Name meines Sohnes geändert - was nun?

Vaterlich

Well-Known Member

Hmm... Der Konsulat-Weg wäre aber schwieriger, langer, teurer, langsamer, bürokratischer, usw. Zumal weil ich z.B. in İzmir lebe, während es nur in İstanbul und Ankara Schweizer-Konsulaten gibt.

Ich spiele mit Gedanken, meine aufsichtsrechtliche Anzeige wieder an die Kanzlei zu senden, da sie E-Maile an die zuständige bzw. relevante Behörde weiterleitet - also, von der Kanzlei Gebrauch zu machen, um das zuständige Justiz- und Sicherheitsdepartement per E-Mail zu erreichen, somit meine Anzeige bei dem auf diesem Wege zu erstattten. Wie klingt meine geniale Planung?! :D

Wobei ich ein bestimmtes Risiko erkenne, dass -wie dessen Unter-Abteilungen- auch Justiz- und Sicherheitsdepartement so tun würde, als wäre meine Anzeige bei dem nicht eingetroffen, da es keine E-Mail zur Kommunikation veröffentlicht hat, daher ist es für eine Kommunikation über E-Mail nicht verantwortlich bzw. dazu nicht verplichtet, oder? Was meinst du? Was meint ihr?

Needless to say, wäre ich in der Schweiz, hätte ich eine persönliche Termin vereinbaren. Also, E-Mail ist in meinem Fall der effektivste Kommunikationsweg.
 

Berfin1980

Well-Known Member
Gut dann mach es so.

Wobei ich ein bestimmtes Risiko erkenne, dass -wie dessen Unter-Abteilungen- auch Justiz- und Sicherheitsdepartement so tun würde, als wäre meine Anzeige bei dem nicht eingetroffen, da es keine E-Mail zur Kommunikation veröffentlicht hat, daher ist es für eine Kommunikation über E-Mail nicht verantwortlich bzw. dazu nicht verplichtet, oder? Was meinst du? Was meint ihr?
Mir ist aus dem Kanzleibetrieb nur bekannt das du an diese Stellen alles faxen kannst, mit Email haben sie es nicht so. In Deutschland gibt es einzelne Projekte die eine direkten Online Schriftverkehr mit z.B. Gerichten erlauben. Davon sind aber andre Behörden noch ganz weit weg. Und gerade bei einem Sachverhalt wie deinem wird dir nur der Postweg bleiben.

Solltest du Fax in Betracht ziehen muss am Anfang immer "Vorab per Fax mit Datum stehen" vorab heißt das ganze kommt in Schriftform noch nach.
 

sommersonne

Well-Known Member
Was ich dir schreibe wird dir nicht gefallen.
Der Name ist doch bereits geändert wenn ich deinen ersten Beitrag richtig gelesen habe. Glaubst du wirklich daran das es wieder rückgängig zu machen ist?
Wäre das hin und her mit dem Namen tatsächlich gut für deinen Sohn? Du wirst ihn nicht mehr sehen als vorher wenn er wieder deinen Namen führt und auch nicht mehr Kontakt haben als vorher.

Dein Sohn wird evtl. als Erwachsener den Kontakt zu dir suchen. Dann solltest du ihm deine vielen Bemühungen um ihn beweisen können. Deshalb hebe die Schriftstücke auf um ihm das Gefühl zu geben das sein Vater sich um ihn bemüht hat.
Eine meiner Freundinnen hat ihrem Sohn einen Ordner mit den Schriftstücken zeigen können und sie haben jetzt wo der Sohn 30 Jahre alt ist ein gutes Verhältnis. Er hat nun eigene Lebenserfahrungen gemacht und versteht wie das Leben spielen kann. Das wird bestimmt bei deinem Sohn ähnlich sein.
 

Bintje

Well-Known Member
Ich bin @sommersonne 's Meinung, @Vaterlich .

Der Name ist doch bereits geändert wenn ich deinen ersten Beitrag richtig gelesen habe. Glaubst du wirklich daran das es wieder rückgängig zu machen ist?
Wäre das hin und her mit dem Namen tatsächlich gut für deinen Sohn? (...)
Dazu kommt, dass er der Namensänderung mit Sicherheit zugestimmt hat, weil seine Meinung dazu erfragt wurde. Über den Kopf eines Kindes oder Jugendlichen hinweg wird so etwas normalerweise nicht gemacht, auch nicht in Deutschland. In der Schweiz müssen "achtenswerte Gründe" vorliegen. Der Wunsch des Kindes, den gleichen Nachnamen zu tragen wie die Mutter, reicht dabei aus. Warum das aus praktischen Gründen sinnvoll sein kann, hast Du selbst schon erkannt, schon in Deinem Eingangsbeitrag.

Wenn Du jetzt aus lauter Gekränktheit, weil Du nicht gefragt worden bist, auf amtlichem Weg daran rüttelst und versuchst, alles rückgängig zu machen, wird Dein Sohn das nicht verstehen. Zumal er jetzt in einem Alter ist, in dem er erwartet (und erwarten kann), dass seine Entscheidungen respektiert werden, auch wenn das für Dich als Vater ein Problem darstellt. Aber Dein Sohn ist ein besonderes Kind, nach allem, was Du erzählt hast, intelligent, begabt und feinfühlig: Er wird sich das alles genau überlegt haben. Das von Dir geplante Vorgehen verhärtet m.E. nur die ganze Situation und macht sie für Deinen Sohn sehr verwirrend. Das solltest Du wirklich vermeiden, @Vaterlich - auch wenn es Dir selbst schwerfällt.

Kinder zu haben bedeutet, dass man innerlich mit wächst, größer wird, großzügiger, mehr und mehr loslässt. Sie gehen so oder so ihren eigenen Weg. Und irgendwann wird seiner ihn sicherlich zu Dir führen. Aber wenn Du seine Wünsche nicht respektierst und einfach über seinen Kopf hinweg handelst, seine Entscheidungen nicht anerkennst und Dich nur von Deinen eigenen Bedürfnissen leiten lässt, wird es steinig. Noch steiniger.
 

Berfin1980

Well-Known Member
Dazu kommt, dass er der Namensänderung mit Sicherheit zugestimmt hat, weil seine Meinung dazu erfragt wurde
In der Schweiz mit 12 Jahren.
Was ich dir schreibe wird dir nicht gefallen.
Der Name ist doch bereits geändert wenn ich deinen ersten Beitrag richtig gelesen habe. Glaubst du wirklich daran das es wieder rückgängig zu machen ist?
Wäre das hin und her mit dem Namen tatsächlich gut für deinen Sohn? Du wirst ihn nicht mehr sehen als vorher wenn er wieder deinen Namen führt und auch nicht mehr Kontakt haben als vorher.

Dein Sohn wird evtl. als Erwachsener den Kontakt zu dir suchen. Dann solltest du ihm deine vielen Bemühungen um ihn beweisen können. Deshalb hebe die Schriftstücke auf um ihm das Gefühl zu geben das sein Vater sich um ihn bemüht hat.
Eine meiner Freundinnen hat ihrem Sohn einen Ordner mit den Schriftstücken zeigen können und sie haben jetzt wo der Sohn 30 Jahre alt ist ein gutes Verhältnis. Er hat nun eigene Lebenserfahrungen gemacht und versteht wie das Leben spielen kann. Das wird bestimmt bei deinem Sohn ähnlich sein.
Dem kann ich nur zustimmen. Danke!
 
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