei einer religiösen Voraustrauung eingegangen wurde. Denn das wäre ja in der Türkei gar nicht möglich gewesen. Diese Problematik unterliegt der Interpretation der Gerichte und ist noch nicht geklärt.

Auf keinen Fall sollte man im Rahmen einer religiösen Trauung Verinbarungen treffen, die eigenständige Wirksamkeit erlangen könnten.
 

Catsili

Active Member
AW: Frage zur Imamtrauung

Auf keinen Fall sollte man im Rahmen einer religiösen Trauung Verinbarungen treffen, die eigenständige Wirksamkeit erlangen könnten.

Ich meine mich an einen Fall erinnern zu können, bei der ein Mann gerichtlich zu einer Zahlung verpflichtet wurde, die er aufgrund eines bei einer Imamehe geschlossenen "Ehevertrages" zugesichert hatte, sich später aber weigerte.
Der Vertrag hatte aber trotzdem rechtlich Gültigkeit (im Gegensatz zur Ehe)!

LG
 
L

Lalezar2006

Guest
AW: Frage zur Imamtrauung

Ich meine mich an einen Fall erinnern zu können, bei der ein Mann gerichtlich zu einer Zahlung verpflichtet wurde, die er aufgrund eines bei einer Imamehe geschlossenen "Ehevertrages" zugesichert hatte, sich später aber weigerte.
Der Vertrag hatte aber trotzdem rechtlich Gültigkeit (im Gegensatz zur Ehe)!

LG

Unabhängig von der Imamtrauung, haben Verträge immer rechtliche verpflichtungen. Sicherlich hat man dies nur nicht Ehevertrag genannt, ansonsten wäre es unlogisch.
 

TheCore

Moderator
AW: Frage zur Imamtrauung

Unabhängig von der Imamtrauung, haben Verträge immer rechtliche verpflichtungen. Sicherlich hat man dies nur nicht Ehevertrag genannt, ansonsten wäre es unlogisch.

Die Schwierigkeit ist immer, wenn Vereinbarungen nach deutschem Recht auszulegen sind, die das deutsche Recht eigentlich nicht kennt. Die Gerichte versuchen dann beispielsweise, die Vereinbarung als Ehevertrag zu betrachten. Dem hat der BGH aber auch schon widersprochen. Von der Einordnung des fremdartigen Vertrages hängt im Einzelfall sehr viel ab.
 

alexa1912

Active Member
AW: Frage zur Imamtrauung

Danke für die Aufklärung J

Also so nachdem wir das geklärt haben würde mich aber noch interessieren, wie das so bei denen die mittlerweile verheiratet sind (die Christen sind), gewesen ist.

Habt ihr nur vor dem Standesamt geheiratet oder auch vor dem Imam?! Wie war es für euch vor dem Imam zu heiraten obwohl ihr einen anderen Glauben habt?! Habt ihr es euren Männer zu liebe getan?! Denn wenn man Christ ist, heiratet man ja nicht mit Überzeugung vor dem Imam ?!

Was waren eure Beweggründe, dass ihr es getan habt?!

Sollte man das überhaupt tun?! Vor dem Imam heiraten obwohl einen anderen Glauben hat?! Bekommt die Ehe dadurch trotzdem den Segen Allahs ?!


Würd mich über die ein oder andere Antwort einer verheirateten freuen.
 
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