Gesetzlicher Güterstand und Sorgerecht

TheCore

Moderator
AW: Gesetzlicher Güterstand und Sorgerecht

also mein vater musste für mich die türkische selber beantragen , habe sie nicht von alleine bekommen...

Art. 1 des türkischen Staatsangehörigengesetzes sieht das eindeutig vor, eigentlich nach demselben Prinzip wie § 4 des deutschen StAG. Die Feststellung der Vaterschaft, die u.U. erforderlich ist, ist keine Beantragung der Staatsbürgerschaft. Mein türkisches Gesetz ist zwar schon angestaubt, müsste aber noch aktuell sein.

Nachtrag: steht sogar in der Verfassung Art. 66 II.
 
J

Jülide

Guest
AW: Gesetzlicher Güterstand und Sorgerecht

Art. 1 des türkischen Staatsangehörigengesetzes sieht das eindeutig vor, eigentlich nach demselben Prinzip wie § 4 des deutschen StAG. Die Feststellung der Vaterschaft, die u.U. erforderlich ist, ist keine Beantragung der Staatsbürgerschaft. Mein türkisches Gesetz ist zwar schon angestaubt, müsste aber noch aktuell sein.

Nachtrag: steht sogar in der Verfassung Art. 66 II.


kann sein... ich weiß halt nur das mein vater nach dem ich in hamburg geboren wurde und wir paar monate später nach bursa gefahren sind... mein vater dort den ausweiß antragt halt und ich in bursa auch gemeldet bin...
 

hayalım_var

Gesperrt
AW: Gesetzlicher Güterstand und Sorgerecht

Das Kind erwirbt dann mit der Geburt sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsangehörigkeit und beides durch Abstammung (nicht aufgrund des Geburtsorts).

Danke dir für die Auskunft. Das klingt doch gut. Denn nur eine Staatsbürgerschaft wäre wirklich doof. Da wir in der Türkei leben werden, wäre die türkische Staatsbürgerschaft sinnvoll. Aber, dann müsste ich für jede Reise nach DE ein Visum für das Kind/die Kinder beantragen - wäre echt blöd. Aber wenn doppelte Staatsbürgerschaft automatisch erworben wird, bin ich wirklich beruhigt.
 

Farina

Well-Known Member
AW: Gesetzlicher Güterstand und Sorgerecht

...
Das Sorgerecht fuer die Kinder bekommt zu 99% die Mutter solange sie nicht alt genug sind selber zu entscheiden.
Aber wenn gegen die Mutter etwas vorliegt das vom Gericht nicht als zumutbar fuer das Kind angesehen wird oder der Vater des Kindes beweisen kann dass die Mutter finanziell nicht faehig ist fuer die Kinder zu sorgen kann das Gericht fuer den Vater entscheiden. Kommt aber sehr selten vor.
Wie das ganze bei einer Scheidung in D ablaueft weiss ich nicht.

Es gibt gesetzliche Unterhaltszahlungen aber soviel ich weiss wenn die Ehe ohne Kinder ist dann ist der Mann nicht verpflichtet eine Unterhalt fuer die geschiedene Frau zu zahlen. Aber falls es Kinder gibt muss er einen bestimmten Prozentsatz von seinem Lohn (das bestimmt das Gericht) an die Kinder bezahlen.

Ist das nicht ein Widerspruch? Angenommen, die Mutter hat wegen der Kinder nicht gearbeitet, dann ist sie auf den Unterhalt des Mannes angewiesen. Ohne den Unterhalt wäre sie finanziell nicht fähig, für die Kinder zu sorgen. :confused:
 

Sommer2000

Gesperrt
AW: Gesetzlicher Güterstand und Sorgerecht

Ist das nicht ein Widerspruch? Angenommen, die Mutter hat wegen der Kinder nicht gearbeitet, dann ist sie auf den Unterhalt des Mannes angewiesen. Ohne den Unterhalt wäre sie finanziell nicht fähig, für die Kinder zu sorgen. :confused:

Ja, aber leider ist das Gesetz so. Was meinst du warum soviele Frauen aus laendlichen Gebieten eine unglueckliche Ehe ertragen?
 
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