Frage zur Sozialhilfe.

Sommer2000

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AW: Frage zur Sozialhilfe.

liebe elvin, der schuß von ihr ging wohl daneben, denn eigentlich wollte sie wohl damit prahlen wie toll sie doch lebt. aber du mein sonnenschein hast sie gleich in ein ghetto gepackt, danke das hat mich heute morgen wieder zum lachen gebracht :biggrin::biggrin:


Aber gern geschehen liebe Sigute. Es freut mich zu wissen dass ich dir wiedermal ein Laecheln auf die Lippen zaubern konnte. :biggrin:
 

Sommer2000

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AW: Frage zur Sozialhilfe.

Aber jetzt wundert es mich ja erst recht warum die Schwester den Staat bescheissen will.
Warum finanzieren denn dann die Eltern nicht die Schwester bis sie eine Arbeit hier in der Tuerkei gefunden hat? Wenn sie eine Firma besitzen waere doch es doch fuer die ein Pipimatz ein paar Monate 500 Euro rueber zu schicken. Der Mann von der Schwester arbeitet ja auch. :roll:
 

Sommer2000

Gesperrt
AW: Frage zur Sozialhilfe.

Aber wie du auch schon gesagt hast liebe Sigute, ihre Prahlerei ist nach hinten losgegangen.
Es gab hier doch schon mal eine Userin die immer zu von deren Plantagen in der Tuerkei geredet hat. :-?
 

Kedi08

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AW: Frage zur Sozialhilfe.

Wenn ich das hier richtig verstehe fragt Selin, ob es eine "rechtliche" Grundlage für ihre Schwester gibt und nicht wie man den Staat besch... kann. Sie legt alle Hintergründe dar, um eine richtige Antwort auf ihre Frage zu erhalten. UND diese Frage ist begründet. Ihr steht bei der Geburt des Kindes in Deutschland tatsächlich eine Unterstützung zu (das Kind kann von Geburt an die Deutsche Staatsbürgerschaft bekommen / solltet ihr auch unbedingt tun). Sie hat in Deutschland einen Aufenthaltsstatus und ist hier auch zusätzlich gemeldet. Gleichwohl steht ihr aber keine Sozialhilfe (Harz-IV) zu. Informieren lohnt sich!
Obwohl ich alles andere als begeistert bin von den Hintergründen und die moralischen Bedenken der anderen hier voll vertrete, muss ich dir Recht geben. Die Deutsche Staatsbürgerschaft erlangt man unter anderem durch Geburt. Vorausgesetzt, die Eltern wollen das. Was dann nämlich zukünftig Probleme für das Kind in der Türkei geben könnte. Mit der Deutschen Staatsbürgerschaft kann das Kind (vertreten durch die Eltern) für sich Sozialrechte geltend machen. Aber glaubt mir, das riecht schon so nach Betrug, die werden den Fall auseinander nehmen wie eine Weihnachtsgans...
 
K

K Lilly

Guest
AW: Frage zur Sozialhilfe.

Obwohl ich alles andere als begeistert bin von den Hintergründen und die moralischen Bedenken der anderen hier voll vertrete, muss ich dir Recht geben. Die Deutsche Staatsbürgerschaft erlangt man unter anderem durch Geburt. Vorausgesetzt, die Eltern wollen das. Was dann nämlich zukünftig Probleme für das Kind in der Türkei geben könnte. Mit der Deutschen Staatsbürgerschaft kann das Kind (vertreten durch die Eltern) für sich Sozialrechte geltend machen. Aber glaubt mir, das riecht schon so nach Betrug, die werden den Fall auseinander nehmen wie eine Weihnachtsgans...

Das stimmt leider nicht. Sozialrechte? Was soll das heißen... Das deutsche Sozialgesetz ist so aufgebaut, dass Verwandte ersten Grades, das sind Eltern und Kinder - nicht Geschwister - füreinander aufkommen müssen.. und nicht der Staat... So, wenn die Eltern eine schicke Company haben, müssen sie das Kind unterstützen..

Und erst Recht, wenn die Schwester verheiratet ist und einen Ehemann hat, der arbeitet und Geld verdient.
 

Kedi08

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AW: Frage zur Sozialhilfe.

Das stimmt leider nicht. Sozialrechte? Was soll das heißen... Das deutsche Sozialgesetz ist so aufgebaut, dass Verwandte ersten Grades, das sind Eltern und Kinder - nicht Geschwister - füreinander aufkommen müssen.. und nicht der Staat... So, wenn die Eltern eine schicke Company haben, müssen sie das Kind unterstützen..

Und erst Recht, wenn die Schwester verheiratet ist und einen Ehemann hat, der arbeitet und Geld verdient.
So meinte ich das nicht. Was du erläuterst ist korrekt, aber erst der zweite Schritt. Es gibt einen Unterschied zwischen RECHT und ANSPRUCH. Das Kind hat mit Deutscher Staatsbürgerschaft grundsätzlich ein RECHT, aber der ANSPRUCH wird geprüft am Einzelfall und endet hier mit Sicherheit auch so, wie wir es alle erhoffen.
 
K

K Lilly

Guest
AW: Frage zur Sozialhilfe.

Kedy, es ging aber nicht um die Rechte oder Ansprüche des Kindes, sondern der Schwester.... nicht alles durcheinander würfeln, bitte.
 

Kedi08

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AW: Frage zur Sozialhilfe.

Kedy, es ging aber nicht um die Rechte oder Ansprüche des Kindes, sondern der Schwester.... nicht alles durcheinander würfeln, bitte.
Ich habe mich auf einen bestimmten Beitrag bezogen, in dem es um die Geburt des Kindes ging und die sozialrechtlichen Folgen...nix durcheinander würfeln. Vielleicht sehe ich die ganze Sache auch einfach etwas emotionsloser, da ich im März gerade meine Abschlussprüfungen u.a. in Sozialrecht und Staatsrecht abgelegt habe. Sozialrecht übrigens als Lehrgangsbeste. Damit will ich um Gottes Willen nicht angeben hier, ich hatte auch miesere Fächer dabei. Aber ich könnte euch Einzelheiten aus dem Sozialrecht rezitieren, da schlackern einem die Ohren...ein kompliziertes Gebiet, bei dem man wirklich alle Moral besser vergisst.
 
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