Frage zur Sozialhilfe.

seli80

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Hallo und ein schönen Guten Tag, ich habe folgende Frage , also meine Schwester war hier zeitlang Selbstständig im Januar dieses Jahres war die Geschäftsaufgabe, sie Wohnt in der Türkei und kommt alle 5 Monate nach Deutschland damit das Aufenthalterlaubnis nicht erlischt, sie hat sich auch nicht Arbeitslos oder so gemeldet, nu ist sie diesmal hier und wird hier ihren Kind auf die Welt bringen, was kann man den machen ,kann sie den Sozialhilfe empfangen auch wen sie in der Türkei lebt weil ihr man dort ist und Arbeitet , das gleiche ist ach mit dem Kindergeld was kann man machen ,ihr Mann wollte nicht nach Deutschland er arbeitet als Schweisser dort, meine Schwester hat den Familien Namen behalten.MFG
 
S

sigute

Guest
AW: Frage zur Sozialhilfe.

Hallo und ein schönen Guten Tag, ich habe folgende Frage , also meine Schwester war hier zeitlang Selbstständig im Januar dieses Jahres war die Geschäftsaufgabe, sie Wohnt in der Türkei und kommt alle 5 Monate nach Deutschland damit das Aufenthalterlaubnis nicht erlischt, sie hat sich auch nicht Arbeitslos oder so gemeldet, nu ist sie diesmal hier und wird hier ihren Kind auf die Welt bringen, was kann man den machen ,kann sie den Sozialhilfe empfangen auch wen sie in der Türkei lebt weil ihr man dort ist und Arbeitet , das gleiche ist ach mit dem Kindergeld was kann man machen ,ihr Mann wollte nicht nach Deutschland er arbeitet als Schweisser dort, meine Schwester hat den Familien Namen behalten.MFG

naja das wäre ja betrug nicht wahr, denn die sozialhilfe (also heute hartz4) und das kindergeld stehen nur bürgern zu, also menschen die in deutschland leben. ich habe auch leute kennengelernt die sich dieses geld erschlichen haben und ehrlich gesagt finde ich so ein verhalten doch sehr schlimm und so etwas sollte hart bestraft werden. die einzige möglichkeit ist dass sie in deutschland leben oder eben in der türkei alleine für ihren lebensunterhalt sorgen, so hart es auch klingt, aber so ist das leben....
 

Nicci

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AW: Frage zur Sozialhilfe.

Etwas OT vielleicht aber besteht in T keine Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung (Kindergeld, Arbeitslosengeld) wie in D/Ö?

Lg
Nicci
 

cafedelsol

Gesperrt
AW: Frage zur Sozialhilfe.

Hallo und ein schönen Guten Tag, ich habe folgende Frage , also meine Schwester war hier zeitlang Selbstständig im Januar dieses Jahres war die Geschäftsaufgabe, sie Wohnt in der Türkei und kommt alle 5 Monate nach Deutschland damit das Aufenthalterlaubnis nicht erlischt, sie hat sich auch nicht Arbeitslos oder so gemeldet, nu ist sie diesmal hier und wird hier ihren Kind auf die Welt bringen, was kann man den machen ,kann sie den Sozialhilfe empfangen auch wen sie in der Türkei lebt weil ihr man dort ist und Arbeitet , das gleiche ist ach mit dem Kindergeld was kann man machen ,ihr Mann wollte nicht nach Deutschland er arbeitet als Schweisser dort, meine Schwester hat den Familien Namen behalten.MFG


Sozialschmarotzer!!!!!
 

Nicci

New Member
AW: Frage zur Sozialhilfe.

@ Elvin, danke für die Auskunft!

Sozialschmarotzer ist sicher hart ausgedrückt, wenn ich mir aber denke, dass ich das mit meinem Steuerabzug "unterstütze", finde ich die Fragestellung auch etwas mutig ... just my 2 cents :)
 

Sommer2000

Gesperrt
AW: Frage zur Sozialhilfe.

@ Elvin, danke für die Auskunft!

Sozialschmarotzer ist sicher hart ausgedrückt, wenn ich mir aber denke, dass ich das mit meinem Steuerabzug "unterstütze", finde ich die Fragestellung auch etwas mutig ... just my 2 cents :)

Gern geschehen Nicci. Der Ausdruck von Cafedesol war wirklich etwas krass aber ich muss ihr Recht geben. Da arbeitet man sich dumm und daemmlich, steht jeden Tag in aller herrgottsfruehe auf, nimmt den Arbeitsstress auf sich und da kommt so ein Schlaumeier und will ohne irgendetwas zu machen monatlich das Geld kassieren. Nee, das geht so nicht.
 

DameTR

Member
AW: Frage zur Sozialhilfe.

Wenn ich das hier richtig verstehe fragt Selin, ob es eine "rechtliche" Grundlage für ihre Schwester gibt und nicht wie man den Staat besch... kann. Sie legt alle Hintergründe dar, um eine richtige Antwort auf ihre Frage zu erhalten. UND diese Frage ist begründet. Ihr steht bei der Geburt des Kindes in Deutschland tatsächlich eine Unterstützung zu (das Kind kann von Geburt an die Deutsche Staatsbürgerschaft bekommen / solltet ihr auch unbedingt tun). Sie hat in Deutschland einen Aufenthaltsstatus und ist hier auch zusätzlich gemeldet. Gleichwohl steht ihr aber keine Sozialhilfe (Harz-IV) zu. Informieren lohnt sich!
 
S

sigute

Guest
AW: Frage zur Sozialhilfe.

Hallo und ein schönen Guten Tag, ich habe folgende Frage , also meine Schwester war hier zeitlang Selbstständig im Januar dieses Jahres war die Geschäftsaufgabe, sie Wohnt in der Türkei und kommt alle 5 Monate nach Deutschland damit das Aufenthalterlaubnis nicht erlischt, sie hat sich auch nicht Arbeitslos oder so gemeldet, nu ist sie diesmal hier und wird hier ihren Kind auf die Welt bringen, was kann man den machen ,kann sie den Sozialhilfe empfangen auch wen sie in der Türkei lebt weil ihr man dort ist und Arbeitet , das gleiche ist ach mit dem Kindergeld was kann man machen ,ihr Mann wollte nicht nach Deutschland er arbeitet als Schweisser dort, meine Schwester hat den Familien Namen behalten.MFG

naja dametr schon alleine die tatsache dass ihr mann in der türkei berufstätig ist sollte ihr schon reichen um zu wissen dass hartz4 eigentlich für leute bestimmt ist die keine arbeit haben. und auch konnte ich nirgends lesen dass sie nach rechtlichen grundlagen gefragt hat, sondern was man machen kann um diese leistungen zu erlangen. man kann jetzt darüber streiten wie sie es gemeint hat, auf jedenfall passen im moment noch beide interpretationen auf ihr posting
 
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