Oberhausen: Kindeswohlgefährdung, weil die Mutter PKK-nah sein soll?

EnRetard

Well-Known Member
Eine Deutsche mit kurdischen Wurzeln muss heute vor dem Familiengericht in Oberhausen erscheinen, weil eine Richterin auf Betreiben des Staatsschutzes ein Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung eingeleitet hat. Die 44-jährige Mutter, eine Bankangestellte aus Oberhausen, soll Anhängerin der PKK sein und ihre 5 Kinder entsprechend indoktriniert haben. So soll ihre älteste Tochter, 13, auf einer Demo ein verbotenes Öcalan-Bild getragen haben. Das Jugendamt der Stadt kann keinen Hauch von Kindeswohlgefährdung erkennen. Die Mutter versorge ihre Kinder gut und die 13-jährige soll eine leistungsstarke Schülerin sein. Der getrennt lebende Vater, ein Deutscher mit türkischen Wurzeln, betreue die Kinder, wenn die Mutter arbeite.
Der Anwalt der Mutter argwöhnt, hinter dem Vorgehen von Staatsschutz und Richterin stecke Größeres: Das Verfahren solle Tayyip Erdogan gewogen halten, der ein härteres Vorgehen gegen PKK-Anhänger fordere. Schließlich könne Erdogan jederzeit den Flüchtlingsdeal aufkündigen.
https://www.spiegel.de/panorama/obe...t-muss-a-0042a50b-ef01-4a14-8dfb-71a65c3210e8

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Wie sieht das denn aus? Eine Richterin macht sich auf Geheiß des Staatsschutzes NRW zum Erfüllungsgehilfen von Erdogans Kurdenpolitik?
 

sommersonne

Well-Known Member
Wie hinterhältig ist das denn? Man will an die Mutter über die Kinder ! Wenn du nicht spurst, dann nehme ich dir die Kinder weg?!

An was erinnert mich das nur? Seit 70 Jahren hat sich kam etwas geändert in Deutschland. Im dritten Reich nannte man das Sippenhaft und in der DDR gab es kein spezielles Wort dafür wenn Eltern die Kinder entzogen wurden weil sie nicht so funktioniert haben wie der Staat das wollte.
 

Bintje

Well-Known Member
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https://www.spiegel.de/panorama/obe...t-muss-a-0042a50b-ef01-4a14-8dfb-71a65c3210e8

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Wie sieht das denn aus? Eine Richterin macht sich auf Geheiß des Staatsschutzes NRW zum Erfüllungsgehilfen von Erdogans Kurdenpolitik?

Unglaubliche Geschichte. Beim Lesen habe ich nur noch den Kopf geschüttelt.

"Lorin sei eine "beliebte unauffällige Schülerin, die auch leistungsmäßig sehr stark ist", schreibt das Jugendamt. Meldungen von Schulen, Kindergarten oder Kinderarzt lägen nicht vor. Aus Sicht der Behörde seien "keine familiengerichtlichen Maßnahmen notwendig."

Entgegen der Einschätzung des Jugendamts und auf Betreiben des polizeilichen Staatsschutzes entschied die Richterin dennoch, ein Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung einzuleiten – und alle fünf Kinder ohne die Eltern zu einer Befragung vorzuladen. "Das hat ihnen wahnsinnig Angst gemacht", sagt Zozan G."

Da würde ich mich fragen, ob man die Richterin möglicherweise wegen Rechtsbeugung drankriegen könnte?
Denn Richter unterliegen keinen Weisungen, laut Grundgesetz sind sie unabhängig und nur dem Rechtsstaat unterworfen. Zwar dürfte sie einen gewissen Spielraum bei der Auslegung von Kindeswohlgefährdung haben, aber im obigen Fall wirkt das Vorgehen zumindest absurd.
 

sommersonne

Well-Known Member
Unfaßbar was da vom Staatsschutz für ein Aufwand betrieben wurde um die Frau und ihre Kinder zu beobachten und Material zu sammeln. Stasi und Staatsschutz nehmen sich absolut nichts. Aber echte Terroristen werden als ungefährlich eingestuft, siehe Weihnachtsmarkttäter in Berlin.

Alles nur um es Erdogan recht zu machen damit er keine Flüchtlinge los schickt. Die passende Bezeichnung dazu erspare ich mir. Wie dumm, als ob er sich von dem was er tun will abhalten lassen würde.
 

EnRetard

Well-Known Member
Dieser Artikel lässt die Aktion der Richterin richtig bösartig erscheinen. Falls die Darstellung zutreffend ist, gehört die Frau für das Verhör des Dreijährigen ohne die Eltern vor Gericht gestellt. Wenn etwas an dieser Geschichte das Kindeswohl gefährdet, dann dieses völlig unverhältnismäßige Vorgehen.
 

Bintje

Well-Known Member
Dieser Artikel lässt die Aktion der Richterin richtig bösartig erscheinen. Falls die Darstellung zutreffend ist, gehört die Frau für das Verhör des Dreijährigen ohne die Eltern vor Gericht gestellt. Wenn etwas an dieser Geschichte das Kindeswohl gefährdet, dann dieses völlig unverhältnismäßige Vorgehen.

Für unverhältnismäßig halte ich das auch. Allerdings dürfen in Einzelfällen sogar Kinder unter drei Jahren bei Gericht angehört werden. Ich glaube, das hat sogar das BVerfG entschieden, aber da müsste ich nochmal suchen. Prinzipiell muss bei Kindern ein Verfahrensbeistand bestellt werden (nannte sich früher Verfahrenspfleger), der bei einer richterlichen Anhörung dabei sein soll.

Im Text ist nichts dergleichen erwähnt, was aber nicht ausschließt, dass einer dabei war. Wenn das so war, wovon ich zumindest mal ausgehe: zum Verfahrensbeistand kann jede/r bestellt werden. Richtig böse gedacht hätte die Richterin theoretisch eine ansonsten unqualifizierte Bekannte oder Freund/in einspannen können...
 

Berfin1980

Well-Known Member
Das Verfahren wurde heute gegen Auflagen eingestellt.
Die Eltern mussten eine Selbstverpflichtungserklärung abgeben, wonach sie dafür sorgen, dass ihre Kinder nicht an verbotenen Versammlungen teilnehmen (haben sie nie gemacht) und auf erlaubten Kundgebungen keine verbotenen Handlungen vornehmen. Außerdem müssen die Kinder rechtlich darüber beraten werden, dass die PKK verboten ist und bei der Kinderambulanz in Hagen vorgestellt werden, um zu überprüfen, welche Auswirkungen das Verfahren auf sie hatte.

Ihr Anwalt wurde aber einer Leibesvisitation unterzogen.

Die Kindern bleiben auf jeden Fall bei der Mutter.

Die Richterin hat sich in dem Fall schwerwiegend von Recht und Gesetz entfernt. Das ist Rechtsbeugung und dazu hat der Bundesgerichtshof 2014 ganz klar Recht gesprochen.
 
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