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Mein_Ingomann
Guest
Viele user sind sich über die laufende Rechtsprechung in Sachen private Nutzung des PCs am Arbeitsplatz nicht im klaren, dies kann aber ein Kündigungsgrund sein.
"Rechtlich immer wieder ein Problem ist die private Nutzung von e-Mail oder das private Surfen eines Arbeitnehmers auf den Computers des Arbeitsgebers. Das Bundesarbeitsgericht hat dieses Verhalten als fristlosen Kündigungsgrund gerechtfertigt und viele Arbeitsrichter halten sich nach wie vor an das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 7. Juli 2005 (AZ 2 AZR 581/04). Wehrt sich ein Arbeitgeber dagegen, hat er dennoch gute Chancen für die Nichtigkeit einer Kündigung, wenn keine betrieblichen Vereinbarungen zur privaten Nutzung der Telekommunikationsleistungen vorliegen - und der Arbeitnehmer in diesem Falle zunächst abgemahnt werden muss. Viele Fragen - einige Antworten. Oder unter Kündigung wegen Lesens privater e-Mails im Büro. "
Wer am Arbeitsplatz privat den PC des AG nutzt, sollte über eine Vereinbarung darüber mit dem AG verfügen, sonst droht tatsächlich Kündigung. Im link findet sich eine Formulierungshilfe.
http://www.ecommerce-webmaster.de/service/privatnutzung-des-computers-am-arbeitsplatz.html
"Rechtlich immer wieder ein Problem ist die private Nutzung von e-Mail oder das private Surfen eines Arbeitnehmers auf den Computers des Arbeitsgebers. Das Bundesarbeitsgericht hat dieses Verhalten als fristlosen Kündigungsgrund gerechtfertigt und viele Arbeitsrichter halten sich nach wie vor an das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 7. Juli 2005 (AZ 2 AZR 581/04). Wehrt sich ein Arbeitgeber dagegen, hat er dennoch gute Chancen für die Nichtigkeit einer Kündigung, wenn keine betrieblichen Vereinbarungen zur privaten Nutzung der Telekommunikationsleistungen vorliegen - und der Arbeitnehmer in diesem Falle zunächst abgemahnt werden muss. Viele Fragen - einige Antworten. Oder unter Kündigung wegen Lesens privater e-Mails im Büro. "
Wer am Arbeitsplatz privat den PC des AG nutzt, sollte über eine Vereinbarung darüber mit dem AG verfügen, sonst droht tatsächlich Kündigung. Im link findet sich eine Formulierungshilfe.
http://www.ecommerce-webmaster.de/service/privatnutzung-des-computers-am-arbeitsplatz.html