Biene
Active Member
Hallo ihr lieben,
ich weiß nicht ob das hier direkt rein passt. Wenn nicht, bitte ich um Verschiebung in den richtigen Bereich.
Ich habe mal eine Frage an euch. Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus.
Wenn man eine Niederlassungserlaubnis als Türke (gut, eigentlich ist er Kurde -> Zaza) in Deutschland hat (kann auch jeder andere ausländische Mitbürger sein) und er / sie ins Ausland reist, zum Beispiel zum Besuch der Familie, die dort geblieben ist, nach welcher Zeit erlischt dann die Niederlassungserlaubnis, also wie lange könnte er / sie dann in seinem Heimatland bleiben ohne dass die Niederlassungserlaubnis erlischt? Sind das 6 Monate oder wie lange wirklich? Kennt sich damit jemand aus?
Ich danke euch für die Antworten!
Liebe Grüße
Biene
ich weiß nicht ob das hier direkt rein passt. Wenn nicht, bitte ich um Verschiebung in den richtigen Bereich.
Ich habe mal eine Frage an euch. Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus.
Wenn man eine Niederlassungserlaubnis als Türke (gut, eigentlich ist er Kurde -> Zaza) in Deutschland hat (kann auch jeder andere ausländische Mitbürger sein) und er / sie ins Ausland reist, zum Beispiel zum Besuch der Familie, die dort geblieben ist, nach welcher Zeit erlischt dann die Niederlassungserlaubnis, also wie lange könnte er / sie dann in seinem Heimatland bleiben ohne dass die Niederlassungserlaubnis erlischt? Sind das 6 Monate oder wie lange wirklich? Kennt sich damit jemand aus?
Ich danke euch für die Antworten!
Liebe Grüße
Biene