AW: Heiraten
Nachtrag:
Vllt. verwechselst du das mit der Heirat?
Wenn man in D. heiratet, reicht es, eine Heiratsurkunde (Formula b ) auf dem tr. Konsulat abzugeben und man gilt auch in TR als verheiratet...... bei Scheidung funzt das aber leider(!!!) nicht!
LG