Hallo Ihrs!
Nachdem ich hier einige interessante Beiträge zum Thema Namensführung gelesen hab, will ich euch hier mal eine genauso interessante Geschichte dazu erzählen.
Das könnte für diejenigen von euch interessant und wichtig sein, die die Namensführung in Deutschland bis jetzt nicht haben eintragen lassen.
Also, los gehts! Meine Mama hat 2003 in der Türkei ihren Mann geheiratet. Sie waren sehr glücklich. Meine Mama hat auch alle Dokumente (Ausweis, Pass, Führerschein, usw.) auf ihren neuen türkischen Familiennamen umschreiben lassen. Hierzu hat jedesmal die internationale Eheurkunde genügt! Allerdings hat sie beim Standesamt nie eine namensführungserklärung eingereicht!
Nun ist meine Mama vor 2 Wochen plötzlich gestorben und damit fangen die Probleme an. Das Standesamt der Stadt, in der sie gestorben ist, hat uns die Sterbeurkunde auf den ersten Familiennamen ausgestellt, also den, den sie mit der Heirat mit meinem Vater angenommen hat (deutsch-deutsche Heirat), jedoch nicht auf den aus der 2. Ehe (deutsch-türkisch).
Naja, manch einer wird vielleicht sagen "Das ist ja wohl nicht weiter schlimm!" Doch, ist es. Denn alle weiteren Schritte werden dadurch sehr viel schwieriger! Wir waren nun beim Nachlassgericht. Tja, wir könnten ja das Erbe für die Frau S. (Name vor der Heirat in der Türkei) ausschlagen, wurde uns dort gesagt (Die Daten werden ja 1:1 von der Sterbeurkunde übernommen), jedoch nicht für die Frau D. Genauso geht es uns nun mit vielen weiteren Behördengängen. Auch mit Gläubigern gibt es deswegen Streitereien, da Manche Schulden ja garnicht auf S. laufen sondern auf D.
Unsere GUTE SEELE vom Landratsamt hat uns dies ach erklärt! Sie sagte uns, dass das dadurch zustande kommt, dass Deutschland und die Türkei verschiedene Namensführungsgesetze haben. In der Türkei besteht nicht, wie bei uns in Deutschland, das Wahlrecht. Die Frau nimmt mit Eheschliessung automatisch den Familiennamen des Mannes an! Und dies nennt man dan "hinkende Namensführung" und die sollte tunlichst vermieden werden.
Desweiteren erklärte sie uns auch, dass diese 5-Jahres-Frist mittlerweile aufgehoben wurde. Also, ihr müsst es nicht mehr innerhalb von 5 Jahren in Deutschland eintragen lassen. Aber man sollte es auf jeden fall tun. Viele wissen das gar nicht!
Ich würde jedem raten, das so zu machen. Und ich hoffe, dass meine Erklärung dazu einigermassen verständlich war! Solltet ihr dazu Fragen haben, dann schreibt mir einfach.
Liebe Grüsse an alle hier im Forum!
Nachdem ich hier einige interessante Beiträge zum Thema Namensführung gelesen hab, will ich euch hier mal eine genauso interessante Geschichte dazu erzählen.
Das könnte für diejenigen von euch interessant und wichtig sein, die die Namensführung in Deutschland bis jetzt nicht haben eintragen lassen.
Also, los gehts! Meine Mama hat 2003 in der Türkei ihren Mann geheiratet. Sie waren sehr glücklich. Meine Mama hat auch alle Dokumente (Ausweis, Pass, Führerschein, usw.) auf ihren neuen türkischen Familiennamen umschreiben lassen. Hierzu hat jedesmal die internationale Eheurkunde genügt! Allerdings hat sie beim Standesamt nie eine namensführungserklärung eingereicht!
Nun ist meine Mama vor 2 Wochen plötzlich gestorben und damit fangen die Probleme an. Das Standesamt der Stadt, in der sie gestorben ist, hat uns die Sterbeurkunde auf den ersten Familiennamen ausgestellt, also den, den sie mit der Heirat mit meinem Vater angenommen hat (deutsch-deutsche Heirat), jedoch nicht auf den aus der 2. Ehe (deutsch-türkisch).
Naja, manch einer wird vielleicht sagen "Das ist ja wohl nicht weiter schlimm!" Doch, ist es. Denn alle weiteren Schritte werden dadurch sehr viel schwieriger! Wir waren nun beim Nachlassgericht. Tja, wir könnten ja das Erbe für die Frau S. (Name vor der Heirat in der Türkei) ausschlagen, wurde uns dort gesagt (Die Daten werden ja 1:1 von der Sterbeurkunde übernommen), jedoch nicht für die Frau D. Genauso geht es uns nun mit vielen weiteren Behördengängen. Auch mit Gläubigern gibt es deswegen Streitereien, da Manche Schulden ja garnicht auf S. laufen sondern auf D.
Unsere GUTE SEELE vom Landratsamt hat uns dies ach erklärt! Sie sagte uns, dass das dadurch zustande kommt, dass Deutschland und die Türkei verschiedene Namensführungsgesetze haben. In der Türkei besteht nicht, wie bei uns in Deutschland, das Wahlrecht. Die Frau nimmt mit Eheschliessung automatisch den Familiennamen des Mannes an! Und dies nennt man dan "hinkende Namensführung" und die sollte tunlichst vermieden werden.
Desweiteren erklärte sie uns auch, dass diese 5-Jahres-Frist mittlerweile aufgehoben wurde. Also, ihr müsst es nicht mehr innerhalb von 5 Jahren in Deutschland eintragen lassen. Aber man sollte es auf jeden fall tun. Viele wissen das gar nicht!
Ich würde jedem raten, das so zu machen. Und ich hoffe, dass meine Erklärung dazu einigermassen verständlich war! Solltet ihr dazu Fragen haben, dann schreibt mir einfach.
Liebe Grüsse an alle hier im Forum!