Imam-Ehe?!?

jale0605

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AW: Imam-Ehe?!?

Hallo,

wie schon geschrieben ist die religiöse Trauung offiziell ohne vorherige standesamtliche nicht legal. Dennoch wird es desöfteren ausgeübt, eigentlich nur um die "Gewissen" zu beruhigen. Und ganz ehrlich, ich denke, Allah wird, wenn er sieht das die Imam Ehe nur aus Gründen der Gewissensbereinigung geschlossen wird die "Sünde" nicht verzeihen. Das kannst Du ja mal Deiner Schwiegermama sagen.

Desweiteren kannst Du auch eine Christin sein, wenn Ihr heiratet (auch später mal richtig). Der Islam erlaubt Männern andersgläubige Frauen zu heiraten (Gläubige der Buchreligionen!) einer moslemischen Frau ist es nach dem Islam eigentlich nicht erlaubt einen andersgläubigen Mann zu heiraten, es sei denn er würde zum Islam übertreten. Das ist aber keine Schikane sondern diese "Regelung" soll eigentlich nur gewährleisten, das die zukünftigen Kinder im moslemischen Glauben erzogen werden. Da davon ausgegangen wird, das die Religion hauptsächlich von Seiten des Vaters näher gebracht wird, ist die Erziehung im moslemischen Glauben also durch einen christlichen Vater nicht gewährleistet. Deshalb...

Allerdings solltest Du und Dein Freund bzw. auch Deine zukünftigen Schwiegerleute von vornherein gewisse Punkte abklären, sonst sind Schwierigkeiten vorprogrammiert spätestens wenn Kinder kommen (das kann ja manchmal schneller vorkommen als geplant...).

Alles Gute.
Jale
 
Z

zümrüt

Guest
AW: Imam-Ehe?!?

Liebe Bienchen,
was die Eltern deinem Freund wollen ist eigentlich nicht Sinnvoll, du erzählst das dein Freund nicht so gläubig ist, und wenn es ihm egal ist sollten die Eltern auch da nicht mit mischen. Und verstehe nicht falsch du bist evangelisch und nicht moslem wenn du die Imam Ehe machen willst dann würde dir ein richtiger Imam aber erst sagen das zum Islam übertreten mußt das das Ehebelübde Rechtskräftig ist. Sonst hatt die Imam Ehe sowieso keine Bedeutung, ich weiß nicht ob du es genau verstanden hast? Sonst frag noch mal nach o.k. :smile:
 

Elimicha_2007

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AW: Imam-Ehe?!?

Hallo zusammen,

also nachdem ich mir das durchgelesen habe. Kommen hier trotzdem weitere Fragen.

Wir wollen in der Moschee getraut werden. Aber ich bin Muslime und mein Verlobter Christ, der nicht beschnitten ist, daran wird sich nichts ändern, und der auch nicht konvertieren wird.

Nach den Ausführungen von REbel wäre das dann gar nicht möglich. Meine Eltern meinen durch Spendengelder dies möglich zu machen.... Sagen wir mal, dass die Moschee darauf nicht reinfällt....

Dann würde die Trauung zu Hause vorgenommen werden, aber warum soll dann in Der Wohnung die TRauung mit einem christlichen Mann plötzlich möglich sein?

Bitte helft mir zu verstehen ...

Danke
elif
 

ra-sim

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AW: Imam-Ehe?!?

Also als Muslimin darf man keinen Christ heiraten,
als Moslem DARF man eine Christin heiraten!

Unfair oder? liegt aber daran dass die Nachkommen den Glauben des Vaters bekommen.
 

Elimicha_2007

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AW: Imam-Ehe?!?

danke dir, das ist auch unfair. Aber dann nicht zu ändern. Komisch finde ich nur, dass sie der festen Überzeugung sind, dass der Imam das machen wird.

Aber gut, dann werden sie es wohl selber erfahren.
 

schwarze Rose

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AW: Imam-Ehe?!?

Bestünde die Möglichkeit, bezüglich der Religion künftiger Kinder ein 'Abkommen' (u.U. schriftlich) zu treffen? Also: erbitten Trauung, Kinder werden Moslime.
Dann müsst ihr nicht handeln wie auf dem Basar.
 

jale0605

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AW: Imam-Ehe?!?

würde dir ein richtiger Imam aber erst sagen das zum Islam übertreten mußt das das Ehebelübde Rechtskräftig ist. Sonst hatt die Imam Ehe sowieso keine Bedeutung, ich weiß nicht ob du es genau verstanden hast? Sonst frag noch mal nach o.k. :smile:[/quote]

Also da muss ich vehemment wiedersprechen, denn gerade wenn ein Imam einen Übertritt verlangen würde, wäre er kein "richtiger", denn der Islam fordert sogar, dass niemand zum Glauben überredet oder gezwungen wird sondern dies aus freien Stücken erfolgt. Und dies ist keinesfalls eine Voraussetzung um eine religiöse Trauung zu vollziehen. Das Ehegelübde ist sowieso beim Imam nicht "rechtskräftig", weil es eigentlich ja nur in Verbindung mit einer standesamtlichen Trauung erfolgen darf. Also von "rechtskräftig" kann in keinem Falle die Rede sein, das ist ausschließlich die standesamtliche Ehe.
 
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