Grundgesetz wird 70 Jahre alt.

Berfin1980

Well-Known Member
Ich glaube ja nicht das viele Ostdeutsche an dem Vorhaben ein Freistaat zu sein aktiv mitgewirkt haben. Das wurde uns eher "mitgebracht".
Sachsen und Thüringen erhielten den Status Freistaat den sie ab 1920 innehatten zurück, zumindest bis die österreichische 18 (hier bitte die Zahlen dem Alphabet zuordnen) aufschlug.

Thüringen hatte nach der Wende bis 1992 Josef Duchač an höre und stauen, ein Ossi als MP und dann kam Vogel aus RLP......es war ein Elend. :rolleyes:

In Sachsen war es genauso, da kam aber gleich der ach so beliebte Biedenkopf :rolleyes: das Elend wurde neu definiert.

Und die Lederhosenseppel haben auch auf diesen erworben Status bestanden. Die Regierung sah im Grundgesetz einen Angriff auf die Eigenständigkeit Bayerns.
 

Mendelssohn

Well-Known Member
Ich glaube ja nicht das viele Ostdeutsche an dem Vorhaben ein Freistaat zu sein aktiv mitgewirkt haben. Das wurde uns eher "mitgebracht".
Inwiefern? Ich z. B. frage mich bis heute, warum Bayern und Sachsen einen Sonderstatus als Freistaat innerhalb der Bundesrepublik benötigen, und was diese beiden Bundesländer denn zu Freistaaten innerhalb des Bundes macht.
 

eruvaer

Well-Known Member
Keine.
Wie ich es immer zu sagen pflege:
"Freistaat? Jaja, blabla, träum weiter."

Oder um es etwas diplomatischer zu sagen:
"Auch in der Struktur der Bundesrepublik Deutschland mit ihrem föderalen System hat die Bezeichnung Freistaat keine rechtliche Bedeutung, da alle Länder der Bundesrepublik die gleiche verfassungsrechtliche Stellung besitzen. Daher ergeben sich für die Bundesländer, welche sie – wie etwa der Freistaat Bayern vornehmlich aus historischen Gründen – verwenden, auch keinerlei Sonderstellungen."
[aus Alus verlinktem Wiki -Artikel]
 

Berfin1980

Well-Known Member
Keine.
Wie ich es immer zu sagen pflege:
"Freistaat? Jaja, blabla, träum weiter."

Oder um es etwas diplomatischer zu sagen:
"Auch in der Struktur der Bundesrepublik Deutschland mit ihrem föderalen System hat die Bezeichnung Freistaat keine rechtliche Bedeutung, da alle Länder der Bundesrepublik die gleiche verfassungsrechtliche Stellung besitzen. Daher ergeben sich für die Bundesländer, welche sie – wie etwa der Freistaat Bayern vornehmlich aus historischen Gründen – verwenden, auch keinerlei Sonderstellungen."
[aus Alus verlinktem Wiki -Artikel]
In der Schweiz gibt es doch auch einen Freistaat :D Obwalden? Nein den Link habe ich nicht gelesen :rolleyes:

Mir ist nur bekannt das die Freistaaten, in und um die Weimarer Republik entstanden, durch die Austria 18 abgeschafft wurden und der Status nach der Befreiung entweder abgeschafft wurde oder den bestehenden Ländern (hier Bayern) wieder zugestanden wurde.

Sachsen und Thüringen erhielten ihn nach dem Fall der Mauer zurück.

Ich glaube das Fach hieß Geschichte :cool:
 
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