lilyofthevalley
Well-Known Member
Übrigens.....
gääääähn!
gääääähn!
Übrigens..... gääääähn!
Was hast Du denn auf einmal gegen unsere Polizei? Hier in NRW ist das Vermummungsverbot der Polizisten wieder fallengelassen worden.Ein rechtsstaatliches Prinzip ist z.B. das Vermummungsverbot.
Nach dem § 17a Abs. 2 VersammlG, das in diesem Punkt von den meisten Bundesländern übernommen wurde, ist die Vermummung bei Versammlungen eine Straftat und wird gemäß § 27 Abs. 2 bzw. § 29 Abs. 2 VersammlG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe unter Strafe gestellt. In Schleswig-Holstein ist die Vermummung seit 2015 nur eine Ordnungswidrigkeit, die mit maximal 1500 Euro geahndet wird. Das Mitführen von Vermummungsutensilien wird als Ordnungswidrigkeit mit maximal 511,29 Euro geahndet. (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 a VersG).Jeder, der dieses rechtsstaatliche Prinzip missachtet, steht nicht fest auf dem Boden unserer Grundordnung. Kann somit nie eine rechtsstaatliche Gesellschaftsordnung begründen oder vertreten. Schon gar keine die „seelig macht“.
Was hast Du denn auf einmal gegen unsere Polizei? Hier in NRW ist das Vermummungsverbot der Polizisten wieder fallengelassen worden.
Nichts spricht dagegen, daß sie deutlich auf dem Rücken eine Nummer tragen, damit sie identifiziert werden können, wenn sie sich strafbar machen. Natürlich nicht Name und Adresse.
Moment. Wir sind uns einig? Was läuft falsch?
Sagt mal
@cdu_hessen
, welchen Lack trinken eure Leute da in #Wetzlar? Habr ihr- angesichts des Mordes an Walter Lübcke, des Mordes an Halit Yozgat, einem rechten Netzwerk in der hessischen Polizei...- nichts besseres zu tun, als die #AfD rechts zu überholen?