Hallo und ein schönen Guten Tag, ich habe folgende Frage , also meine Schwester war hier zeitlang Selbstständig im Januar dieses Jahres war die Geschäftsaufgabe, sie Wohnt in der Türkei und kommt alle 5 Monate nach Deutschland damit das Aufenthalterlaubnis nicht erlischt, sie hat sich auch nicht Arbeitslos oder so gemeldet, nu ist sie diesmal hier und wird hier ihren Kind auf die Welt bringen, was kann man den machen ,kann sie den Sozialhilfe empfangen auch wen sie in der Türkei lebt weil ihr man dort ist und Arbeitet , das gleiche ist ach mit dem Kindergeld was kann man machen ,ihr Mann wollte nicht nach Deutschland er arbeitet als Schweisser dort, meine Schwester hat den Familien Namen behalten.MFG