Die ADD schreibt:
Zum Zusammenleben auf gleicher Augenhöhe gehört auch, dass Menschen aus Nicht-EU-Staaten, die teilweise seit Jahrzehnten in Deutschland leben, das kommunale Wahlrecht erhalten. EU-Bürger dürfen bei Kommunalwahlen wählen, wenn sie seit drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind. Angehörigen anderer Staaten bleibt das Wahlrecht jedoch verwehrt, auch wenn sie seit 40 Jahren in Deutschland wohnen und pünktlich Steuern und Stromrechnungen bezahlen.
Mal abgesehen davon, dass es auch unter Ausländern - wie bei Einheimischen- einen Teil gibt, der die Steuern und die Stromrechnungen nicht pünktlich bezahlt, geht es um Kommunalwahlen und da sehe ich auch, dass es bei Erfüllung bestimmten Kriterien ein Wahlrecht geben kann.
Für mich stellt sich die Frage, warum jemand, der seit 40 Jahren oder dauerhaft in Deutschland lebt, keine deutsche Staatsbürgerschaft angenommen hat.
Die plakativen Zahlen beziehen sich auf Abgeordnete im Bundestag, was eine völlig andere Geschichte ist. Das statistische Bundesamt beziffert übrigens den Anteil der Ausländer an der Bevölkerung mit ca 11% (9,1 Millionen) und nicht 25% (20 Millionen).