Organisationstalent in Izmir gesucht

Yesim_4711

New Member
Hallo Zusammen,

ich suche jemanden in Izmir, die/der mir behilflich sein könnte, um ein Haus räumen zu lassen.
Leider spreche ich kein Türkisch. Sicherlich müssten einige Behördengänge erledigt werden, ein Tischler oder Schlosser beautragt werden ... was auch immer. Unsere Bekannten und Anwälte vorort ... naja ... erledigen die Dinge auf ihre Weise und nicht so, wie ich mir das vorgestellt habe und schon gar nicht, wie ich es gewohnt bin. Vermutlich möchten sie sich nicht mit so einer Sache belasten.

Das Haus wurde mir vererbt und ist in einem katastophalen Zustand ... ein Beben oder Sturm ... und es stürzt ein. Allerdings hat sich in meiner Abwesenheit jemand dort Zugang verschafft und haust nun dort. Aus Sicherheitsgründen möchte ich das Haus räumen und einzäunen lassen, dass nicht wieder jemand auf die Idee kommt.

Hier in Deutschland wüsste ich, wie ich vorzugehen hätte ... Räumungsklage, Zwangsräumung usw. ... aber in der Türkei ohne Sprachkenntnisse ...

Vielleicht kennt ihr jemanden ... oder könnt mir einige Ratschläge geben, an wen ich mich wenden könnte.

Danke und liebe Grüße
Yesim
 
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Strassenhund

Well-Known Member
Hier in Deutschland wüsste ich, wie ich vorzugehen hätte ... Räumungsklage, Zwangsräumung usw. ... aber in der Türkei ohne Sprachkenntnisse ...

Zunächst: Willkommen hier im Forum.

Als optimistischer Mensch fällt es mir schwer Warnungen auszusprechen, aber Deine Vorgehensweise sieht auf den ersten Blick suboptimal aus. Ich würde mir zunächst Gedanken machen, ob ich mit der Person einen Deal aushandeln kann.

Leute aus Wohnungen zu räumen ist in der Türkei extrem schwer und je nachdem wie lange er dort schon haust, könnte sogar das "Gewohnheitsrecht" greifen. Und wenn die Dame mit türk. Wurzeln kommt, die keinerlei Türkisch spricht, hmm...

Unsere Bekannten und Anwälte vorort ... naja ... erledigen die Dinge auf ihre Weise und nicht so, wie ich mir das vorgestellt habe und schon gar nicht, wie ich es gewohnt bin. Vermutlich möchten sie sich nicht mit so einer Sache belasten.

Das kann ich nachvollziehen. Solche Aktionen bleiben im Gedächnis und in der Türkei haften solche Infos besonders lang.

Ich kann meine Bekannte, die in Izmir geb. wurde, in München wohnt und deren Schwester Juristin ist, mal fragen.
 

Yesim_4711

New Member
Danke dir für deine ehrliche Antwort ... aber genau so etwas habe ich mir erhofft.

Ich möchte eine Vorstellung darüber bekommen, was geht und was geht überhaubt nicht ...

Leute aus Wohnungen zu räumen ist in der Türkei extrem schwer und je nachdem wie lange er dort schon haust, könnte sogar das "Gewohnheitsrecht" greifen. Und wenn die Dame mit türk. Wurzeln kommt, die keinerlei Türkisch spricht, hmm...
In die Richtung "Gewohnheitsrecht" habe ich auch schon gedacht ... ich hoffe einfach, weil hier Leib und Leben auf dem Spiel stehen, dass die Behörden ein Einsehen haben.

Um mal grundsätzlich einen Überblick über die Möglichkeiten zu bekommen, bin ich über jede Hilfe wirklich dankbar. Wenn es dir nichts ausmacht, es gegenüber deiner Bekannten mal zu erwähnen.

Danke und liebe Grüße im Voraus
 
Zuletzt bearbeitet:

beren

Well-Known Member
Ich kann meine Bekannte, die in Izmir geb. wurde, in München wohnt und deren Schwester Juristin ist, mal fragen.


Wird kaum was bringen, wenn die Juristin kein Fachanwalt für türkisches Recht ist.

Mein Exfreund hat wohl auch ein Haus geerbt und die erste Gerichtsverhandlung war erst letztes Jahr. Also ganze sieben Jahre nach dem Tod des Vaters. Er dachte okay, alles klar, habe alles mit dem Anwalt besprochen, die Verwandtschaft kommt endlich aus meinem Haus raus. Ich will sogar das erwirtschaftete aus der Landwirtschaft nicht. Aber was war? Nichts, neuer Termin ist anberaumt etc. etc. Er sagt, alles überhaupt nicht mit Deutschland zu vergleichen. Hier wüßte er was zu machen wäre.


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Yesim_4711

New Member
Was meinst du mit 'Ersitzung'?

Die Dame kann in der Ruine nicht wohnen bleiben ... das Dach stürzt ein ... sie kommt ums Leben ... und ich muss am End auch noch haften ... obwohl sie sich unrechtmäßig Zugang verschafft hat ... keiner weiß woher sie kam
 

beren

Well-Known Member
Was meinst du mit 'Ersitzung'?

Die Dame kann in der Ruine nicht wohnen bleiben ... das Dach stürzt ein ... sie kommt ums Leben ... und ich muss am End auch noch haften ... obwohl sie sich unrechtmäßig Zugang verschafft hat ... keiner weiß woher sie kam



Was hat denn der Anwalt bis jetzt gemacht? Oder hat deine Verwandtschaft das Geld in die Tasche gesteckt und es gibt gar keinen Anwalt?

So eine Räumung kann doch nicht so schwer sein.


Nennt sich wohl Fuzuli işgal:

http://emlakkulisi.com/fuzuli-isgal-nedir/198907

3091 Sayılı Taşınmaz Mal Zilyetliğine Yapılan Tecavüz ve müdahalelere İlişkin Başvurular'dan da yer alan zilytliğin korunması konusu ve fuzuli işgalin engellenmesi konusuna ilişkin tahliye istemi için gerekli başvuru koşulları şöyle;

- Taşınmaz mala yapılan tecavüz ve müdahalelerin önlenmesi için Kaymakamlık Makamına başvurmaya o taşınmaz malın zilyedi yetkilidir. Zilyet birden fazla ise içlerinden birinin başvurması yeterlidir.

- Kamu idareleri, kamu kurumları ve kamu kuruluşları ile tüzel kişilerin başvuruları, taşınmaz malın ait olduğu idare. Kurum, kuruluş veya tüzel kişinin yetkilisi tarafından yapılır.

- Müracaatlar Kaymakamlıklara bizzat veya kanuni temsilcileri tarafından yapılır. Kan hısımları ile sıhri kısımlar tarafından zilyed adına yapılan başvurular işleme konulmaz.

Gerekli belgeler:

- Başvuru dilekçesi. Form Dilekçe (Altta Örneği Olan-Kaymakamlık Yazı İşleri Müdürlüğünden de temin edilebilir.) örneğe uygun olarak sitemizden indirilerek dışarıda da yazılabilir.

- Gayrimenkule ait tapu örneği vs.

- Memur harcırah makbuzları(Başvurudan sonra Maliye veznesine yatırılacak)

Kanunun uygulanması koşulları

- Konut, dükkan, depo, ahır gibi damlı yapılarda bu kanunun uygulanabilmesi, taşınmazın fuzulen işgal edilmiş olmasına bağlıdır.

- Yetkililerin tecavüz veya müdahalenin yapıldığını öğrendikleri tarihten itibaren 60 gün içinde idari makama başvuruda bulunmaları gerekmektedir. Ancak , tecavüz veya müdahalenin oluşundan itibaren bir yıl geçtikten sonra bu makamlara başvuruda bulunulmaz.

- Posta ile yapılan başvurular, başvuru için Kanunu öngördüğü süreleri durdurmaz.

- Başvuru şikayetçi lehine sonuçlanırsa, masrafları karşı taraftan(Gerekirse icra yoluyla ) tahsil eder.

- Başvuru şikayetçi aleyhine sonuçlanırsa , masraflar kendi üzerine kalır.

Oh, wenn ich das richtig verstanden habe, dann soll man innerhalb von 60 Tagen ab Kenntnis tätig werden. Alles über ein Jahr wäre wohl zu spät, also ab Hausbesetzung.

Kann so was sein?


@All

Kann jemand, der besser Türkisch kann, das bestätigen, bitte und danke.
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